Nachdem ich bereits Ende 2004 der Strompreiserhöhung widersprochen habe und seitdem den alten Abschlag zzgl. 2 % überweise, bekomme ich nun von der E.ON Bayern eine Mahnung. (Ich hatte bereits mehrfach seitdem sinnlosen Schriftverkehr mit der E.ON)
Sie beinhaltet mir nicht nachvollziehbare hohe offene Abschläge. Ferner wird mir mitgeteilt, daß mir die Einzugsermächtigung gelöscht wird. Sehr komisch! Wenn, dann kann nur ICH die Einzugsermächtigung widerrufen, nicht die E.ON.
Ich natürlich nicht gewollt, die Foderung innerhalb 14 Tagen, bzw. überhaupt nachzuzahlen.
Was steckt dahinter? Ist das eine neue Masche der E.ON Bayern?
Was soll ich tun..??
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