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Autor Thema: Stromschätzung Flexstrom  (Gelesen 12238 mal)

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Offline khh

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #15 am: 09. Dezember 2012, 23:40:29 »
... wollen Sie meine Meinung ??  Die stecken alle unter einer Decke !

Wohl eher nicht, aber häufig wird dort schlampig gearbeitet und es gibt reichlich "schwarze Schafe" in dieser Branche, leider. :(
Daher gilt ganz besonders gegenüber EnergieVersorgern: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist (viel) besser" ! 
IHR aus 2009/1010 resultierendes Problem ist allerdings ganz wesentlich "hausgemacht". 

Zitat
von cookiee: Zählerstandmeldungen an den Netzbetreiber hat es gegeben, jedoch in unregelmäßigen Abständen, die Ablesetermine haben ja eh nichts mit den Fs. Vertragsterminen zu tun.
Und daraus lernen wir :) :
1. bei einem Versorgerwechsel am Stichtag selbst ablesen und den Zählerstand dem Netzbetreiber sowie beiden Versorgern mitteilen;
2. wenn Ablesetermin des Netzbetreibers und "Vertragstermin" des Versorgers nicht übereinstimmen, dann zum abweichenden "Vertragstermin"
nochmals selbst ablesen und den Zählerstand an den Versorger sowie Netzbetreiber übermitteln.

Nachtrag:
@ cookiee, klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob dessen Kostenrechnung von Flexstrom einzufordern/zu erstatten ist. Begründen Sie das mit Ihrem nachweislichen Bemühen im Frühjahr 2011 um Aufklärung der offensichtlich nicht plausiblen in 2009 und 2010 abgerechneten Verbräuche, der diesbzgl. ausgebliebenen Mitwirkung von Flexstrom sowie deren dann 1 1/2 Jahre auch nicht mehr erfolgten Geltendmachung angeblicher Forderungen.   
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2012, 01:00:49 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline cookiee

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #16 am: 10. Dezember 2012, 08:57:17 »
Vielen Dank khh , die Zusammenhänge zwischen Netzbetreiber  und Stromanbieter waren mir nicht klar . Ich werd mir Mühe geben !!
cookiee

Offline khh

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #17 am: 10. Dezember 2012, 12:00:56 »
@ cookiee, sind Sie denn jetzt mit Ihren Unterlagen auf dem Weg zum Anwalt ?

Zur Zahlung (über)fällig dürfte jedenfalls 1/12 des Paketpreises sein (für Dezember)  -  fraglich nur, an wen zu zahlen (Flexstrom?, IHD Inkasso?, Anwalt?) !?

Haben Sie den Zählerstand per 30.11.2012 (schätzen Sie ggf.) an Flexstrom und Netzbetreiber übermittelt und dieses auch für den 31.12.2012 vorgemerkt ?

Es gibt diverse Baustellen, packen Sie's endlich an und gehen Sie strukturiert (mit Anwalt) vor, andernfalls kann's teuer werden !!!
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Offline cookiee

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #18 am: 10. Dezember 2012, 15:21:38 »
Hallo, 1/12 des Paketpreises wurden heute morgen überwiesen , ebenso die soeben eingetroffene Jahresrechnung für 2012 .  Per Einschreiben Fs. mitgeteilt , dass ich keine weiteren Zahlungen auf den Paketpreis 2012/13 leisten werde , wohl aber einen anfallenden Mehrverbrauch bis zum 31.12. im einer Schlussrechnung begleichen werde .(Einschreiben/ Rückschein 4,75 € )
Schreiben an den Anwalt , er möge der eine forderten Summe eine Rechnungs- oder Belegnummer hinzufügen , da ich die Summe keinem Vorgang zuordnen kann.

So und jetzt kommts - Danke an khh - : eine Nachfrage bei bei meinem Netzbeteiber ergab folgendes : übermittelter Zählerstand 20.10. 2009  75223 kwh ,
"rechnerisch ermittelter " Zählerstand von Fs . am 30.11.2009    haltet euch fest : 73029,3 . !!!!!!!!!!!!
Mit dieser Abrechnung hat sich die Firma Fs. von mir im vorraus bezahlte 2000 kwh im die Eigene Tasche gesteckt - und mir dann in der nächsten Jahresrechnung die fehlenden 2000 kwh draufgeschlagen.
Weiter gehts- am 3.6.2010  gibt es einen übermittelten Zählerstand bei Netzbetreiber in Höhe von 78520 . Der von Flexstom ermittelte Zählerstand von 30.11. 2010 lautet 82276 kwh , ein völlig absurder Wert der mehr als den doppelten Durchschnittsverbrauch untestellt .
Kommentar der Sachbearbeiterin zum Fs. Wert 2009 : dieser Wert ist ÜBERHAUPTNICHT ABRECHNUNGFÄHIG !!!!!!!!!!!!!!!!!!
cookiee
 

Offline Energiesparer51

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #19 am: 11. Dezember 2012, 10:15:47 »
Sie glauben wohl immer noch, bei Flexstrom mit Sachargumenten weiterzukommen. Es würde mich ja für Sie freuen. Ich wäre gespannt, zu erfahren, wie das für Sie am Ende ausgeht. Werden Sie berichten?
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #20 am: 11. Dezember 2012, 23:14:30 »
@Energiesparer51

Wenn Sie sich anschauen, welche übermittelten Zählerstände der Netzbetreiber bestätigt hat und was Flexstrom "rechnerisch ermittelt" daraus gemacht hat, dann ist offensichtlich, dass die Abrechnungen 2009 und 2010 falsch sind und damit auch die jetzt geltend gemachte Restforderung für 2010 unberechtigt ist.

@cookiee muss jetzt nur am Ball bleiben (Abrechnungskorrekturen unter Fristsetzung verlangen) und nötigenfalls einen Anwalt beauftragen!

Wenn Flexstrom jetzt nicht zügig reagiert, dann ist ggf. zu prüfen, ob womöglich ein Straftatbestand des versuchten Betrugs vorliegt!?
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