Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Beginn der Verjährung manipulierbar ?

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Christian Guhl:
Wer Eon-Avacon kennt, weiss, wie chaotisch die Buchführung dort abläuft. Kaum eine Rechnung ist für den Kunden nachvollziehbar. Um es noch komplizierter zu machen, werden bei Nachfragen dann sogenannte "Kontoübersichten" verschickt. Ich habe mein Leben lang mit Zahlen und Buchhaltung zu tun gehabt, aber da steige selbst ich nicht mehr durch ! Es ist nun wiederholt vorgekommen, dass ohne ersichtlichen Grund korrigierte Jahresabrechnungen von vergangenen Jahren erstellt wurden. Was da genau korrigiert wurde, erschließt sich dem Kunden nicht. Die Erklärungen sind genau so abstrus : "Versehentlich wurden zwei Abrechnungen erstellt, daher mussten diese storniert und eine neue Abrechnung erstellt werden" oder "systemtechnische Gründe". Da diese Korrekturen über Jahre in die Vergangenheit reichen, stellt sich die Frage, wann die Verjährung zu laufen beginnt. Mit der ursprünglichen Abrechnung ? Oder will Eon-Avacon damit erreichen, dass für   Abrechnungen, die kurz vor der Verjährung stehen, die Frist erneut beginnt ?

Harry01:
Das würde mich jetzt auch interessieren. Ich habe für den einen oder anderen Abrechnungszeitraum auch korrigierte Abrechnungen bekommen, wo kaum drauf zu erkennen ist, was korrigiert wurde.

Harry01:
Hat zwar etwas gedauert, aber der Verjährungsbeginn dürfte sich nicht durch
bloßes Neuausstellen einer Verbrauchsabrechnung ändern.

Maßgebend ist das Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und nicht
der Zeitpunkt, wann er wie oft geltend gemacht wird.

Zumindest verstehe ich so den §199 BGB.

Christian Guhl:

--- Zitat von: Harry01 am 26. März 2013, 18:58:36 ---Maßgebend ist das Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und nicht
der Zeitpunkt, wann er wie oft geltend gemacht wird.

--- Ende Zitat ---
Und wann entsteht der Anspruch ? Ich meine, mit Rechnungsstellung.
Bleibt die Frage mit welcher Rechnungsstellung.

khh:

--- Zitat von: Christian Guhl am 26. März 2013, 19:33:56 ---Und wann entsteht der Anspruch ? Ich meine, mit Rechnungsstellung.
Bleibt die Frage mit welcher Rechnungsstellung.
--- Ende Zitat ---

Das kann doch wohl nur die erstmalige Inrechnungstellung sein. Auch die von E.ON Avacon Vertrieb GmbH in den letzten Jahren geübte Praxis, gekürzte Rechnungsbeträge aus mehreren Vorjahren in jeder neuen Verbrauchsabrechnung wieder als "Weitere offene Beträge" geltend zu machen, sollte eine Verjährung dieser angeblichen "Altforderungen" m.E. nicht verhindern können.

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