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Versorger Care Energy

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RR-E-ft:
Jede leitungsgebundene Elektrizitätsversorgung hat einen Letztverbraucher.
Die Kunden der mk-power sollen keine Letzverbraucher sein, da sie nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit sog. Nutzenergie beliefert werden sollen.
Wenn die Kunden der mk-power folglich nicht Letztverbraucher hinsichtlich einer leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung sein können, so muss wohl schon ein involviertes Unternehmen der mk- Gruppe selbst Letztverbraucher iSv. § 37 EEG sein. Der Letztverbrauch der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung erfolgt wohl durch die Umwandlung in sog. Nutzenergie, die dann an die mk-powr- Kunden geliefert wird.

Ein Bäckereiunternehmen, welches die leitungsgebundene Elektrizitätsversorgung zur Produktion der von ihm vertriebenen Backwaren verbraucht, ist auch selbst Letzverbraucher der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung und nicht etwa die Kunden, die erst mit den so produzierten Backwaren beliefert werden.

Energiesparer51:

--- Zitat von: RR-E-ft am 22. Mai 2013, 11:47:07 ---Jede leitungsgebundene Elektrizitätsversorgung hat einen Letztverbraucher.
Die Kunden der mk-power sollen keine Letzverbraucher sein, da sie nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit sog. Nutzenergie beliefert werden sollen.
Wenn die Kunden der mk-power folglich nicht Letztverbraucher hinsichtlich einer leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung sein können, so muss wohl schon ein involviertes Unternehmen der mk- Gruppe selbst Letztverbraucher iSv. § 37 EEG sein.

--- Ende Zitat ---

Das sehe ich genauso, nur benennt CE in dem Text trotzdem explizit den Kunden als Letztverbraucher. (eine der von mir rot markierten Textpassagen).


--- Zitat ---da der Kunde als Letztverbraucher ein Vertragsverhältnis mit der mk-power hat und von dieser beliefert wird
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
Der Kunde der mk-power kann kein Letztverbraucher der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung sein, wenn er nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit einem - mit leitungsgebundener Elektrizität - erzeugtem Produkt, sog. Nutzenergie, beliert wird. Die leitungsgebundene Elektrizitätsversorgung muss wohl derjenige letztverbraucht haben, der damit das Produkt "Nutzenergie" oder sonstige heiße Luft produziert hat.

Man fragt sich schon, wer überhaupt für sich die Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs bei den Übertragungsnetzbetreibern angemeldet haben soll.
Das muss schließlich das konkrete Unternehmen sein, welches sich gem. § 37 EGG als Verpflichteter ansieht.

Energiesparer51:

--- Zitat von: RR-E-ft am 22. Mai 2013, 11:58:30 ---Der Kunde der mk-power kann kein Letztverbraucher der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung sein, wenn er nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit einem - mit leitungsgebundener Elektrizität - erzeugtem Produkt, sog. Nutzenergie, beliert wird. Die leitungsbedundene Elektrizitätsversorgung muss wohl derjenige letztverbraucht haben, der damit das Produkt "Nutzenergie" oder sonstige heiße Luft produziert hat.

--- Ende Zitat ---

Das stimmt völlig mit dem überein, was ich oben schrieb:


--- Zitat ---Wenn der Kunde keinen Strom, sondern schon umgewandelte Nutzenergie bezöge, könnte er nicht, wie von CE behauptet Letztverbraucher sein. Dann wäre zweifelsfrei derjenige Letztverbraucher, der die Umwandlung in "Nutzenergie" betreibt.
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
Dass die von mk-energy leitungebunden gelieferte Elektrizität von mk-grid oder mk-power zur Erzeugung von "Nutzenergie" oder sonstiger heißer Luft (Abwärme) letztverbraucht wird, ist denknotwendige Voraussetzung dafür, dass der Kunde der mk-power überhaupt mit einem daraus produzierten/ erzeugten Produkt "Nutzenergie" (Licht, mechanische Arbeit, Wärme. Kälte, Druckluft) beliefert werden kann.

Der mit der erzeugten "Nutzenergie", welche keinesfalls mit der verbrauchten elektrischen Energie identisch ist, belieferte Kunde ist kein Letztverbraucher der leitungsgebunden gelieferten elektrischen Energie.

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