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RWE - Mahn- und Inkassogebühren - Zustellung unter der Fußmatte im "Rohbau"

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Anemone12:
Hallo,

mir wachsen gerade graue Haare...

Kurze Zusammenfassung:
Ich bin Erbin meines Elternhauses. Nach dem Tod meiner Mutter habe ich den Bezug gekündigt. Danach wurde das unbewohnte Haus grundsaniert. Baustelle, Briefkasten weg.
Ein Jahr später zog ich selbst in das Haus ein (eine von zwei Wohnungen). Ich erhielt eine Mahnung vom RWE. Rechnungsbetrag über Stromlieferung vor Kündigung, Zählergebühren, Mahn- und Inkassokosten, wobei die ursprüngliche Rechnungssumme nur die Hälfte des Betrages ausmacht.

Bevor ich hier die ganze umfassende Geschichte erzähle, eine grundsätzliche Frage:

Gilt eine Mahnung, Vollstreckungsankündigung oder was auch immer das RWE zugestellt haben will, als zugestellt, wenn das Schriftstück in einem sichtbar unbewohnten Haus unter die Fußmatte gelegt wird? Eine Nachfrage beim Meldeamt hätte problemlos zu meiner Adresse geführt.

In der Hoffnung auf schnelle Antwort... das RWE will in einer schwebenden Wahrheitsfindung meinen Zähler sperren

Mone

Didakt:
Sie selbst sind sich wohl keiner Schuld bewusst. Sie hätten seinerzeit mit Ihrer Kündigung ja auch problemlos Ihre Adresse für die Übersendung der zu erwartenden Schlussrechnung an den Versorger übermitteln können! Nun zahlen Sie mal schön! ::)

Anemone12:
Ich bin Ihnen zwar keine Rechenschaft schuldig, aber der Briefkasten hing noch lange genug, dass eine Rechnung an diese Adresse angekommen wäre.

In der Hoffnung auf eine kompetentere Antwort...

Cremer:
Das die Rechnung gezahlt werden muss ist unstrittig.

sie hätten aber auch seinerzeit dem RWE mit der Kündigung die neue Adresse zwecks Schlußrechnung mitteilen können.

Insofern sind die zusätzlichen Mahn- und Inkassokosten rechtswirksam.

RR-E-ft:

--- Zitat von: Cremer am 11. Juli 2012, 21:12:39 ---Das die Rechnung gezahlt werden muss ist unstrittig.

sie hätten aber auch seinerzeit dem RWE mit der Kündigung die neue Adresse zwecks Schlußrechnung mitteilen können.

Insofern sind die zusätzlichen Mahn- und Inkassokosten rechtswirksam.

--- Ende Zitat ---

Was soll der Schmäh?!

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Verbrauchsabrechnung überhaupt formell wirksam ist, ferner ob der zur Abrechnung gestellte Betrag vertraglich überhaupt geschuldet ist. So mancher hat schon Rechnungen vom Versorger bekommen, die mit einer materiell- rechtlichen, vertraglichen Zahlungsverpflichtung nicht das geringste zu tun hatten.

Ich traf so manchen Betroffenen, zB. auch vor dem OLG Koblenz.

Ferner ist zu fragen, ob ein Zahlungsverzug überhaupt vorlag, insbesondere, sofern Rechnungsbeträge ggf. frühestens zwei Wochen nach Rechnungszugang fällig werden können. Dabei stellt sich insbesondere weiter die Frage, unter welchen Umständen überhaupt nur von einem notwendigen Zugang die Rede sein kann.

Das sind allesamt Fragen, die man vielleicht nach einem langjährigen Jurastudium beantworten kann und dann beantworten darf, wenn man zur Rechtsdienstleistung zugelassen ist, dann jedoch auch nur beantworten möchte, wenn der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, dann jedoch auch nicht ohne entsprechende Vergütung.

Kurzum: Man bzw. frau sollte sich wohl tunlichst anwaltlich beraten lassen und dafür alle vorhandenen Unterlagen vorlegen.

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