@Marco
wer so einen Vertrag abschließt, kann § 315 BGB nicht mehr einwenden.
Die Einmalzahlung als Versicherungsprämie hat ggf. die selbe Wirkung, als wenn die Preise weiter steigen, nur dass man zukünftige Preiserhöhungen nun sogr schon im Voraus bezahlt.....
Wenn Sie durchschnittlich viel Strom verbrauchen, können Sie selbst ausrechnen, welche Preiserhöhungen in den nächsten drei Jahren zu einem solchen Differenzbetrag führen würden. Dabei muss die abzinsung berücksichtigt werden, weil der Erhöhungsbetrag bereits im voraus geleistet wird.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes sind 40 bis 50 Prozent Luft allein in den Netzentgelten, die wiederum ca. 30 Prozent am Strompreis ausmachen.
Die Tätigkeit der Regulierungsbehörde könnte dazu führen, dass die Netzkosten enstsprechend sinken und damit auch die Strompreise....
Sie könnten ja auch überlegen, den Versorger zu wechseln. Preisvergleich unter anderem unter
www.verivox.deFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt