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Autor Thema: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung  (Gelesen 90616 mal)

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Offline Netznutzer

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #45 am: 06. März 2013, 19:06:43 »
@ KKRUBIN

Ich konnte vor ein paar Tagen lesen, dass die Vetragslaufzeit mit Vertragsbestätigung beginnt und nicht mit dem Lieferbeginn. Dies wurde von einem Gericht so entschieden, da es dem Verbraucher nicht zuzumuten ist, solche Dinge zu unterscheiden. Anscheinend machen sich die Lieferanten diese Unwissenheit zu nutze. Ich werde morgen mal suchen, ob ich den Link wiederfinde.

In diesem Fall ist klar, dass der Lieferant jeweils seinen Vertrag am 19.03 eines Jahres als beendet ansieht, und der Vertrag sich entsprechend verlägert, wenn man nicht mit einer vereinbarten Frist vor dem Vertragsstart (19.03.) gewkündigt hat.

Gruß

NN

Offline bolli

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #46 am: 07. März 2013, 07:44:02 »
Wenn dieses allgemeine Rechtssprechung würde hätte es natürlich, wie KKRUBIN in seiner Erklärung andeutete, Auswirkungen auf viele Boni-Angebote, da diese vielfach nicht an die Vertragslaufzeit sondern an die Belieferungszeit anknüpfen. Diese ist dann aber nie identisch mit der Vertragslaufzeit, die ggf. nach einem Jahr endet.  Da bin ich mal gespannt, ob sich diese Idee eines Richters allgemein durchsetzt.
Aber wichtig ist wohl das Gesamtkonstrukt Vertrag - Vertragslaufzeit - Kündigung. Solange dieses stimmig (für den Verbraucher) ist, hab ich damit kein Problem.

Offline KKRUBIN

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #47 am: 08. März 2013, 00:11:05 »
Ich habe jetzt meine gesamte Korrespondenz durchgesehen. Seit 4 Jahren wechsel ich jährlich
aus Kostengründen den Stromlieferanten. Alle Lieferverträge enden durch meine Kündigung oder
durch Kündigung des Nachlieferanten jeweils zum 30.04. mit Beendigung der Strombelieferung
und der neue Vertrag beginnt jeweils mit dem 01.05. eines Jahres, außer bei Almado AG, da
endet der Vertrag mitten im Monat? Und dann ist da noch ein Punkt, wenn die Vertragslaufzeit
vom 20.03.12 bis zum 19.03.13  gerechnet wird (siehe Auflistung oben) also 12 Monate
Laufzeit, dann fehlen wesentliche Bestandteile des Vertrages, es fehlen ca. 2,5  Monate
Strombelieferung durch Almado AG (Erstbelieferung zum 01.06.12) und es fehlen 2
Abschlagszahlungen durch mich als Kunde (1.Zahlung am 15.05.12 für Juno 12). Es ist
fraglich, ob unter diesen Voraussetzungen ein Vertrag überhaupt zustandegekommen ist.

Offline khh

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #48 am: 08. März 2013, 02:39:54 »
Es ist fraglich, ob unter diesen Voraussetzungen ein Vertrag überhaupt zustandegekommen ist.

Die Ihrer Meinung nach "fehlenden wesentlichen Bestandteile des Vertrages" dürften wohl eher nicht die Kriterien sein, die für ein wirksames Zustandekommen des Vertrages maßgeblich sind.

Ich würde der Kündigungsbestätigung zum 19.03.2014 per Email und Einwurf-Einschreiben widersprechen und unter Fristsetzung von max. 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2013 mit Zusicherung der Bonuszahlung verlangen. Kommt ein negativer Bescheid, würde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden (spätestens nach 4 Wochen, wenn eine Antwort ausbleibt) und darlegen, dass ich mich bzgl. der Vertragslaufzeit und der Voraussetzungen für die Bonuszahlung von Almado getäuscht fühle.

Die nachstehende Argumentation von @Amazone erscheint mir schlüssig und erfolgsversprechend zu sein.

Zitat von: Amazone am 25.01.2013
Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. Warum sollte auch sonst eine Notwendigkeit bestanden haben, die bestehende Formulierung (in der neuen AGB-Version) nachträglich zu ergänzen?
[Hervorhebung und Ergänzung in ( ) durch khh]
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline nelly

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #49 am: 29. März 2013, 18:40:02 »
Ich komme zurück auf meinen Beitrag vom 6.2.13 an dieser Stelle. Nachdem ich auf meine Sonderkündigung zum 01.04.2013 zunächst eine Kündigungsbestätigung zum 18.02.13 bekommen habe, legte ich Widerspruch ein. Dann bekam ich -  unter Zugrundelegung der gleichen Kündigung - eine Bestätigung zum 08.03.2013 (immer noch ein Datum vor Ablauf der 12-monatigen Belieferung). Wieder Einspruch, darauf eine Nachricht von almado in der u. a. folgender Satz stand:

"Nach erneuter Durchsicht des Schriftverkehrs hatten wir dann mit Schreiben vom 27.02.2013 das Beendigungsdatum auf den 08.03.2013 angepasst. Sie berufen sich in Ihrem Schreiben vom 27.02.2013 auf das zugesagte Sonderkündigungsrecht. Dieses haben wir umgehend für Sie umgesetzt. Eine Sonderkündigung wird zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen „ohne Einhaltung von Fristen bis zum Wirksamwerden der Erhöhung“.

