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Piratengesocks
userD0010:
@superhaase
Wir sollten den "Meinungsaustausch" mit Plus beenden. Denn Einsichtsfähigkeit lassen zu wünschen übrig. Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die gem. Steuer-CD´s ermittelten Hinterzieher, sofern bewiesen, mit Namen und Anschrift veröffentlich werden sollten. Allein die Aussicht darauf mag so Manche(n) bewegen, sich zu outen. Denn das Angebot der Straffreiheit hat ja nicht gefruchtet. Vielleicht glauben diese Steuerbetrüger sich auch noch im Recht.
superhaase:
@terbeck:
Von öffentlichen Prangern halte ich im Allgemeinen nicht viel.
Meines Erachtens ließe sich das Groß der Steuerhinterzieher allein schon dadurch abschrecken, dass die Straffreiheit bei Selbstanzeige abgeschafft wird.
Mit einer Vorankündigungsfrist von einige Wochen.
Das wäre wenig aufwändig, rechtsstaatlich und moralisch einwandfrei und wohl auch bzgl. Abschreckung recht wirksam.
Steuerdaten-CDs aus der Schweiz oder anderen Steueroasen sollte man danach natürlich gelegentlich weiterhin ankaufen. ;)
PLUS:
--- Zitat von: superhaase am 10. September 2012, 14:32:44 ---
--- Zitat von: PLUS am 10. September 2012, 13:38:07 ---..." Mit allen Mitteln" bricht man nationales und internationales Recht. ...
--- Ende Zitat ---
Dem ist ganz offensichtlich nicht so.
Selbst die Schweizer sehen den Datenankauf nicht als Hehlerei.
Gegen internationales Recht wird auch nicht verstoßen, oder hat die Schweiz hier schon etwas geltend gemacht?
Sie, lieber PLUS, stellen hier nur gewagte Schlussfolgerungen als unumstößliche Tatsachen dar.
Die Realität sieht halt anders aus.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Steuerdaten-CDs aus der Schweiz oder anderen Steueroasen sollte man danach natürlich gelegentlich weiterhin ankaufen. ;)
--- Ende Zitat ---
"Die Realität sieht halt anders aus." Es geht nicht um "Hehlerei" nach dem StGB, es geht um Kriminaliät und die sehen nicht nur die Schweizer.
Bundesanwaltschaft ermittelt
hier nochmal klicken und lesen
superhaase:
--- Zitat von: PLUS am 10. September 2012, 16:56:07 ---Es geht nicht um "Hehlerei" nach dem StGB, es geht um Kriminaliät und die sehen nicht nur die Schweizer.
--- Ende Zitat ---
Sie werfen mal wieder alles durcheinander. ::)
Dass Datendiebstahl illegal ist, bestreitet doch keiner. Das sehen die Schweizer wohl richtig so und deshalb ermittelt deren Bundesanwaltschaft.
Dass der betreffende Datenankauf hingegen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland nicht illegal ist und auch nicht strafbar ist, darüber sind sich sowohl Schweizer als auch Deutsche einig.
Dies sollten Sie endlich mal akzeptieren, statt immer nur Nebelkerzen zu werfen.
Wenn hingegen der Datendieb von einem deutschen Steuerfahnder beauftragt bzw. angestiftet worden ein sollte, dann wäre das wohl für den Steuerfahnder strafbar. Auch das wird auf beiden Seiten der Grenze so gesehen.
Aber das ist bisher nichts weiter als eine Aussage eines erwischten und verhafteten Datendiebes.
Sollte sich herausstellen, das dem so ist, dann hätte das juristisch wohl auch für den Steuerfahnder Folgen.
Aber selbst dann wäre der weitere Ankauf von Steuerdaten anderer Datendiebe, die nicht angestiftet wurden, weiterhin zulässig und kein Verbrechen, wie Sie immer polemisieren.
Sie müssten also mal wieder differenzieren.
Ich weiß ... das fällt Ihnen schwer. ;)
PLUS:
--- Zitat von: superhaase am 10. September 2012, 18:28:01 ---
--- Zitat von: PLUS am 10. September 2012, 16:56:07 ---Es geht nicht um "Hehlerei" nach dem StGB, es geht um Kriminaliät und die sehen nicht nur die Schweizer.
--- Ende Zitat ---
Sie werfen mal wieder alles durcheinander. ::)
....
Sie müssten also mal wieder differenzieren. Ich weiß ... das fällt Ihnen schwer. ;)
--- Ende Zitat ---
Toll, bei der differenzierten, durch Nebelkerzen schwer durchschaubaren Sachlage, darf man im Superhaasen-Rechtsstaat zum Klauen anstiften und das Geklaute ankaufen.
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