Es gibt ÜNB, die immer noch mit Konzerninteressen verknüpft sind, namentlich Amprion RWE und EnBW.
Bei 50Hz und Tennet ist das nicht ohne weiteres ersichtlich.
Es ist zwar nicht direkt ersichtlich, aber es sitzen wohl immer noch die gleichen Leute wie vorher dort. Und anstatt ihre langjährigen Freunde in den Leitzentralen der konventionellen Kraftwerke anzurufen und sie dazu aufzufordern, die Leistung anzupassen und ihnen damit einen Verlust zu verursachen, ist es viel einfacher einfach auf einen Knopf zu drücken und das Einspeisemanagement für EE-Anlagen zu nutzen. Denn die Betreiber werden sich wegen der Entschädigung kaum beschweren.
Möglicherweise werden Windkraftanlagen nicht vom ÜNB, sondern auch von VNB abgeregelt, etwa e.on edis.
Die tun das auch noch freiwillig wenn die Alternative wäre eigene konventionelle Kraftwerke abzuregeln.
Dass die EE- Anlagen willkürlich abgeregelt werden, erscheint eher unwahrscheinlich.
Wahrscheinlicher ist, dass dafür vom Netzbetreiber im Vornherein Regeln aufgestellt sind, wie in bestimmten Netzsituationen zu verfahren ist.
Ja, diese Regeln existieren.
Diese Regeln ließen sich darauf überprüfen, ob es sich bei diesen um einen Missbrauch im Sinne des EnWG handelt.
Wer soll das in jedem Einzelfall überprüfen?
Wenn der Netzbetreiber, wie behauptet, EE- Anlagen schuldhaft rechtswidrig abregeln würde,
dann hätten die davon betroffenen EE- Anlagenbetreiber einen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB.
Solche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen schuldhaften Rechtsverletzungen sind von vornherein nicht wälzungsfähig.
Das ist ja gerade der Trick. Dadurch dass die EE-Anlagenbetreiber entschädigt werden haben sie gar keinen Grund Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Gleichzeitig können sie aber als Buhmann hingestellt werden weil sie Geld dafür bekommen dass sie keinen Strom produzieren. Und natürlich sind immer die EE schuld wenn das Netz dicht ist.
Es wird behauptet, EE- Anlagen würden abgeregelt, um Strom aus konventionellen Kraftwerken zu exportieren.
Im Umfange eines solchen Exports wird keine Nachfrage im Inland befriedigt.
Die nationale Last würde demnach immer noch vorrangig aus EEG- Anlagen gedeckt.
Der gesetzliche Einspeisevorrang kann sich nur auf Deutschland beziehen,
da die Regelungskompetenz des deutschen Gesetzgebers grundsätzlich an den nationalen Grenzen endet.
Es ergibt sich daraus also keine Verpflichtung, im Ausland benötigte Last vorrangig aus deutschen EE- Anlagen zu decken.
Das hat auch niemand behauptet. Aber dadurch dass die EE-Anagen abgeregelt werden und stattdessen andere konventionelle Kraftwerke diese Lasterzeugen wird gegen den Vorrang im Netz für EE verstoßen. Zudem verursacht das unnütze Kosten für die Entschädigungszahlung und gleichzeitig noch Kosten für die Deckung der Last die nach Fahrplan versorgt werden sollte. Es findet als eine doppelte Belastung auf Kosten des nicht-privilegierten Verbrauchers statt.
EE- Anlagen abzuregeln, um eine dadurch erst bewirkte Lücke im Inland durch das Hochfahren konventioneller Kraftwerke im Inland zu decken,
wäre wohl unzulässig und somit rechtswidrig.
Dies geschieht aber wenn das EE Einspeisemanagement genutzt wird, aber die Last die ursprünglich gedeckt werden sollte, durch andere konventionelle Kraftwerke dann gedeckt wird.
Die bei den Netzbetreibern vorhandenen Regelwerke müssten sich demnach darauf kontrollieren lassen,
ob sie folgende Prämissen berücksichtigen:
Die nationale Last wird vorrangig und soweit technisch möglich aus EE- Anlagen gedeckt.
Nur wenn und soweit daneben noch Netzkapazitäten frei sind, werden diese für Stromexporte zur Verfügung gestellt.
Wer kontrolliert das?
Dass sich Gaskraftwerke gut lastbedingt regeln lassen sollen, ist bekannt.
Inwieweit das auch auf Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke zutrifft, diese über Lastwechselfähigkeit verfügen, ist mir nicht bekannt.
Zu den AKWs habe ich ihnen oben eine Untersuchung der AREVA verlinkt.
Werden diese Prämissen eingehalten und müssen dann immer noch EE- Anlagen unter Einhaltung nationaler Bestimmungen abgeregelt werden, und ist nach nationalen Regeln den EE- Anlagenbetreibern vom Netzbetreiber eine Entschädigung zu zahlen, so muss den Netzbetreibern grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, daraus resultierende Kosten über die Netzentgelte zu wälzen.
Nur in Ausnahmefällen, aber ganz grundsätzlich hat der Netzbetreiber nach dem EnWG und dem EEG für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu sorgen und gegebenenfals das Netz auszubauen. Dieser Ausbau wird aber schon seit vielen Jahren verschleppt.
Wer in jedem Einzelfall prüfen sollte, ob die einzelne Abregelung darauf beruht, dass der Netzbetreiber eine bestehende Verpflichtung zum Netzausbau und zur Netzverstärkung konkret schuldhaft nicht nachgekommen ist, und die daraus resultierenden Kosten deshalb ausnahmsweise nicht gewälzt werden dürfen, ist nicht ohne Weiteres ersichtlich.
Wenn sich aber zu jeder Einzelmaßnahme ein Rechtsstreit darüber entwickeln kann, welche Kosten für die Wälzung anerkennungsfähig sind und welche nicht, wird das System sicher schnell überfordert. Abhängig vom Ausgang solcher Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits selbst viel Zeit und Geld kosten, müssten nachträglich Entscheidungen revidiert werden und ggf. Ausgleichszahlungen in umgekehrter Richtung erfolgen, also etwa Gutschriften auf Regulierungskonten.
Wie sie richtig erkannt haben ist eine Einzelfallprüfung wenig sinnvoll, deshalb muss die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugang zum Netz für alle Einspeiser, auch konventionelle Kraftwerke, durch entsprechende Strafen durchgesetzt werden. Dies beginnt damit dass ab einer Überschreitung einer bestimmten abgeregelten Energiemenge von Einspeisern, die Zahlung der Entschädigung ausschließlich vom Netzbetreiber zu leisten ist, ohne die Möglichkeit das auf die Netzentgelte aufzuschlagen. Und es endet damit dass dem Netzbetreiber die Lizenz zum Betrieb des Netzes entzogen wird.
Die witterungsbedingte Stromerzeugung aus Wind und PV ist ebenso gut planbar wie das Wetter selbst.
Die Stromerzeugung ist aus den Prognosen sehr gut planbar. Das Wetter selbst ist natürlich nicht planbar.
Was ihr Vergleich mit Honecker mit dem Thema zu tun hat erschließt sich mir nicht.
Ich empfehle nochmal diesen Artikel zum Thema zu lesen.Vielleicht lohnt es sich ja auch dieses Buch zu kaufen.