Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Kein Anbieterwechsel möglich
FirstCon:
Es ist schon befremdlich, wenn zur Hetzjagd auf ein junges, kleines und unabhängiges Unternehmen geblasen wird, dass bereits mehrfach der EGNW zur Seite gesprungen ist und sie vor größeren Katastrophen bewahrt hat. Hier scheinen sich leider eine persönliche Antipathie oder/und Missgunst eines Herren und seiner engen Gefolgsleute eine Bahn gebrochen zu haben, die eine Reihe von Genossen mitreißt. Schade, wir dachten, dass wir als kleines und unabhängiges Unternehmen gut zu einer Genossenschaft passen, aber das sehen offenbar einige Leute anders.
Nun zu den Fakten, die leider auch von der EGNW teilweise falsch oder irreführend dargestellt werden:
• Selbstverständlich existiert ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag zwischen der EGNW und FirstCon. Diesen Vertrag haben wir bereits bei diversen Netzbetreibern vorgelegt, da gewisse Genossen hier mit falschen Aussagen diese Netzbetreiber irritiert hatten. Kein Netzbetreiber hatte anschließend irgendwelche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages und der Delegation der Belieferung an FirstCon.
• Auch die EGNW hat weder diesen Vertrag gegenüber der FirstCon als „nicht gültig“ oder ähnliches bezeichnet, noch Gründe vorgetragen, warum er nicht rechtmäßig sein sollte.
• Der Vertrag sieht vor, dass FirstCon den Schriftverkehr mit den Kunden im Namen und mit Absender der EGNW durchführt. Der Hinweis auf der neuen Internetseite der EGNW steht somit im Widerspruch zum Vertrag. Übrigens ist seitens der EGNW nie der Inhalt des Anschreibens, sondern nur die (vertragsgemäße) Verwendung der EGNW-Adresse moniert worden.
• Es hat nicht gegen den Kundenbrief ein Begehren auf eine anwaltliche Unterlassungserklärung gegeben, sondern gegen die Verwendung des Namens „EGNW“ in jeglichen Briefen und die Verwendung der EGNW-Adresse.
• Die EGNW erweckt den Eindruck, dass diese Unterlassungserklärung bereits vor dem Versand der ersten Kundenbriefe der FirstCon zugestellt wurde. Auch das ist falsch. Der Versand begann bekanntlich am 26.06., den Brief von RA Petersen erhielten wir am 27.06., nachmittags, mit Fristsetzung bis zum nächsten Tag, 11 Uhr!
• Die EGNW behauptet, der Brief sei ignoriert worden. Auch das ist falsch. Am 28.06. wurde das Begehren wegen Vertragswidrigkeit abgelehnt.
Wir hatten einen Liefervertrag als Vorlieferant der EGNW für das ganze Jahr 2012. Wir hätten in aller Ruhe abwarten können, die sichere Katastrophe zum 01.07. mit dem zwangsweisen Verfall des Lieferantenstatus der EGNW im Auge. Dann hätten wir auf Erfüllung des Vertrages geklagt und eine nette Schadensersatzforderung geltend machen können. Anstelle dessen springen wir der EGNW bei, übernehmen die gesamten Lieferverpflichtungen und verdienen noch nicht einmal mehr dabei als vorher! Wie daraus jetzt eine „feindliche Übernahme“ und ähnlicher Unsinn konstruiert werden, mag nur ein Ignorant der Fakten verstehen.
Wenn jemand allerdings lieber von jemand anderem beliefert werden möchte, steht ihm FirstCon nicht im Wege. Die Behauptung der EGNW, die FirstCon würde einen Lieferantenwechsel blockieren, ist – wieder einmal – falsch! Diese Behauptung soll wohl davon ablenken, dass die EGNW bis heute noch keine einzige Kündigung an die FirstCon weitergeleitet hat! Wenn wir nichts von Kündigungen wissen, können wir diese auch nicht bearbeiten.
