Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

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SabbelMR:

--- Zitat ---Da Sie nach wie vor keinen Nachweis über die Autoren bei Wikipedia beigebracht haben und vor allem den Zeitpunkt der Texterstellung nach wie vor nicht benannt haben, gehen wir weiter davon aus, dass Ihre Autoren Texte von unseren Websites verwendet haben, wogegen wir, wie erwähnt, zur Zeit keine Einwände erheben.
--- Ende Zitat ---

Solche Sachverhalte lassen sich oft schön via kurzen Blick in http://archive.org/ klären..

Netznutzer:

--- Zitat ---Bilanzielle Mehr- und Mindermengen werden nicht als Letzverbraucherbelieferung gelten.
--- Ende Zitat ---

Das ist falsch. Mehr Minder Mengenlieferungen an Netznutzer gelten als Lieferung an Letztverbraucher. Jeder, der NN anmeldet, muss mit Schliessung des LRV seinen Status als Lieferant nachweisen. Es gibt da dieses Dokument von den HZA's. Tut er es nicht, wird er als Letzverbraucher vom VNB behandelt.

Welchen sachlichen Grund sollte es geben, die gelieferten Differenzmengen von Umlagen freizustellen? Da der Lieferant nur über seine Bilanzkreismengen abgerechnet wird, kann er nicht geliefert haben, ihm fehlten schliesslich die Mengen und er hat auch nur die in seinen BK-Kreis gebuchten Mengen Umlagen abgeführt.

Es ist unlogisch, mit Letztverbrauchern die Differenzmengen abzuwickeln, wenn man aber diesen Weg beschreiten will...

Gruß

NN

Maryla:
Bei meiner Recherche war mir aufgefallen, dass es neben den grammatikalischen und orthographischen Geschwalle-Fehlleistungen von K. und M. auch sprachlich und technisch korrekte Beiträge gibt. Da war mir klar, dass es fremdes Eigentum sein muss.

khh:

--- Zitat von: RR-E-ft am 23. August 2013, 15:10:25 ---[...]
TEN benennt die Gründe, weshalb sie sich für gerechtfertigt hält, die Verträge zu kündigen:

--- Zitat ---[...]
Die TEN befürchtet, dass die bislang von mk-Energy geleisteten Vorauszahlungen auf die Netznutzungsentgelte nicht insolvenzfest sind und gegebenenfalls zurückgefordert werden könnten. ...
--- Ende Zitat ---
Fraglich, ob eine Befürchtung, dass geleistete Vorauszahlungen nicht insolvenzfest sind, eine Kündigung der Verträge rechtfertigen kann.
--- Ende Zitat ---

Das verstehe ich jetzt nicht:
Wenn die TEN befürchtet, dass die geleisteten Vorauszahlungen nicht insolvenzfest sind, heißt das dann, dass MK das bereits bekannte Spielchen bzgl. der zahlungspflichtigen Tochter auch hier betreibt und die mk-Energy die Vorauszahlungen womöglich nicht selbst geleistet hat?
Oder kann es (speziell hier) noch andere Gründe geben, warum von mk-Energy bereits geleistete Zahlungen nachträglich nicht insolvenzfest sein könnten? Und hat ein VNB oder ein Gläubiger allgemein keine Möglichkeiten, dem ggf. wirksam entgegen zu wirken?

SabbelMR:
http://www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/REICHENBACH/Energie-Verbraucherschutz-Licht-bleibt-an-artikel8507963.php

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