Energiepreis-Protest > FirstCon
Endabrechnung - EGNW Genossen
masterflok:
--- Zitat von: Neu-Genosse am 11. August 2012, 15:44:12 ---Ob Sie das dann allerdings zu den Akten legen können hängt natürlich vom Ergebnis der Feststellungsklage ab. Wenn das Gericht feststellt, dass das Geld jemand anderem zusteht, zahlen Sie evtl. doppelt.
--- Ende Zitat ---
Wem soll das Geld denn zustehen? Fakt ist, dass wir im Juli durch die FirstCon beliefert wurden, so ist es beim Netzbetreiber hinterlegt. Niemand anderes hat sonst geliefert, wem soll daher Geld zustehen?
Neu-Genosse:
Falls der sog. Kooperationsvertrag nichtig ist würde das Vertragsverhältnis mit der EGNW über den 30.6. hinaus fortgesetzt, e sei denn Sie hätten von Ihrem Sonderkündigungsrecht zum 30.6. Gebrauch gemacht. Dann wäre ein Zahlungsanspruch der EGNW m. E. nicht ganz abwegig. FC wäre dann Lieferant der EGNW, wie gehabt.
masterflok:
Richtig, es wurde zum 30.06. vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Dieses wurde mir auch indirekt mittels eines Schreibens bestätigt.
Zu welchen Preis werden eigentlich die wenigen Genossen von der EGNW zum aktuellen Zeitpunkt beliefert? Schließlich wurde doch im Mai eine Preisanpassung zum 01.07. angekündigt (identisch zur Forderung von FirstCon). Oder wurde diese Preisanpassung kurzfristig als Nichtig eingestuft und es wird weiterhin mit 21,5cent und 8,90€ versorgt?
Neu-Genosse:
dann wird Ihnen bestimmt der Leidensgenosse als nächstes einreden wollen FC wäre Ihr Grundversorger und als solcher berechtigt Ihnen Rechnungen zu schreiben.
Über die Preisgestaltung der derzeitigen Kunden der EGNW finden Sie etwas im internen Forum.
Didakt:
@ Neu-Genosse
in welcher Eigenschaft verfassen Sie eigentlich Ihren konjunktivischen Quatsch, der für keinen der EGNW-Geschädigten hilfreich ist?
Eindeutig hat doch die EGNW bislang keinen zielführenden Weg aus dem von ihr inszenierten und zu verantwortenden Vertragsschlamassel gefunden, an dem sich der in Abrechnungsfragen Unterstützung suchende Altkunde orientieren kann.
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