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Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
userD0010:
Die Berechnung einer eigenen "Bearbeitungsgebühr" wird wohl nicht zielführend und durchsetzbar sein.
Allerdings, sofern die AGB oder deren Anhänge nichts zu einem Mindestverbrauch aussagen, der mit einem Neukndenbonus verbunden ist, würde ich mir überlegen, den Liefervertrag wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen kurzfristig zu kündigen, nachdem man einen anderen/neuen Lieferanten gefunden hat.
Spätestens mit der Kündigung wird der Versorger reagieren müssen und den Versuch einer Interpretation des Neukundenbonus vornehmen.
bolli:
Sind Sie eigentlich auch jetzt, nach Ablauf des ersten Vertragsjahres noch Kunde dieses Anbieters ? Wenn ja, würde ich die Abbuchungsermächtigung widerrufen und wie h.terbeck schon schrieb, eine eigene Rechnung darüber aufmachen, was zu zahlen ist. Dort würde ich natürlich den kompletten Bonus berücksichtigen. ;) Falls ich dann zum heutigen Zeitpunkt eine Überzahlung habe, würde ich einen oder zwei Abschläge kürzen/einbehalten und anschließend ganz normal weiter überweisen. Das alles sollten Sie denen natürlich vorher schriftlich mitteilen (incl. eigene Rechnung).
dattelner:
--- Zitat von: dakiha am 06. September 2012, 06:26:14 ---
Ein Gasanbieter will uns den Neukundenbonus nicht in voller Höhe auszahlen.
Darf ein Neukundenbonus gekürzt werden, weil wir einen Mindestverbrauch von einer gewissen Gasmenge nicht erreicht haben? Also im Kleingedruckten ist meiner Interpretation nach nichts davon zu lesen, dass die komplette Auszahlung eines Neukundenbonus sich an der Höhe der verbrauchten Gasmenge ausrichtet.
--- Ende Zitat ---
Bei Verivox findet man (zumindest jetzt) bei den Bonusbedingungen von den ganzen Billiganbietern ff. Aussage:
"Den angegebenen Neukundenbonus gewährt der Anbieter einmalig für den Anbieterwechsel. Bei diesem Tarif wird der Bonus prozentual aufgrund der Gesamtkosten errechnet. Allerdings wird höchstens der Eurobetrag des angenommenen Jahresverbrauchs ausgezahlt, also 481,01 Euro. Sollte der Jahresverbrauch tatsächlich unter dem angenommenen Verbrauch liegen, entspricht der Bonus 25 % der Kosten des tatsächlichen Jahresverbrauchs."
Also eindeutig: Liegst Du unter dem von Dir bei Abschluss angenommen Jahresverbrauch, kriegst Du nur 25% der entstandenen Kosten.
bolli:
--- Zitat von: dattelner am 19. September 2012, 14:16:12 ---Bei Verivox findet man (zumindest jetzt) bei den Bonusbedingungen von den ganzen Billiganbietern ff. Aussage:
"Den angegebenen Neukundenbonus gewährt der Anbieter einmalig für den Anbieterwechsel. Bei diesem Tarif wird der Bonus prozentual aufgrund der Gesamtkosten errechnet. Allerdings wird höchstens der Eurobetrag des angenommenen Jahresverbrauchs ausgezahlt, also 481,01 Euro. Sollte der Jahresverbrauch tatsächlich unter dem angenommenen Verbrauch liegen, entspricht der Bonus 25 % der Kosten des tatsächlichen Jahresverbrauchs."
Also eindeutig: Liegst Du unter dem von Dir bei Abschluss angenommen Jahresverbrauch, kriegst Du nur 25% der entstandenen Kosten.
--- Ende Zitat ---
Maßgeblich ist nicht, was bei Verivox steht sondern was man vertraglich vereinbart hat. Dazu ist herauszufinden, ob es solche Regelungen in den vertragsbedingungen gibt und ob diese auch Bestandteil des Vertrages geworden sind (Beachtung von § 305 Abs. 2 BGB) und letztlich ob sie auch § 307 BGB erfüllen. Also wäre dieses alles zu prüfen.
Zu Anfangszeiten dieser Bonusart bei den Billiganbietern hatten übrigens bei weitem nicht alle Anbieter diese Klausel so formuliert wie Sie (@dattelner) sie genannt haben. ;)
dakiha:
Danke für die zahlreichen Antworten!
Nein, ich bin nicht mehr bei diesen Anbieter. Ich habe bereits nach einem Jahr wegen einer außerplanmäßigen Preiserhöhung kündigen können und somit mir das teuere zweite Jahr erspart; ich denke, deshalb sind sie auch ein wenig sauer ;)
In den AGB´s steht nichts von einer Möglichkeit den Neukundenbonus zu kürzen! Ich habe mal provokant nachgefragt, ob sie auch bei einem Mehrverbrauch den Bonus erhöhen würden ;D
Der Anbieter hatte außerdem trotz rechtzeitiger Kündigung auch eine Abschlagszahlung für das zweite Jahr bei uns abgebucht. Trotz Mails und einiger Telefonate war ich gezwungen nach vier Wochen das Geld von der Bank zurückbuchen zu lassen! Von denen hat sich einfach keiner gerührt. Es hieß lediglich am Telefon, dass dies von Unternehmensseite technisch nicht machbar sei!
... und jetzt halt diese Geschichte mit dem Neukundenbonus: sie schreiben in den AGB´s auch, dass der Bonus mit der ersten Jahresrechnung verrechnet werden würde - auch das ist nicht geschehen! Seitdem sind Monate vergangen. Meiner Meinung nach eine sehr billige Art sich Geld zu leihen, sowohl aus finazieller als auch aus moralischer Sicht.
Nachdem ich erneut dort mehrfach anrief, hat man mir wie gesagt mitgeteilt, dass das Unternehmen mir meinen Neukundenbonus aufgrund des Minderverbrauchs nur anteilig auszahlen will.
Da wohl selbst diese Summe einigen Personen im Unternehmen noch zu hoch war, hat man mir einfach auf einer neu erstellten Abschlußrechnung nachträglich einen höheren Verbrauch unterstellt, so dass der Bonus nun nochmals geringer ausfiel!!! Irgendwie fühle ich mich wie in einer schlechtenund grotesken Realsatire!!!
Ach ja, die Höhe des unterstellten Verbrauchs in der zweiten Rechnung habe ich selbst bis jetzt, nach über 4 Monaten des Wechselns, immer noch nicht erreicht - da fehlen doch einem halbwegs normalen Menschen eigentlich die Worte und man mag nicht mehr an Zufall, Pech oder Versehen glauben!!!
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