In dem Schreiben vom 25.11.2012 von almado (s. mein Beitrag vom 25.01.13) stand aber:

"Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung
zu kündigen."

Das sind doch zwei verschiedene Aussagen. Der gravierende Unterschied liegt doch in den von mir in der ersten Aussage rot markierten Stellen.
Kommen die damit durch ?? Wer weiß hier Rat ?

Inzwischen habe ich auch schon die Abrechnung zum 8.3.13 von almado erhalten. Gleich Widerspruch eingelegt, vier Wochen Frist gesetzt und angekündigt den Vorgang der Schlichtungsstelle zu übergeben.

Offline bolli

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #50 am: 02. April 2013, 07:57:25 »
@nelly
Sie haben alles richtig verstanden und richtig gemacht, NUR: Leider müssen SIE nun sehen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Denn schließlich hat der Versorger anscheinend die Leitung zum 08.03.13 frei gemacht und Sie werden dann wohl in der teuren Grund-/Ersatzversorgung versorgt. D.h. Sie bekommen von Ihrem Grundversorger irgendwann eine Rechnung ab dem 09.03.13. . Und nun müssen SIE wohl almado verklagen, dass das Vertragsverhältnis bis zum 01.04.13 fortbestand und diese dem Grundversorger bis zu diesem Zeitpunkt die Energie zu ersetzen haben (oder wie auch immer die das Regeln). Freiwillig wird Alamado vermutlich gar nichts machen. Am besten nehmen Sie sich einen Anwalt sonst wird's schwierig. Aber Durchkommen sollten die damit nicht. Der Satz im Novemberschreiben war klar formuliert.

Offline nelly

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #51 am: 03. April 2013, 19:02:59 »
@bolli
Danke für die Bestätigung meiner Einschätzung, hatte schon an mir selbst gezweifelt   :-\ .
Das kleinste "Problem" bei mir ist ja die Versorgung vom 9. bis 31.3.13 durch den Grundversorger. Ich bin ja froh, dass ich ab 01.04.2013 einen neuen Versorger habe. Vielmehr schmerzt mich, dass almado den Bonus nicht zahlt, weil ja am 8.3.2013 noch kein volles Jahr geliefert wurde. Damit (vorzeitige Beendigung des Vertrages durch almaldo) arbeiten die auch bei vielen anderen Kunden. Ich persönlich weiß inzwischen von 3 Personen, denen es ebenfalls so ergangen ist.
Vielleicht sollte ich nach Ablauf der 4-Wochen-Frist (s. mein letzter Beitrag) gleich einen Anwalt einschalten ?? und nicht erst die lange Reise über die Schlichtungsstelle machen, bin schließlich im Rechtsschutz. Andererseits geht es mir aber auch darum, das Verhalten von almado publik zu machen und wenn die Schlichtungsstelle eingeschaltet wird, muss almado wenigstens erst einmal 350,00 € bezahlen. Dafür könnten sie mir auch meinen Bonus zahlen (360,75 €)  ;).
Mal sehen, was bis zum 25.04.2013 noch passiert.
« Letzte Änderung: 23. Juli 2015, 17:18:22 von energienetz »

Offline Amicose

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #52 am: 08. Mai 2013, 14:08:20 »
Vielleicht könnt ihr mir helfen. Mein Deutsch ist nur wenig besser als mein Verständnis von deutschem Schuldnerrecht. Ich will so eine Email an almado.de senden:

