Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
RR-E-ft:
Steht zu hoffen, dass es bei der Presse- Akkreditierung nicht die gleichen Probleme gab wie am OLG München und deshalb der Termin ausfallen/verlegt werden musste.
PLUS:
Care-Energy - ein Rätsel aus Widersprüchen:
250.000 Kunden? Auf dieser Seite sind es nur 50.000 Kunden.
Wer haftet da persönlich? Angaben gemäß § 5 TMG: Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)? Letzte Zeile= phG: mk-group Holding GmbH: DE209997252?
Da ist jedem Geschäftsführer geraten, Widersprüche, Fehler, Irrtümer, Täuschungen, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten ... zu meiden? Ja, Geschäftsführer könnten sonst "haften", unabhängig von der Rechtsform. Die Orientierung
Energieanalyse:
Wer bin ich? "Ich bin kein Geschäftsführer, ich bin das Gesicht einer Handelsmarke" :P
Wer bin ich? "Auf den Phillis hätt`s so etwas nicht gegeben" :'(
Wer bin ich? "Zurück..be..haltungs...recht?! Keiner hat hier recht außer mir"
Care Energy unter Beschuss der Behörden - unsichere Verbraucher sollten gesetzliches Zurückbehaltungsrecht prüfen:
http://hallo-holstein.de/politik-und-wirtschaft/13767-care-energy-unter-beschuss-der-behoerden-unsichere-verbraucher-sollten-gesetzliches-zurueckbehaltungsrecht-pruefen
RR-E-ft:
Bei Lichte betrachtet verhält es sich wohl so:
Der Energieversorger der Energiewende liefert an Haushaltskunden über die Netze vorgelagerter Netzbetreiber elektrische Energie, misst gelieferte Strommengen bzw. die gelieferte elektrische Arbeit [kWh] oder lässt diese durch einen Messtellenbetreiber messen und rechnet diese gegenüber den Kunden zu einem vereinbarten Strompreis ab. Mit dem Strom kann der Kunde auch seine digitalen Radioempfangsanlegen und HiFi- Anlagen betreiben. Insoweit unterheidet sich rein gar nichts zu anderen Stromlieferanten, die Haushaltskunden und andere Letzverbraucher leitungsgebunden mit Elektrizität versorgen. Dass dabei mit dem gelieferten Strom erst Nutzenergie erzeugt bzw. produziert wird, erscheint demgegenüber vollkommen konstruiert.
Der Energieversorger der Energiewende befindet sich dabei im Wettbewerb, was eine Betätigung auf einem sachlich relevanten Markt der leitungsgebundenen Belieferung von Haushaltskunden und anderen Letztverbrauchern mit Strom bzw. Gas mit anderen Lieferanten voraussetzt. Liefert man etwas anderes als alle anderen, befindet man sich mit anderen Anbietern schon nicht auf einem gemeinsamen Markt und steht deshalb auf dem Markt auch in keinem Wettbewerb zu anderen Anbietern. Es ist davon auszugehen, dass sich der Energieversorger der Energiewende wie alle seine Wettbewerber auch am EEG- Umlageaufkommen zu beteiligen hat, um die Energiewende im Interesse der Allgemeinheit weiter voranzubringen, und dass er auch im Übrigen den selben gesetzlichen Regelungen unterfällt wie seine Wettbewerber, die sich auch nach § 5 EnWG anmelden müssen.
RR-E-ft:
CEO Kristek sieht das wohl so:
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ausgenommen ist die Belieferung von Haushaltskunden ausschließlich innerhalb einer Kundenanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes sowie über nicht auf Dauer angelegte Leitungen.
Energie im Sinne des § 3 EnWG, nämlich Elektrizität und Gas, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden, liefere man schon nicht, sondern statt dessen Nutzenergie.
Man sei kein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 EnWG, was auch daraus folge, dass die Bundesnetzagentur selbst davon spräche, dass sie Energiedienstleister seien.
Energieversorgungsunternehmen: natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen; der Betrieb einer Kundenanlage oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung macht den Betreiber nicht zum Energieversorgungsunternehmen
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, bei der es sich um den ausschließlichen Vertragspartner des Kunden handeln soll, könne sich nicht gemäß § 5 anmelden, weil die Tatbestandvoraussetzungen nicht erfüllt seien.
Und schließlich die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als Energieversorgungsunternehmen habe nur einen Kunden und dies sei die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG.
Man erledige seinen Job gesetzeskonform und zum Vorteil des Verbrauchers.
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