Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
khh:
Wieder einmal können Zweifel aufkommen, ob die Regulierungsbehörde ihrer Aufgabenstellung gemäß § 5 EnWG
--- Zitat ---Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ... Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. ...
--- Ende Zitat ---
jemals nachkommen wird. :(
Mikesch:
@ khh
auch Sie bringen keinen Beweis zu der These: CE macht jeden Tag Verluste und der Kristek verdient sich mit den Verlusten eine goldene Nase... bitte mal die Beweise auf den Tisch, das wäre ja schon mal argumentativ ein Fortschritt ???
khh:
@Mikesch & Co.,
wer etwas verkaufen will ist "beweispflichtig", nicht der Verbraucher !
Kommt der Anbieter dem nicht nach, kann er seine "Ware" behalten !!!
Energieanalyse:
@Mikesch: Ein Geschäftsführer von hier insgesamt 7 Kapitalgesellschaften, zahlt sich sicherlich ein Gehalt für jede seiner Tätigkeiten! Außerdem gibt es Möglichkeiten Beträge in andere Kapitalgesellschaften einfließen zu lassen, z. B. für Dienstleistungen in Art einer Verwaltung oder techn. Betreuung, Werbung in z. B. einem entsprechenden Medium. Sämtliche solcher Unternehmen sind im Impressum angezeigt, für die Energieversorgung haften diese aber nicht alle. Möglichkeiten sind ausreichend vorhanden, welche genutzt werden sollte wenn möglich geklärt werden...
khh:
--- Zitat von: Energieanalyse am 03. März 2013, 13:12:00 ---... Sämtliche solcher Unternehmen sind im Impressum angezeigt, für die Energieversorgung haften diese aber nicht alle. ...
--- Ende Zitat ---
Und die für die Energieversorgung haftende "mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG" weist im Jahresabschluss zum 31.12.2010 das "großartige" Eigenkapital von knapp 3,5 T€ aus! Zudem bestehen gegenüber Gesellschaftern auch noch Forderungen von 6,0 T€ (mit anderen Worten: insgesamt kein Eigenkapital).
Bemerkenswert ist außerdem, dass dieser Jahresabschluss erst am 20.12.2012 festgestellt und am 14.01.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde! Anscheinend gibt es keine zeitnahen Unterlagen - Frage: warum ist das so?
Und beim vollhaftenden Gesellschafter der vorgenannten KG (und aller anderen KGs?), der "mk-group Holding GmbH" soll grad mal ein (Eigen)Kapital von 200 TE gezeichnet (und tatsächlich auch voll eingezahlt?) worden sein. Jahresabschlüsse dieser GmbH sind im Bundesanzeiger gar nicht zu finden. Frage: Warum kommt man der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nicht nach?
Fazit: Alles andere als vertrauenserweckend !!! :o
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