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Endabrechnung - EGNW Genossen

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masterflok:
Soeben habe ich die Endabrechnung von FirstCon erhalten. Der Zählerstand zum 30.06. wurde natürlich recht großzügig geschätzt, im Juli angeblich über 400kWh Strom (sogar mehr als im Jahresschnitt), dabei waren es tatsächlich nur etwas mehr als 200  8)
Bei Gas wurde so getan, als hätte man im Juli geheizt. Gut, es waren einige kühle Tage dabei, aber die Heizung blieb dennoch ausgeschaltet.  :D

Seht also zu, dass ihr unbedingt euren Netzbetreiber über die Zahlerstände vom 30.06. UND 31.07. informiert, ansonsten wird großzügig geschätzt  ;)

Neu-Genosse:
Bei Warmduschern ist eben auch im Hochsommer der Gasverbrauch sehr hoch  ;)

edit:Aber mal im Ernst: Die FC beruft sich auf einen Kooperationsvertrag mit der EGNW. Hierin ist (oder soll sein, wird ja von der EGNW nicht anerkannt) festgelegt, dass der am 30.6.2012 gültige Preis bis mind. zum Jahresende gilt. Das waren 21,5 ct/kwh und ein GP von 8,90 €.

Hier wird anscheinend eine falsche Preisbasis zu Grunde gelegt und zudem der Verbrauch recht großzügig geschätzt. Das wäre dann wie die eigene Gelddruckmaschine im Keller. Wenn Sie zahlen wollen, würde ich zumindest die Zählerstände an den Netzbetreiber nachmelden und die Zahlung unter Einbeziehung der am 30.6. bei der EGNW gültigen Preise kürzen.

Mir teilte im übrigen die FC mit, dass eine Feststellungsklage der FC beim Amtsgericht Hannover (nicht Landgericht!) anhängig ist. Da ist doch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist Zahlungen an irgend jemanden zu leisten oder erst abzuwarten bis die anscheinend auch für die FC unklare Rechtslage geklärt ist.

masterflok:
Ich wurde im Mai von der EGNW über eine Preiserhöhung zum 01.07.2012 informiert. Eine Preisgarantie bis zum Ende des Jahres gab es nie, haben sie dafür handfeste Beweise?

Ich werde die korregierten Rechnungen begleichen und die ganze Geschichte bei den Akten legen!

Neu-Genosse:
Preis und dessen Festschreibung sind dem internen Forum der EGNW zu entnehmen. Das steht so im Vertrag. Lassen Sie sich den doch einfach mal von der FirstCon schicken. Um die eigenen Interessen zu "belegen" schickt die FC den ja auch sonst überall hin. Oder verschicken die den nur wenn eigene Interessen durchgesetzt werden sollen?

Ob Sie das dann allerdings zu den Akten legen können hängt natürlich vom Ergebnis der Feststellungsklage ab. Wenn das Gericht feststellt, dass das Geld jemand anderem zusteht, zahlen Sie evtl. doppelt. Es sei denn die FC zahlt zurück. Vielleicht gibt es da dann ja auch eine Forderungstabelle.

Leidensgenosse:
ach, Herr Röttges (alias "Neu-Genosse"), nun lassen Sie doch einfach mal diese dummen Aussagen, mit denen Sie die Genossen nur in unsinnige Mahnverfahren, vielleicht sogar Prozesse treiben. Es reicht doch, wenn Sie das mit der EGNW selbst tun.

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