Gestern (8.5.13) habe ich einen Brief von Deutsche Telemedien Inkasso bekommen.
Ich hatte bei Ihnen Stromlieferung bestellt und kurz danach gekündigt. Die Kündigung wurde von Ihnen 12.02.13 bestätigt. 21.03.13 habe ich eine Schlussrechnung bekommen. Das was mir natürlich überraschend, weil ich bei Ihnen gekündigt hatte.
5.4.13 habe ich eine E-Mail an Ihnen geschickt, um zu fragen, wieso ich Ihnen was schulden soll. Ich habe keine Antwort bekommen. Sie haben einfach die Rechnung wieder rausgeschickt. Ich habe (6.4.13) noch mal gefragt, wieso ich was schulden soll, obwohl ich gekündigt hatte. Da habe ich gar keine Antwort bekommen.
Montag 22.4.13 habe ich einen anonymen Anruf bekommen. Mein Gesprächspartner hat mir erklärt, dass er von der Firma almado.de anruft, und dass ich was schulde, wegen der Zwischenzeit zwischen Stromlieferwechsel, und dass das mir unter der Bestätigung 12.02.13 mitgeteilt wurde. Das hätten Sie ab 5.4.13 mir erklären können. Trotzdem habe ich gesagt, dass ich spätestens Ende der Woche (also 28.4.13) bezahlen wurde, weil ich erst das Geld von meinen Mitbewohner sammeln musste.
25.4.13 habe ich 36,79 an almado.de per Überweisung bezahlt.
26.4.13 habe ich einen Brief von DTMI bekommen (mit dem Datum 24.4.13). Es steht im Brief, dass ich die originale Summe und Inkassogebühren bezahlen soll, spätestens 17.5.13.
In Zusammenhang, es war ab 5.4.13 Ihnen klar, dass ich nicht verstanden hatte, wieso ich Ihnen schulden soll. Sie haben nur geantwortet (6.4.13), dass ich was schulde. Das war ja keine Antwort auf die Frage. Meine Frage von 6.4.13 haben Sie gar nicht geantwortet. 22.4.13 haben Sie angerufen und die Schlussrechnung erklärt. Ich habe innerhalb 3 Tagen nach der Erklärung bezahlt.
Es ist klar, dass ich früherer bezahlt hätte, wenn Sie meine Emails rechtzeitig und sachdienlich geantwortet hätten. Bitte melden Sie sich bei DTMI um meine Inkassogebühren zu kündigen.

MFG usw.


ich habe heute versucht almado und DTMI anzurufen. Beider sagen, dass ich mich bei dem Anderen anmelden soll! Ich habe ja auch Angst, dass almado wieder mal nicht antwortet, und dass DTMI noch mehr Geld von mir haben wird.

So, die Fragen: habe ich recht die Gebühren nicht zu bezahlen, weil almado meine Emails nicht geantwortet hat? Und wenn ja, wie kann ich das sagen?

Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #53 am: 08. Mai 2013, 14:46:51 »
@ Amicose

Es wäre unseriös, Ihnen aufgrund dieser Informationslage irgendeinen Rechtsrat geben zu wollen.

Ich kann nur raten:  Fragen Sie einen Rechtsanwalt, ob er hier was für Sie tun kann.

Offline Amicose

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #54 am: 08. Mai 2013, 15:17:42 »
@Amazone - ich glaube einen Rechtsanwalt kostet mehr als die Inkassogebühren.. und die einzige Schuldnerberater in meinem Bezirk kann einen Termin mir erst in Juni anbieten. Kennt jemand vielleicht eine andere Möglichkeit für Beratung?

Offline Amazone

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #55 am: 08. Mai 2013, 15:24:42 »
Nicht glauben, sondern den Anwalt nach "Beratungshilfe" fragen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist dann die anwaltliche Beratung kostenlos. Einen Termin gibt es meist auch umgehend.

Ansonsten: die offenstehende Rechnung von Almado begleichen.

Offline bolli

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #56 am: 09. Mai 2013, 19:31:01 »
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ja wohl nicht mehr um die Almado-Rechnung (sofern die 36,79 EUR die ganze Rechnung waren) sondern um die Gebühren der DTMI, die diese bei der Geltendmachung der Forderung noch aufgeschlagen haben.
Ich würde nochmals versuchen mit Almado zu sprechen und denen zu erklären, dass sie am 22.04. angerufen hätten und Sie daraufhin am 25.04. das Geld überwiesen hätten, was dem Mitarbeiter am 22.04. auch gesagt worden wäre. Deshalb bitten Sie um Stornierung der DTMI-Gebühren. Das soll man Ihnen kurz schriftlich bestätigen, sofern man darauf eingeht. Eine Kopie davon schicken Sie dann an die DTMI.
Sollte das alles nichts fruchten (was durchaus sein kann), sollten Sie tatsächlich einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle  aufsuchen.

Offline belin

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #57 am: 12. Mai 2013, 03:34:52 »

Wegen Preiserhöhung über 30% (ca 7,5 cent ) habe ich meine Sonderkündigung zum Ende 2012 ausgesprochen.

Im Vertrag bin ich insgesamt nur etwas über zwei Monate gewesen.
Tarif „Power Pack B“.
Natürlich will mir jetzt almado auf meine Endrechnung Bonus nicht geben.
Ich muss noch dazu weitere ca. 50€ nachzahlen.
Endrechnung habe ich widersprochen.
Streitige Summe ist nicht hoch, aber trotzdem möchte ich gerne diese Frage klären.

