Energiebezug > Gas (Allgemein)
Gas - Kürzung des Neukundenbonus wegen Minderverbrauch rechtens?
dakiha:
Ein Gasanbieter will uns den Neukundenbonus nicht in voller Höhe auszahlen.
Darf ein Neukundenbonus gekürzt werden, weil wir einen Mindestverbrauch von einer gewissen Gasmenge nicht erreicht haben? Also im Kleingedruckten ist meiner Interpretation nach nichts davon zu lesen, dass die komplette Auszahlung eines Neukundenbonus sich an der Höhe der verbrauchten Gasmenge ausrichtet.
Vom Sprachgebrauch her bezieht sich die Bedeutung des Wortes „Neukundenbonus“ inhaltlicherweise doch auf die Frage, ob jemand Kunde geworden ist und nicht wie viel dieser Kunde verbraucht hat oder liege ich da falsch?
bolli:
--- Zitat von: dakiha am 06. September 2012, 06:26:14 ---Vom Sprachgebrauch her bezieht sich die Bedeutung des Wortes „Neukundenbonus“ inhaltlicherweise doch auf die Frage, ob jemand Kunde geworden ist und nicht wie viel dieser Kunde verbraucht hat oder liege ich da falsch?
--- Ende Zitat ---
Da liegen Sie sicherlich nicht falsch. Aber natürlich hat ein Anbieter die Möglichkeit, trotz der Bedeutung des Wortes die Leistung noch an weitere Bedingungen zu knüpfen. Diese müssen aber natürlich vertraglich vereinbart sein. Üblicherweise finden sich solche zusätzlichen Bedingungen in den AGB. Wenn nicht, gibt's auch keine Berechtigung für die anteilsmäßige Einbehaltung.
dakiha:
Jetzt haben mir diese Diletanten eine neue Rechnung geschickt, in der plötzlich der Gasverbrauch ein höherer als vorher ist.
Allerdings weisen die Strunzköppe da einen Zählerstand zum 30.04. aus, den ich selbst heute am 08.09. noch nicht ereicht habe!!!
Somit versuchen sie die Zahlung des Bonus dadurch zu senken, indem sie nachträglich an die Rechnung erhöhen!
Kann man gegen solche Gauner nicht auch wegen Betruges vorgehen, das ist ja schon pervers wie die sich vor Zahlungen drücken wollen!
userD0010:
Eine unrichtige Rechnung (falscher Mengenverbrauch, falscher Betrag) ist nicht zur Zahlung fällig.
Folglich würde ich diese Rechnung entweder mit oder ohne Kommentar an den Anbieter zurückschicken. Man könnte ihn ja auch auf den Manipulationsversuch (falsche Verbrauchtsangaben) hinweisen und sich juristische Schritte vorbehalten.
Zu überlegen wäre auch, eine eigene Abrechnung aufzumachen, den Verbrauch zu errechnen nebst Kosten, die geleisteten Abschlagzahlungen abzuziehen sowie den Neukundenbonus, um dann den (?) Rest zu überweisen und auf den selbst errechneten Verbrauchszahlen bei vermutet gleichbleibendem Verbrauch im künftigen Abnahmejahr die monatlichen Abschlagzahlungen festzulegen und anzukündigen.
dakiha:
... könnte man denen eigentlich auch eine Art Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen?
Schließlich habe ich in die Bearbeitung dieser Vorgänge auch einiges an Zeit und Aufwand investieren müsssen!
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