Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
Das „Rundschreiben“ der mk-group an die Mitglieder des BDEW mit der eigenwilligen Rechtsauffassung in den „Statements“ ist wirklich entlarvend und macht deutlich, wie die Protagonisten des "Energiedienstleisters der Energiewende" versuchen, sich an der Zahlung der EEG-Umlage „vorbeizumogeln“.
Da dieser Versuch scheitern dürfte:
--- Zitat ---Text des BDEW:
Wie sich das Geschäftsmodell finanziert, ist unklar. Allem Anschein nach beabsichtigt mk-grid durch das Vertragskonstrukt, die Stromlieferung als Eigenverbrauch darzustellen, um eine Befreiung von der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer zu erreichen. Hierzu sind bereits Gerichtsverfahren seitens der Übertragungsnetzbetreiber gegen mk-grid bzw. mk-power anhängig. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt
(BMU) vom 27. August 2012 belegt, dass beim sog. "Lichtcontracting" kein Befreiungstatbestand im Sinne des Paragraphen 37 EEG vorliegt und damit die EEG-Umlage auch bei diesem Geschäftsmodell fällig wird. In gleicher Weise haben bereits das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 25.4.2012) und das LG Berlin (Beschluss vom 8.5.2012) in Verfahren gegen mk-grid bzw. mk-power entschieden und eine Privilegierung bei
der EEG-Umlage und der Stromsteuer abgelehnt. Bei einem entsprechenden rechtskräftigen Gerichtsurteil - spätestens mit der letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) - wird die mk-Unternehmensgruppe einen erheblichen Betrag an EEG-Umlage und Stromsteuer nachzahlen müssen.
--- Ende Zitat ---
ist das Schicksal der mk-group wohl vorprogrammiert. ???
Ergänzung:
Dass für EEG-Umlage-Nachzahlungen ausreichende Rückstellungen gebildet wurden, möchte ich stark bezweifeln. Wenn Kristek seine diesbzgl. Behauptung glaubhaft machen will, dann muss er schnellstens mit den testierten Bilanzen der Geschäftsjahre 2011 und 2012 rüberkommen!
Fazit: Das ganze 'Geschäftsmodell' stinkt zum Himmel !!! :o
Agnitio:
--- Zitat von: khh am 22. Mai 2013, 12:21:13 ---Das „Rundschreiben“ der mk-group an die Mitglieder des BDEW mit der eigenwilligen Rechtsauffassung in den „Statements“ ist wirklich entlarvend und macht deutlich, wie die Protagonisten des "Energiedienstleisters der Energiewende" versuchen, sich an der Zahlung der EEG-Umlage „vorbeizumogeln“.
Da dieser Versuch scheitern dürfte:
--- Zitat ---Text des BDEW:
Wie sich das Geschäftsmodell finanziert, ist unklar. Allem Anschein nach beabsichtigt mk-grid durch das Vertragskonstrukt, die Stromlieferung als Eigenverbrauch darzustellen, um eine Befreiung von der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer zu erreichen. Hierzu sind bereits Gerichtsverfahren seitens der Übertragungsnetzbetreiber gegen mk-grid bzw. mk-power anhängig. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt
(BMU) vom 27. August 2012 belegt, dass beim sog. "Lichtcontracting" kein Befreiungstatbestand im Sinne des Paragraphen 37 EEG vorliegt und damit die EEG-Umlage auch bei diesem Geschäftsmodell fällig wird. In gleicher Weise haben bereits das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 25.4.2012) und das LG Berlin (Beschluss vom 8.5.2012) in Verfahren gegen mk-grid bzw. mk-power entschieden und eine Privilegierung bei
der EEG-Umlage und der Stromsteuer abgelehnt. Bei einem entsprechenden rechtskräftigen Gerichtsurteil - spätestens mit der letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) - wird die mk-Unternehmensgruppe einen erheblichen Betrag an EEG-Umlage und Stromsteuer nachzahlen müssen.
--- Ende Zitat ---
ist das Schicksal der mk-group wohl vorprogrammiert. ???
Ergänzung:
Dass für EEG-Umlage-Nachzahlungen ausreichende Rückstellungen gebildet wurden, möchte ich stark bezweifeln. Wenn Kristek seine diesbzgl. Behauptung glaubhaft machen will, dann muss er schnellstens mit den testierten Bilanzen der Geschäftsjahre 2011 und 2012 rüberkommen!