Mein Vertragabschluss habe ich über Verivox gemacht. Bei Verivox  in Tarifbeschreibung und in Auftragbestätigung  gestanden:
-
Zitat
Falls ein Bonus gewährt wird, gilt: Wenn Sie Neukunde sind, d.h. innerhalb der letzten 6 Monate
nicht bereits an der gleichen Verbrauchsstelle von uns beliefert wurden, wird der Bonus nach zwölf
Monaten ununterbrochener Belieferungszeit mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet und
prozentual zu den Gesamtkosten des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Der Bonus wird
höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Ein Minderverbrauch wird nicht erstattet, der Mehrverbrauch wird zum Mehrverbrauchspreis
abgerechnet.
Der Anbieter verspricht Ihnen als Verivox-Kunden: Etwaige auf diesem Vertrag ausgezeichnete
Boni, Frei-kWh oder sonstige einmalige Rabatte werden Ihnen ohne Einschränkungen nach
maximal 12 Monaten Belieferung gutgeschrieben, wenn Sie den Vertrag zuvor nicht gekündigt
haben, ohne dass ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Kündigen Sie aus einem wichtigen
Grund (beispielsweise weil der Anbieter die Preise erhöht), erhalten Sie Ihren Anspruch auf Bonus
trotzdem in der vertraglich vereinbarten Höhe.
Übt der Anbieter dagegen wirksam ein
außerordentliches Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs aus oder beenden Sie den Vertrag
wegen Umzugs innerhalb der ersten 12 Monate, so können Sie Ihren Anspruch auf den Bonus
verlieren. Die Boni werden Ihnen spätestens mit der Jahresendabrechnung gutgeschrieben. Einen
Anspruch auf Auszahlung des Bonus haben Sie nur gegen den Anbieter, nicht gegen die Verivox
GmbH.
Gleichzeitig mit Autragbestätigung habe ich von Verivox - Allgemeine Stromlieferbedingungen für Privat- und
Gewerbekunden almado-ENERGY bekommen.
Da, steht auch:
 
Zitat
Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY.

Ich gehe davon aus, dass ich ein Anspruch auf den vollen Bonus in Höhe von 320€ habe.
 
Ich möchte gerne hier auch diese Frage besprechen und hoffe auf Ihre Hilfe.

Offline KKRUBIN

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #58 am: 19. Juni 2013, 19:55:23 »
Hallo!

Nach den Beiträgen vom 06. und 08. März d.J. habe ich am 28.05.2013 mein Sonderkündigungsrecht genutzt.

Auszug aus der E-Mail der Almado AG vom 25.11.2012
Preisänderung
Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält
eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.05.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und
Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.06.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct
netto je kWh auf 29,06 Ct pro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Preisänderung zu kündigen.

1 Mal Einschreiben + Rückschein und 1 Mal Einschreiben Einwurf. Beide Einschreiben wurden der Almado AG bzw. dem Postbevollmächtigten am 31.05.2013 übergeben und auch unterschrieben (Postfach an Ausgabe Abholer).
Meldung des Zählerstandes an den Almado Kundenservice am 02.06.13 mit Eingangsbestätigung vom 03.06.13 durch den Kundenservice. Almado hatte aber schon am 16.05.13 den Abschlag für Juni 13 abgebucht, heute am 19.06.13 haben die den Abschlag für Juli 13 abgebucht. Zwischenzeitlich, trotz E-Mail  von mir vom 17.06., keine Bestätigung der Kündigung, keine Rückmeldung oder Auskunft in irgendeiner Form. Man stellt sich tot. Da die Kündigung am 31.05. zugestellt wurde, habe ich auch die vertraglichen 12 Monate vollständig erfüllt (und damit ist auch der Bonus fällig), auch wenn nach Almado der Vertrag schon seit dem 18.03.12 begonnen hat. Ich habe heute erst einmal die beiden Abschläge für Juni und Juli 2013 zurückgebucht.
Wer bei Almado abschließt sollte als Gratisbonus einen Rechtschutzversicherungsvertrag mitgeliefert bekommen, das stinkt doch alles meilenweit gegen Wind
« Letzte Änderung: 19. Juni 2013, 20:35:03 von KKRUBIN »

Offline KKRUBIN

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Re: Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung
« Antwort #59 am: 04. Dezember 2013, 02:49:55 »
Moin,

es ist einige Zeit ins Land gegangen, aber das heißt nicht, daß die streitenden Parteien untätig
waren. Am 01.Juli habe ich Beschwerde gegen Almado bei der Schlichtungsstelle eingelegt.
.....
Und was mach ich nun?
« Letzte Änderung: 14. Juli 2015, 11:34:15 von energienetz »

 

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