@Black
Zitat:
Ich finde es übrigens nicht verwerflich wenn ein Richter Vorträge hält, in denen er erläutert, wie man sich bei der Vertragsgestaltung rechtmäßig zu verhalten habe.
Zitat Ende
Da hab ich doch tatsächlich gemeint, dass die Richter am BGH dort hauptberuflich tätig sind und im Übrigen dort auch nicht mit Almosen abgespeist werden, so dass sie durch Vorträge sich ein kleines Zubrot verdienen müssen. Es sei denn, dass sie in ihrer äußerst knappen Freizeit auch noch gern eine solche ehrenwerte Rechtsberatung in der Gestaltung von Verträgen tätigen bzw. getätigt haben.
Da Ihnen offenbar ein Richter mit dieser Sondertätigkeit bekannt ist, dürfte nun die Vermutung der Wiederholung erlaubt sein..