Fazit: Das ganze 'Geschäftsmodell' stinkt zum Himmel !!! :o
--- Ende Zitat ---
Mit welcher Begründung ist denn die Bilanz des Geschäftsjahres 2011 immer noch nicht veröffentlicht? Die 2010er ist ja nicht Ernst zu nehmen..
stromer51:
Um Energie (hier Strom) an Haushaltkunden zu liefern muss eine Firma einen Lieferantenvertrag mit den jeweiligen Netzbetreibern
abschließen.
Das ist hier die mk-power ihr Energiedienstleister ..... , dabei spielt der Name keine Rolle. Wichtig ist nur es muss eine juristische
Person sein, was übersetzt mit Firma bezeichnet wird.
Was macht die Firma, sie liefert Energie an Haushaltkunden.
Und schon sind wir beim Energiewirtschaftsgesetz § 5 gelandet. Wer Energie an Haushaltkunden liefert muss sich anmelden.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle das davor noch die mk-grid geschaltet ist und den Strom in Nutzenergie verpackt.
Die Pakete mit Licht , Kraft, Wärme und Kälte werden dann mit eigenen LKWs zum Haushaltkunden gebracht.
Da in den Paketen Energie ist, kommt MRK nicht am Energiewirtschaftsgesetz § 5 vorbei.
Die EEG Umlage sehe ich so:
Wenn ein Marktteilnehmer ausfällt, warum auch immer, muss ich das mit bezahlen, denn ich bin nicht bei CE.
Die Umlage wird zum 15.10. jedes Jahres festgesetzt.
Ich glaube monatlich (unverzüglich) muss die Verbrauchsmeldung erfolgen (an Übertragungsnetzbetreiber) und bis Ende Mai die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres. Im September erfolgt dann die Berechnung nach dem Ausgleichsmechanismus.
Das sehe ich so: Es musste mehr Geld ausgegeben werden und das wird dann am 15.10. mit aufgeschlagen. (weil zB. Marktteilnehmer
ausgefallen sind oder mehr Betriebe von der EEG Umlage befreit wurden)
Das lässt sich leicht nachlesen. Man muss nur den Willen dazu haben, um das zu verstehen.
Was nun CE betrifft: Da das EEG Gesetz von Elektrizitätsversorgungsunternehmen spricht was Letztverbraucher mit Strom beliefert,
müsste mk-energy die EEG Umlage bezahlen. Das die mK-grid der einzige Kunde und damit Letzverbraucher ist spielt dabei keine Rolle.
Das Umweltministerium hat ja beim Erstellen des EEG Gesetzes nicht daran gedacht, das da mal ein Herr Kristek kommt.
Vielleicht hätte man das dann anders formuliert.
Somit dürfte doch allen Experten klar sein das das ein Sparmodell mit drei beteiligten Firmen ist. Nur das das sparen ewtl auch
zu meinen Lasten gehen könnte.
Es kann ja nicht erwartet werden das die Übertragungsnetzbetreiber die fehlenden Umlagenbeträge aus eigener Tasche
bezahlen (wird ja weitergereicht an die Anlagenbetreiber zB PV oder Windkraft).
Das ist meine ganz persönliche Meinung dazu.
khh:
--- Zitat von: Agnitio am 22. Mai 2013, 12:48:35 ---Mit welcher Begründung ist denn die Bilanz des Geschäftsjahres 2011 immer noch nicht veröffentlicht? Die 2010er ist ja nicht Ernst zu nehmen..
--- Ende Zitat ---
Die völlig blödsinnige "Begründung" von Kristek können Sie sich in dem in vorherigen Beiträgen verlinkten Filmchen zur PK am 15.05. anhören! ::)
RR-E-ft:
Ich meine, CEO Kristek hat sich da wohl mittlerweile gedanklich verrannt, wenn er meinen sollte, Kunden könnten mit aus Strom erzeugter "Nutzenergie" (Licht, mechanische Arbeit, Wärme, Kälte, Druckluft) beliefert werden, ohne dass durch die Erzeugung dieser Nutzenergie und Umwandlungsverluste die von mk-energy leitungsgebunden gelieferte Elektrizität selbst bereits letztverbraucht wird. Dafür hätte er aber wohl zunächst ein perpetuum mobile erfinden müssen. Dementsprechend kann die CE- Argumentation wohl nur noch als gedanklich wirr erscheinen.
Auf wirren Gedanken lässt sich letztlich kein erfolgreiches Geschäftsmodell gründen.
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