Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Re: Endabrechnung - EGNW Genossen
Didakt:
@ Neu-Genosse,
wieder ein bodenloser Quatsch, den Sie hier verbreiten, um Ihren Schützling vor Kritik zu bewahren.
Es ist doch gängige Praxis, bei einem Versorgerwechsel dem alten und neuen Versorger die selbst abgelesenen Zählerstände für deren Abrechnungsunterlagen mitzuteilen. Ich habe bereits einige Versorgerwechsel hinter mich gebracht, niemals selbst den zuständigen Netzbetreiber beteiligt und dennoch einwandfreie Abrechnungen der Versorger unter genauer Berücksichtigung der von mir gemeldeten Zählerdaten erhalten. Nach meinen Erfahrungen ist es Gang und Gäbe, dass man sogar von den Versorgern aufgefordert wird, die Zählerstände zeitgerecht abzulesen und mitzuteilen.
DieAdmin:
@all,
ich gebe, wenn ich jemanden bei Lieferantenwechsel hilfreich zur Seite stehe, den Rat: Den Zählerstand zum Stichtag ablesen, und sollte sich kurzvorher keiner der 3 beteiligten (alter Lieferant, neuer Lieferant, Netzbetreiber) melden, dann selbst zu kontakten.
Wer der Netzbetreiber ist, kann man ja bestimmt einem Schreiben, welches man irgendwann mal bekommen hat, entnehmen?
Die Aufforderung zum Ablesen der Zählerstände kommt nicht von jedem Anbieter. Die händeln das sehr unterschiedlich. Ich hatte dies jüngst erst. Da musste sogar die Zählerstandsmeldung vom Kunden an den Netzbetreiber (TEN) gehen, weil auch der neue Lieferant nicht nachfragte und wohl auf die "Ansage" des Netzbetreibers wartete.
Neu-Genosse:
@ didakt
die besonderen Gründe lagen einfach daran, dass FC bereits Anfang Juni umgemeldet hat, aber die Frist zur Sonderkündigung bis 20.6. lief. Und von dem Sonderkündigungsrecht wurde ja massenweise Gebrauch gemacht. Aus meiner Sicht einfach ein dummer handwerklicher Fehler initiiert durch die Raffgier Einzelner. FC hat nun das Problem, dass diese keinesfalls unter den sog. Kooperationsvertrag fallen können. Es wird wirklich spannend wie FC aus der Nummer rauskommt, zumal gleich gelagerte Fälle bereits durch die Androhung von Inkasso zur Zahlung genötigt werden sollen.
masterflok:
--- Zitat von: Christian Guhl am 17. August 2012, 12:11:04 ---Bei mir läuft schon wieder dass Telefon heiss ! Anscheinend sind fast alle Endabrechnungen der EGNW zum 30.06. falsch. Um gemeldete Zählerstände (Anfangs- oder Schlussstände) wurde sich überhaupt nicht geschert ! Es wurden ausschließlich Schätzwerte des Netzbetreibers abgerechnet. Ist ja auch bequemer ! Telefonisch ist bei der EGNW natürlich mal wieder niemand zu erreichen. Der Nachteil für den einzelnen Kunden liegt bei bis zu 50 €. Hört dieses Chaos denn nie auf ?
--- Ende Zitat ---
Das ist doch ihre eigene Schuld! Niemand hindert Sie daran dem Netzbetreiber tatsächliche Zählerstände zu liefern! Tun sie das nicht, so darf bzw. muss der Netzbetreiber eine Schätzung vornehmen!
Christian Guhl:
Wer lesen kann ist im Vorteil ! Ich habe doch geschrieben : Um gemeldete Zählerstände wurde sich überhaupt nicht geschert !
Die Kunden haben die Zählerstände gemeldet. Trotzdem wird die Abrechnung mit Schätzungen vorgenommen.
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