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Autor Thema: Zähler verwechselt - keine verkehrt gezahlten Abschlagzahlungen zurück?  (Gelesen 6154 mal)

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Offline MonaLisa1

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Hallo,

bei mir wurde der falsche Zähler angemeldet. Dies ergab sich dadurch, dass der Vermieter sagte, ám Zähler liegt eine Karte (von der Rheinergie) auf der steht alles... Zählernummer etc, ich sollte mich damit anmelden.

Ich habe die Zählernummer genommen und mich mit dem aktuellen Zählerstand angemeldet (April 2011) im März 2012 stand jemand von der Rheinenergie vor der Tür er müsste prüfen, wer welchen Strom verbraucht.  Dabei wurde der \"vertauschte\" Zähler festgestellt. I.d.S. haben meine Nachbarin und ich auf den selben Zähler gezahlt, ich bei der Rheinenergie  - sie bei Energie Hoch drei oder so.

Im Juni bekam ich eine \"Neuanmeldung\" für den neuen und auch eine Abschlussrechnung auf den \"verkehrten\" Zähler.. am Telefon wurde mir gesagt, das ich den \"alten Zähler\" bezahlen sollte und dann ab der Messung März auf den neuen - richtigen - Zähler umgebucht würde und die Sache damit erledigt wäre...  dann viel mir auf, dass die Neuanmeldung rückwirkend zum April 2011 ist, mit einem Zählerstand, der auch nicht hinkommen kann (da habe ich auch schon nachgehört, der ist der letzte Stand, der im August 2010 also gut ein 3/4 Jahr vor meinem Einzug vom Vormieter durchgegeben wurde)

Nochmaliges telefonieren... ja mann wollte es klären - ich würde bescheid bekommen... jetzt Ende Juni eine Rechnung von 780 EUR für den \"richtigen Zähler\" für April bis November (3.200 Kwh ungefähr) für 7 Monate? Wir sind 3 Personen - kein Trockner - keine Gefriertruhe---- und vor allem - was ist mit den gezahlten Beträgen----

Wieder telefoniert --- ja man müsste sehen was in der Zeit von August 2010 bis zum April 2012 verbraucht worden ist und das abziehen und auch die auf den verkehrten Zähler gezahlten Beträge umbuchen... man wollte es klären und sich melden.... ich sagte schon zu der Dame am Telefon ich befürchte das schlimmste.... jedesmal wenn sich jemand darum kümmert, wird es teurer für mich.  --- Heute wieder ein Anruf... ich hätte die 780 EUR zu zahlen und die \"verkehrt\" gezahlten Beträge würden nicht erstattet, wäre ja nicht ihr Fehler gewesen! Ich hätte kein Anspruch auf Erstattung.

Der Zählerstand würde so übernommen vom August 2010 - wenn nicht sollte ich nachweisen, dass ein anderer Zählerstand da war - z.b: durch eine Ablesekarte (durch die das ganze Schlamasel ja entstanden ist)...

So lange Rede kurzer Sinn, hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?  
Kann man da was wegen Irttum anfechten? Oder wegen dem \"Berechungsfehler\" nach  der Energieverordnung?

Wäre schön, wenn hier jemand weiterhelfen kann.

Ich finde das echt ne Sauerei, dass die doppelt Geld haben wollen.

Offline Cremer

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das ist immer das schöne Dreieckverhältnis :evil::
Neumieter - Vermieter - Energielieferant.

Man verläßt sich immer - weils einfach und bequem ist - auf die Angaben der Vermieters.

Eigenkontrolle null !

Da kommt niemanden in den Sinn, dass vielleicht gerade, weil auch die Wohnung leerstand, der Vermieter den zwschenzeitlichen Stromverbrauch nicht selbst bezahlen möchte dem neuen Mieter durch diese Weise aufs Auge drückt.

Kontrolle bei Einzug der Zählernummer und Verbrauch ist oberstes Gebot!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline userD0003

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@Cremer

Hauptproblem von ML1 ist, das Rheinenergie die auf den \"verkehrten\"
Zähler geleisteten Zahlungen nicht erstatten bzw. anrechnen will !

Sie als Vermieter und Fachmann können doch sicherlich helfen   ;)

Offline bolli

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Heute wieder ein Anruf... ich hätte die 780 EUR zu zahlen und die \"verkehrt\" gezahlten Beträge würden nicht erstattet, wäre ja nicht ihr Fehler gewesen! Ich hätte kein Anspruch auf Erstattung.

Der Zählerstand würde so übernommen vom August 2010 - wenn nicht sollte ich nachweisen, dass ein anderer Zählerstand da war - z.b: durch eine Ablesekarte (durch die das ganze Schlamasel ja entstanden ist)...
...
Ich finde das echt ne Sauerei, dass die doppelt Geld haben wollen.
Also Ihr Problem ist zweigeteilt. Einmal Ihr Zähler, der zunächst nicht gemeldet wurde und nun nachgemeldet wurde. Hier nimmt der Versorger halt den letzten gemeldeten Stand und den heutigen und bildet die Differenz. Das ist erstmal sein gutes Recht. Wenn Sie oder der Vermieter keine Daten bzw. genauen Erkenntnisse  darüber haben, wie der Zählerstand zum Einzug im April 2011 war, könnten Sie in dieser Beziehung Pech haben.

Aber bei der zweiten Angelegenheit der "falsch gezahlten Beträge" würde ich mich schriftlich beim Vorstand des Versorgers beschweren und eine Klage androhen, falls nicht schleunigst das Geld entweder dem anderen (richtigen) Zählerkonto gutgeschrieben oder zurückgezahlt wird. Das was die Herrschaften dort machen, nennt sich ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB).

 

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