Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung gesetzlicher Abgaben
PLUS:
--- Zitat von: khh am 19. November 2012, 13:29:18 ---Selbst wenn das so sein sollte, bei Verträgen mit eingeschränkter Preisgarantie ist ein Sonderkündigungsrecht jedoch häufig konkret ausgeschlossen, außerdem mangelt es fast immer bereits an der in § 41 (3) EnWG gesetzlich vorgegebenen Unterrichtungspflicht.
--- Ende Zitat ---
@kkh, der Lieferant ändert doch nichts an den Bedingungen... ?!
Aufgeklärte Verbraucher wissen, dass insbesondere die juristische Trickkiste keinen Boden hat. Wie man sieht, wurde mit der sogenannten eingeschränkten Preisgarantie wieder eine neue Front eröffnet. Was wurde da denn abgeschlossen, frägt sich jetzt mancher Verbraucher im nachhinein. Was enthielt der am Tag der Bestellung bzw. des Vertragsabschlusses "fixierte" Preis? Was war de einkalkuliert, die aktuell geltenden fixen Kosten und Umlagen oder die bereits bekannten künfigen? Wer verlangt denn immer Transparenz. Der Nebel wird nur dichter.
Fakt ist, dass der überwiegende Kalkulationsanteil des Strompreises fixe Kosten sind, die für alle Versorger identisch sind. Das sind die Steuern, aber auch alles was sich so Umlagen und Abgaben nennt. Unterschiede bei der Kalkulation können nur aus dem Stromeinkauf, den Verwaltungs- und Vertriebskosten und der Gewinnmarge bestehen. Eine Ausnahme machen vielleicht noch die Stadtwerke, die gleichzeitig Versorger und Netzbetreiber sind. Sie verdienen mehrfach. Nicht umsonst will jedes Dorf sein eigenes Netz. Man sieht die Euros klingeln in der Nebenkasse die sich Stadtwerke nennt. Tausend Netzbetriebe und mehr, das ist Effizienz pur, das macht Sinn?! Wechseln hilft da nichts! Warum zahlen wir wohl mit die höchsten Strompreise in Europa! Verbraucher sollten sich fragen, ob sie an der richtigen Stelle agieren.
Black:
--- Zitat von: PLUS am 19. November 2012, 14:43:49 ---
Fakt ist, dass der überwiegende Kalkulationsanteil des Strompreises fixe Kosten sind, die für alle Versorger identisch sind. Das sind die Steuern, aber auch alles was sich so Umlagen und Abgaben nennt. Unterschiede bei der Kalkulation können nur aus dem Stromeinkauf, den Verwaltungs- und Vertriebskosten und der Gewinnmarge bestehen.
--- Ende Zitat ---
Netzentgelte sind nicht für alle Versorger bundesweit identisch....oder meinen Sie das bezogen auf alle Versorger im selben Netzgebiet?
PLUS:
--- Zitat von: Black am 19. November 2012, 15:10:10 ---
--- Zitat von: PLUS am 19. November 2012, 14:43:49 ---
Fakt ist, dass der überwiegende Kalkulationsanteil des Strompreises fixe Kosten sind, die für alle Versorger identisch sind. Das sind die Steuern, aber auch alles was sich so Umlagen und Abgaben nennt. Unterschiede bei der Kalkulation können nur aus dem Stromeinkauf, den Verwaltungs- und Vertriebskosten und der Gewinnmarge bestehen.
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Netzentgelte sind nicht für alle Versorger bundesweit identisch....oder meinen Sie das bezogen auf alle Versorger im selben Netzgebiet?
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Für die Preiskalkulation sind die Netzentgelte zwar örtlich verschieden, aber dort für alle Versorger gleich. Für Versorger ob aus Hamburg, Schönau oder aus anderswo gibt es vor Ort z.B. in Darmstadt oder Karlsruhe oder anderswo in Deutschland keinen Unterschied. Kalkulation dito.! Unterschiedliche Orts-Preise ergaben sich u. a. aus den unterschiedlichen Netzentgelten, daher auch die Angabe der Postleitzahl in den Vergleichsportalen. Alles klar?
PS: Den "Kalkulations-Sonderfall Stadtwerke in öffentlicher Hand" mit steuerlich wirksamen zweckfremden Quersubventionen, steuerfreier KA an den Eigentümer etc. hatten wir ja schon mehrfach im Forum. Siehe auch Missbrauchsverfahren Kartellamt und die Gerichtsentscheidungen dazu u. a. auch im Forum.
Black:
--- Zitat von: PLUS am 19. November 2012, 15:49:28 ---
PS: Den "Kalkulations-Sonderfall Stadtwerke in öffentlicher Hand" mit steuerlich wirksamen zweckfremden Quersubventionen, steuerfreier KA an den Eigentümer etc. hatten wir ja schon mehrfach im Forum. Siehe auch Missbrauchsverfahren Kartellamt und die Gerichtsentscheidungen dazu u. a. auch im Forum.
--- Ende Zitat ---
Diesen "Sonderfall" haben wir tatsächlich "mehrfach" im Forum weil Sie an allen möglichen unpassenden Stellen davon anfangen. So auch in diesem Thread, bei dem es um Sonderkündigungsrechte geht.
PLUS:
--- Zitat von: Black am 19. November 2012, 16:04:12 ---Diesen "Sonderfall" haben wir tatsächlich "mehrfach" im Forum weil Sie an allen möglichen unpassenden Stellen davon anfangen. So auch in diesem Thread, bei dem es um Sonderkündigungsrechte geht.
--- Ende Zitat ---
"Dieser "Sonderfall" macht aber bei der Strompreiskalkulation möglicherweise eine Unterschied und könnte ein Wettbewerbsvorteil sein. Daher gehört das dazu, wenn man sich über Preiskalkulationen auseinandersetzt.
Die Netzentgelte sind die weitere Blackbox - siehe hier:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17627.msg96412.html#msg96412
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