Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:
Tja, da müssen sie jetzt durch ;).

SabbelMR:
http://www.mz-web.de/wirtschaft/energieversorger--mitnetz--stromkunden-von-care-energy-sind-irritiert,20642182,24628898.html


Auszug:


--- Zitat von: http://www.mz-web.de/wirtschaft/energieversorger--mitnetz--stromkunden-von-care-energy-sind-irritiert,20642182,24628898.html ---[..] Das Hamburger Unternehmen mk-energy/Care-Energy fährt seinerseits schweres Geschütz auf. Mitnetz habe „die hässliche Fratze des diskriminierenden Monopolisten gezeigt“, heißt es in einer Mitteilung. Die Rede ist von einer „willkürlichen, diskriminierenden Kündigung“, denn Care-Energy habe „alle Rechnungen zur Netznutzung vollständig bezahlt“. [..]

[..] Von Mitnetz hieß es: „Die Aussage von mk-energy, dass alle Rechnungen zur Netznutzung vollständig bezahlt worden sind, ist falsch.“ Die offenen Forderungen beliefen sich auf „mehrere Hunderttausend Euro“. Zugleich wurde der Vorwurf zurückgewiesen, dass der Netzzugang willkürlich und diskriminierend gekündigt worden sei. „Gegen diese Falschaussagen von mk-energy werden wir rechtliche Schritte einleiten“, sagt Ralf Hiersig, kaufmännischer Geschäftsführer der Mitnetz Strom. [..]
--- Ende Zitat ---

khh:
Wenn die "schweren Vorwürfe" von CE nicht zutreffen und es sich um "Falschaussagen" handelt, ist es wirklich überfällig, dass einem dann "Verunglimpfer" der ganzen VNB-Branche, mal kräftig (wie von Mitnetz angekündigt)
vor's Schienenbein getreten wird!

Nachtrag:  Hat CE eigentlich mal geschrieben, dass  - wie stets behauptet -  alle Netznutzungsentgelte nicht
nur vollständig sondern auch immer pünktlich bezahlt worden sind?
Im Mietrecht ist es jedenfalls so, dass der "kleine" Mieter, der seine Monatsmiete regelmäßig verspätet an den Vermieter zahlt, mit einer berechtigten fristlosen Kündigung rechnen muss!

SabbelMR:

--- Zitat von: khh am 16. Oktober 2013, 21:04:15 ---Im Mietrecht ist es jedenfalls so, dass der "kleine" Mieter, der seine Monatsmiete regelmäßig verspätet an den Vermieter zahlt, mit einer berechtigten fristlosen Kündigung rechnen muss!
--- Ende Zitat ---

Nicht ganz - eine ordentliche Kündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) durch den Vermieter wäre in diesem Fall berechtigt.

Eine fristlose hingegen bei "lediglich" regelmäßig verspäteter Zahlung meines Wissens nicht. Dafür müsste es aktuelle Rückstände in der Höhe geben, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

khh:

--- Zitat von: SabbelMR am 16. Oktober 2013, 22:32:39 ---
--- Zitat von: khh am 16. Oktober 2013, 21:04:15 ---Im Mietrecht ist es jedenfalls so, dass der "kleine" Mieter, der seine Monatsmiete regelmäßig verspätet an den Vermieter zahlt, mit einer berechtigten fristlosen Kündigung rechnen muss!
--- Ende Zitat ---

Nicht ganz - eine ordentliche Kündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) durch den Vermieter wäre in diesem Fall berechtigt.

Eine fristlose hingegen bei "lediglich" regelmäßig verspäteter Zahlung meines Wissens nicht. Dafür müsste es aktuelle Rückstände in der Höhe geben, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

--- Ende Zitat ---

Falsch  -  Bei regelmäßig verspäteter Mietzahlung kann nach vorheriger Abmahnung im Wiederholungsfall fristlos "aus wichtigem Grund" gekündigt werden (vgl. BGH-Urteil vom 01.06.2011, Az VIII ZR 91/10) !

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