Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
RR-E-ft:
In der Regel ist es so, dass ein Stromlieferant einen Stromkunden nur beliefern kann, wenn der Kunde über einen eigenen Anschluss verfügt.
Wie mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG den einzigen Kunden mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG an vielen Abnahmestellen bundesweit beliefern kann,
ohne dass mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG über die Anschlüsse verfügt, ist nicht ersichtlich.
Ich bleibe dabei, dass derjenige, der umfassende Vollmachten erteilt, sich in Gefahr begibt, dass von diesen auch umfassend Gebrauch gemacht wird.
Am sichersten erscheint es, wenn ein neuer Energieversorger ausschließlich zur Kündigung des bisherigen Stromlieferungevertrages beim bisherigen Lieferanten ermächtigt wird.
Vertragspartner des Kunden ist übrigends nicht Herr Kristek.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei einer jederzeit möglichen Veräußerung der Gesellschaften von erteilten Vollmachten in Zukunft noch ganz anders Gebrauch gemacht wird.
khh:
--- Zitat von: egn am 16. Mai 2013, 13:37:39 ---Also mir ist ein Geschäftspartner lieber, der zwar weitreichende Vollmachten hat,
diese aber nie zu seinen eigenen Vorteil nutzt, ...
--- Ende Zitat ---
Und da vertrauen Sie ausgerechnet auf die Worte eines Martin Richard Kristek !? ::)
Zu Ihrem letzten Beitrag: Ein wenig Geduld, hab erst noch etwas anderes zu erledigen. ;)
egn:
--- Zitat von: Mikesch am 16. Mai 2013, 12:19:00 ---es macht keinen Sinn, Sie wollen es einfach nicht begreifen :( lassen wie sie weiter in ihrem Glauben und die MRD Gewinne der EV bezahlen ;D
--- Ende Zitat ---
Ich stehe in keinerlei Geschäftsbeziehung zu CE, insofern zahle ich momentan noch die Gewinne eines Stadtwerks mit. Ich sehe mich eher in der neutralen Ecke, wobei die Sympathie wegen des grundsätzlichen Geschäftsmodells in Richtung CE geht.
Auch ich sehe einige Mängel, die aber hauptsächlich die Kommunikation mit Daten auf der Webseite und aber auch in der Pressekonferenz betreffen. Ob diese Mängel Absicht sind, oder einfach Flüchtigkeitsfehler ist offen. Diese können aber korrigiert werden und stellen für mich nicht grundsätzlich das Geschäftsmodell in Frage.
egn:
--- Zitat von: khh am 16. Mai 2013, 13:57:34 ---
--- Zitat von: egn am 16. Mai 2013, 13:37:39 ---Also mir ist ein Geschäftspartner lieber, der zwar weitreichende Vollmachten hat,
diese aber nie zu seinen eigenen Vorteil nutzt, ...
--- Ende Zitat ---
Und da vertrauen Sie ausgerechnet auf die Worte eines Martin Richard Kristek !? ::)
--- Ende Zitat ---
Ich vertraue ihm jedenfalls weit mehr als Ihnen - sorry. 8)
RR-E-ft:
Wenn man einem Unternehmen unübersehbar weitreichende Vollmacht erteilt, dann hat man es als Verbraucher einfach nicht in der Hand,
wer später davon wann, wem gegenüber in Bezug worauf Gebrauch macht.
Deshalb sollte sich die Erteilung einer unübersehbar weitreichenden Vollmacht eigentlich von allein verbieten.
Unternehmen können veräußert werden und die Geschäftspolitik kann sich ändern, sogar grundlegend.
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