Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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RR-E-ft:
Beitrag auf der CE- fb- Seite: https://www.facebook.com/notes/care-energy/branchenkrieg-in-der-energiewirtschaft/535324773195233

PLUS:

--- Zitat von: RR-E-ft am 17. Mai 2013, 15:25:07 ---
--- Zitat von: PLUS am 17. Mai 2013, 15:06:08 --- "Zu Lasten Dritter" ist doch sehr in Mode gekommen. Die mk-group steht da nicht alleine. Das kann man als anständiger Stromverbraucher und Bürger nicht unterstützen.
--- Ende Zitat ---
Wird jetzt gefaselt? Hat man der mk-group etwa konkret etwas vorzuwerfen, was zu Lasten Dritter geht? Wenn nicht, sollte man sich solcher Äußerungen enthalten.

--- Ende Zitat ---
Da wird ebensowenig gefaselt wie hier:


--- Zitat von: RR-E-ft am 16. Mai 2013, 22:17:44 ---Wenn sich der "Energieversorger der Energiewende" mit einer solchen Rechtsauffassung, wonach mangels Letzverbraucherbelieferung kein Unternehmen der Gruppe die EEG- Umlage schuldee, gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern vor Gericht durchsetzen könnte, liefe es darauf hinaus, dass die anderen Stromlieferanten das EEG- Umlageaufkommen allein zu stemmen hätten, sich gerade der Energieversorger der Energiwende (Eigenwerbung) nicht daran beteiligt.
--- Ende Zitat ---
usw. usf..

PS - Man will ja gegen Behauptungen vorgehen:


--- Zitat ---Die mk-group wird gegen diese Behauptungen im Beitrag der SendungFrontal21 juristisch vorgehen.
--- Ende Zitat ---
und behauptet im nächsten Satz:

--- Zitat ---- Die mk-group ist der einzige Marktteilnehmer in der Energiewirtschaft, der in Euro veröffentlicht, was die Versorgung eines Haushalts in Deutschland mit Ökoenergie kostet.
--- Ende Zitat ---

Das wurde schon immer veröffentlicht z.B. hier,  die Zahlen wurden sicher nicht geschätzt sondern stammen von den Versorgern

RR-E-ft:
@PLUS

Nun ist es aber so, dass CE/MK erklärt hat, dass die Nichtzahlung der EEG- Umlage und die Rückforderung bereits gezahlter EEG- Umlage allein darauf beruhe, dass die Übertragungsnetzbetreiber die entsprechenden Rechnungen  an die falsche Gesellschaft der Gruppe adressiert hätten. Sollten die Übertragungsnetzbetreiber korrekte Abrechnungen an die zutreffende Gesellschaft der Gruppe richten, würde man diese auch umgehend bezahlen. Wenn dem so ist, lässt sich dagegen schlecht etwas  sagen.

Ob die vertretene Auffassung, wonach  die Übertragungsnetzbetreiber die Abrechnungen an die falsche Gesellschaft der Gruppe gerichtet haben und diese Abrechnungen zudem auch der Höhe nach nicht korrekt seien, zutrifft oder nicht, müssten die laufenden Verfahren erst erbringen.

Welche Gesellschaft der Gruppe die Übertragungsnetzbetreiber statt dessen auf Zahlung der EEG- Umlage  in Anspruch nehmen sollten, ist der Erklärung nicht zu entnehmen.
Aber den Übertragungsnetzbetreibern soll wohl eine Anmeldung zur Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs vorliegen.

Wenn eine Gesellschaft, die Anspruch auf das Grünstromprivileg hat, dies bei den Übertragungsnetzbetreibern anmeldet, ist auch dagegen nichts zu sagen.
Eine solche Anmeldung sollte wohl auch dokumentieren, dass man sich zur Zahlung der EEG- Umlage dem Gunde nach als verpflichtet ansieht,
jedoch bei der Höhe der zu zahlenden EEG- Umlage die gesetzlich vorgesehene Grünstromprivilegierung in Anspruch nehmen möchte.

Bei Lichte betrachtet, kann sich doch kein noch so "anständiger Energieverbraucher und Bürger" sicher sein, dass sein Versorger die EEG- Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber ordnungsgemäß zahlt bzw. gezahlt hat. Auch wenn der Verbraucher selbst hohe oder sehr hohe Strompreise bezahlt, bietet das keinerlei Gewähr dafür,  dass der eigene Versorger die EEG- Umlage ordnungsgeäß gezahlt hat.

Der einzige Unterschied ist wohl, dass sich bei anderen Stromlieferanten unschwer zuordnen lässt, wer Letztverbraucher leitungsgebunden mit Strom beliefert und deshalb nach § 37 Abs. 2 EEG verpflichtet ist.

Das Problem zu klären, welche Gesellschaft der Gruppe die abgerechnete bzw. abzurechnende  EEG- Umlage schuldet, werden die Übertragungsnetzbetreiber im Prozess vielleicht dadurch lösen, indem sie einfach allen anderen in Betracht kommenden Gesellschaften der Gruppe den Streit verkünden.

Erst wenn  sich in einem Verfahren, in das alle Gesellschaften der Gruppe zugleich hineingezogen werden, am Ende herausstellen würde, dass überhaupt keine Gesellschaft der Gruppe gem. § 37 Abs. 2 EEG dem Grunde nach EEG- Umlage schuldet, könnte sich die Frage stellen, ob nicht etwa die Letzverbraucherinnen und Letztverbraucher gem. § 37 Abs. 3  EEG zur Zahlung der EEG- Umlage heranzuziehen sind.   

 

stromlinienförmig:
Diese recht komplizierten Detailfragen muss wohl erst ein Richter klären...
Sorry mir ist immer noch unklar wie sich das kalkuliert.. Am Arbeitspreis wird nichts verdient! Ob so oder so. Also bestenfalls null auf null. Der Grundpreis deckt noch nicht einmal die Provision für einen vermittelten Strom/ Energieauftrag....dann gibt es noch ein Photovoltaiksystem incl Zähler für einige hundert € ....
Und der ganze Rest...wie geht das??
Da drängt sich schon die Frage auf, ob das nicht später zu Lasten Dritter geht.
Leider wird sich um diese Frage immer noch gewindet.
Wenn dann mancher Vertriebler schreibt bei FB Care...ihm ist egal wie das geht...wird mir bisschen bange...
Da darf man wohl nicht darüber nachdenken, sonst kann man das Gebilde wohl kaum an den Mann/ Frau bringen.

khh:

--- Zitat von: Gonzo1976 am 17. Mai 2013, 12:51:25 ---Ob und wie lange positive Beiträge über Care hier erhalten bleiben, weiß ich nicht.
Es können durchaus gegenläufige Interessen vorhanden sein, wenn ...
...
1. Ich verweise auf die Pressekonferenz Care vom gestrigen Tag ( einfach mal bei Facebook nachsehen )
2. Ich bin " auch " Kunde von Care sei 01.2013
3. Wenn ich das Geschwafel lese sträuben sich mir die Haare ( bald alle weg doch der Rest sträubt sich )

--- Ende Zitat ---

@Gonzo1976 alias Frank Peters,
mit den interessen- und provisionsgesteuerten "Ergüssen" eines CE-Vertrieblers muss man sich nicht befassen.  ::)
Schreiben Sie Ihr haltloses "Geschwafel" gerne weiterhin auf den Facebook-Seiten Ihres Brötchengebers!  ;D

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