Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
zenon:
Gibt es denn von Seiten der Netzbetreiber irgendwelche Erfahrungen bezüglich Care Energy? Wie werden die Kunden angemeldet? Werden die Kunden vielleicht sogar abgemeldet und mk grid oder sonstwer wird neuer Anschlussinhaber?
Das müsste sich doch herausfinden lassen, um endlich diese wahnwitzige Diskussion über die Frage, was sein könnte zu beenden.
egn:
--- Zitat von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 13:41:30 ---Wenn Netzentgelte nicht bezahlt werden, übt der Netzbetreiber durch Anschlussunterbrechung sein vertragliches Zurückbehaltungsrecht
gegenüber demjenigen aus, der ihm die Zahlung der Netzentgelte vertraglich schuldet. In Bezug darauf ist der Kunde nur Drittbetroffener.
--- Ende Zitat ---
Die Frage ist, ob das einmal dadurch verhindert werden kann, dass dem Netzbetreiber der Zugang zur Abschaltung verweigert wird, und zum Anderen durch eine gerichtliche Verfügung, wie sie auch sonst erwirkt wird, um eine unberechtige Abschaltung zu verhindern. Eine Abschaltung ist nicht verhältnismäßig gegenüber den Drittbetroffenen, wenn es auch die Möglichkeit gibt, dass die Anschlussnutzer in die Ertsatzversorgung wechseln können. Dazu braucht der Netzbetreiber, der oft zum gleichen Konzern gehört wie der Grundversorger, nur den Wechsel anstoßen.
--- Zitat ---
--- Zitat von: egn am 14. Mai 2013, 13:23:19 ---
Der Stromverbraucher bleibt auch bei CE Anschlussnutzer.
--- Ende Zitat ---
Möglicherweise auch nicht.
Wenn der Verbraucher eine Generalvollmacht erteilt, begibt er sich seines Einflusses darauf,
wer wann wie gegenüber wem von der Vollmacht Gebrauch macht und welche Rechte damit ggf. alles auf einen (unbekannten) Dritten übertragen werden.
--- Ende Zitat ---
Ich dachte das Thema ist schon durch. Die Netzbetreiber lassen die Ummeldung auf einen anderen Anschlussnutzer nicht zu. Soweit ich mich erinnere ging es in den Prozess von CE gegen die Netzbetreiber auch um diesen Punkt.
Hier noch was Interessantes aus den USA, das beschreibt wovor auch die deutschen Stromversorger Angst haben, wenn die Eigenversorgung bei Verbrauchern zum Renner wird.
Die 19,90 €/kWh die die Verbraucher für den mit dem Modul erzeugten Strom bezahlen, kann man auch als Finanzierungsmodell sehen, das den Einstieg in die Eigenversorgung erheblich beschleunigt.
egn:
--- Zitat von: zenon am 14. Mai 2013, 14:21:04 ---Das müsste sich doch herausfinden lassen, um endlich diese wahnwitzige Diskussion über die Frage, was sein könnte zu beenden.
--- Ende Zitat ---
Wenn man diesen Thread von Anfang an gelesen hat, und auch die Stellungnahme von CE dazu gelesen hat, dann weiß man, dass tatsächlich nicht ist, was sein könnte. Denn die Netzbetreiber haben anscheinend von Anfang an verhindert, dass sich jemand anders als der tatsächliche Endverbraucher einträgt.
RR-E-ft:
Wenn die Netzentgelte nicht bezahlt werden, so übt der Netzbetreiber sein vertragliches Zurückbehaltungsrecht durch Unterbrechung der Anschlussnutzung vollkommen rechtmäßig aus.
Folglich lässt sie sich die Duldung der Unterbrechung auch etwa im Rahmen einer einstweiligen Verfügung kurzfristig gerichtlich durchsetzen.
Die Gefahr ergibt sich aus der erteilten Generalvollmacht selbst.
Der Kunde wird vollkommen im Unklaren darüber gelassen, durch wen gegenüber wem wann in Bezug worauf von dieser Gebrauch gemacht werden darf und wird.
Im normalen Leben kommt wohl kaum ein Verbraucher auf die Idee, eine umfassende Generalvollmacht zu erteilen.
Provisionsgetriebene Berater haben Verbraucher jedoch schon zu so manchem bewegt, was man mit gesundem Menschenverstand für eher unwahrscheinlich halten sollte.
--- Zitat von: egn am 14. Mai 2013, 14:25:50 ---Die Netzbetreiber lassen die Ummeldung auf einen anderen Anschlussnutzer nicht zu. Soweit ich mich erinnere ging es in den Prozess von CE gegen die Netzbetreiber auch um diesen Punkt
--- Ende Zitat ---
Also gab es bereits in der Vergangenheit Fälle, in denen die erteilte Vollmacht genau mit dieser Zielrichtung eingesetzt wurde!
Es ist also gar kein hypothetischer Fall.
Warum sollte man darauf vertrauen, dass Netzbetreiber ihre Praxis nicht ändern (müssen)?
Netznutzer:
--- Zitat ---Also gab es bereits in der Vergangenheit Fälle, in denen die erteilte Vollmacht genau mit dieser Zielrichtung eingesetzt wurde!
--- Ende Zitat ---
Genau hier hatten anfangs reine Strom/Gasversorger, ohne Wasserversorgung, die größten Probleme, da sie anhand der UTILMD-Nachrichten nicht nachvollziehen konnten, ob der bisherige Anschlussnutzer wirklich weggezogen ist, und MK-Energy dort ein Büro gemietet hat (per Einzugsmeldung), oder ob es sich um den Versuch des Pseudo-Contracting gehandelt hat.
MK hatte reihenweise Einstweilige Verfügungen gegen Netzbetreiber erwirkt/versucht zu erwirken, um diese "Einzüge" auf eigenen Namen durchzusetzen.
Gruß
NN
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