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RWE - Mahn- und Inkassogebühren - Zustellung unter der Fußmatte im "Rohbau"

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bolli:

--- Zitat von: RR-E-ft am 12. Juli 2012, 01:04:02 ---
Ferner ist zu fragen, ob ein Zahlungsverzug überhaupt vorlag, insbesondere, sofern Rechnungsbeträge ggf. frühestens zwei Wochen vor Rechnungszugang wirksam werden können. Dabei stellt sich insbesondere weiter die Frage, unter welchen Umständen überhaupt nur von einem notwendigen Zugang die Rede sein kann.
--- Ende Zitat ---
Ich vermute mal, dass gemeint ist "...zwei Wochen nach Rechnungszugang wirksam werden können."

Didakt:
@ Anemone12

In diesem Forum bleibt keine Frage offen! Die kompetentere Antwort haben Sie ja nun erfreuli-cherweise sehr schnell und sicherlich auch zu Ihrer vollsten Zufriedenheit aus berufener Tastatur erhalten. Besser geht’s nicht! Der Weg ist immer das Ziel, auch wenn er kostenträchtig ist. Viel Erfolg beim Überwinden der eigenen Versäumnisse. ;)

RR-E-ft:
Ich musste meinen vorangegangenen Beitrag korrigieren.

Es gibt Fälle, da werden Verbrauchsabrechnungen frühestens zwei Wochen nach Rechnungszugang fällig, vgl. § 17 Abs. 1 Grundversorgungsverordnung.
Fraglch ist dabei, unter welchen Voraussetzungen überhaupt von einem Zugang im Rechtssinne gesprochen werden kann. 

Anemone12:
Vielen Dank für die Antworten,

eine Antwort auf die Frage, ob eine Zustellung unter der Fußmatte eines unbewohnten Hauses als zugestellt gilt, habe ich ja nun leider nicht erhalten. Ich dachte, das sei eine einfache Frage gewesen.

@ Didakt... es tut mir sehr leid für Sie, dass sie in ihrem Leben offensichtlich nur mit Lügnern, Betrügern und Drückebergern zu tun haben. Anders kann ich mir Ihre Schnellverurteilung nicht erklären. Nicht immer ist die erste Schlussfolgerung die richtige. Vielen Dank auch.

Mone

bolli:

--- Zitat von: Anemone12 am 12. Juli 2012, 13:52:29 ---eine Antwort auf die Frage, ob eine Zustellung unter der Fußmatte eines unbewohnten Hauses als zugestellt gilt, habe ich ja nun leider nicht erhalten. Ich dachte, das sei eine einfache Frage gewesen.

--- Ende Zitat ---
Wie RR-E-ft schon schrieb, kommt es da auf einige Detailfragen an und die bedürfen zwecks detaillierter Klärung halt einer anwaltlichen Beratung. Im Forum werden mehr Fragen von allgemeiner Bedeutung beantwortet. Spezielle Einzelfälle bedürfen halt genauerer Betrachtung, die nur unter Ansicht der kompletten Unterlagen und Schilderung aller Details zu leisten ist. Und dafür sind dann halt die Anwälte da, die dieses bei Mandatsübernahme machen (halt gegen Geldüberlassung  ;) ).

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