Die EGNW behauptet, 3 Wochen lang voll mit den Sonderkündigungen ausgelastet gewesen zu sein. Wie das? Die EGNW kann Kündigungen überhaupt nicht durchführen, das kann nur FirstCon als Lieferant. Es ist in dieser Hinsicht schlichtweg nichts geschehen – außer dass die EGNW tatsächlich die Glanzleistung vollbracht hat, Kündigungen weiterhin nach Schwäbisch-Hall zu schicken! Super Idee! FirstCon hat absolut nichts von der EGNW erhalten, obwohl wir eine vorbereitete Tabelle aller Kunden übersendet hatten, in der nur die Kündigung durch ein einfaches Kreuz o.ä. eingetragen werden müsste.
Jede Kündigung, die jetzt bei uns eingeht und einging, wird / wurde auf elektronischem Weg bestätigt. Briefe gehen in den kommenden Wochen noch heraus, wir wollten zunächst einmal die Kündigungen elektronisch bearbeiten, damit ein neuer Lieferant anmelden kann.
Ein Tipp: wenn Sie bei einem anderen Lieferanten abschließen, geben Sie bitte als „Altlieferant“ nicht EGNW, sondern FirstCon an! EGNW ist ja bereits abgemeldet und FirstCon angemeldet. Unter EGNW findet der Netzbetreiber den Anschluss nicht mehr und die Anmeldung kann nicht erfolgen. Wenn Sie FirstCon angeben, erfolgt die Kündigungsbestätigung elektronisch wenige Minuten nach der Meldung Ihres neuen Lieferanten. Dann benötigen Sie auch nicht die merkwürdigen Pamphlete, die Herr Röttges ins Netz gestellt hat. Wir benötigen über diesen elektronischen Weg überhaupt keine schriftliche Erklärung von Ihnen.
Zur Bezahlung der Energie: FirstCon ist es egal, ob Sie überweisen oder wir per Lastschrift einziehen. Wer keinen Lastschrifteinzug wünscht, aber trotzdem ihn im Kundenbrief bestätigt bekommen hat, kann (bitte mit Angabe der Vertragsnummer!) per Mail auf Selbstzahlung per Überweisung umstellen. Stromkunden: service@kunden.firstcon.de ; Gaskunden: service@firstcon.de
Dass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB). Da die Energiereise, die die EGNW ihren Kunden mitgeteilt hatte, weiterhin gelten (also auch bei Belieferung durch FirstCon), hat kein Kunde einen Schaden aus der Umstellung. Im Gegenteil: es wurde eine Energiepreisfixierung gewährt und die Abwicklung wird auch professioneller sein, als es die Kunden in der Vergangenheit erleben mussten. Wer trotzdem wechseln möchte, kann dies ungehindert von FirstCon tun.
Neu-Genosse:
wie kann FirstCon mein Lieferant sein, wenn ich zum 30.6. bei der EGNW gekündigt habe und mit der ewe einen neuen Vertrag abgeschlossen habe? FirstCon kann doch nur mein Lieferant sein, wenn ich mit dieser Firma einen Liefervertrag geschlossen habe!
Im übrigen ist die EGNW mein letzter Lieferant bis 30.6. und zum 1.7. ist mein Lieferant die EWE! Wenn die FirstCon sich durch dunkle Machenschaften meine Kundendaten beschafft hat, ist das ihr Problem, nicht meins.
--- Zitat ---Diesen Vertrag haben wir bereits bei diversen Netzbetreibern vorgelegt,
--- Ende Zitat ---
Haben Sie diesen Netzbetreibern auch gesagt, dass der Vorstand kraft Satzung der EGNW gar nichtt zur Unterschrift berechtigt war bzw. die Unterschrift erst wirksam werden kann, wenn der AR diesem Geschäft zustimmt? Oder hat der Geschäftsführer der FirstCon auch dort mit Halbwahrheiten gearbeitet?
--- Zitat ---Diese Behauptung soll wohl davon ablenken, dass die EGNW bis heute noch keine einzige Kündigung an die FirstCon weitergeleitet hat
--- Ende Zitat ---
Hat die FirstCon eigentlich der EGNW mitgeteilt wen sie alles illegal als Kunden übernommen hat? Oder gibt es für den Datentransfer Einwilligungen der Kunden?
--- Zitat ---Dass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB
--- Ende Zitat ---
Zu meiner Zeit war es noch so, dass unbestellt zugesandte Waren einen gewissen Zeitraum zur Abholung bereitgehalten werden mussten und danach in das Eigentum des Empfängers übergingen.
Ich hab da schon ein paar kwh rumstehen, können sie sich gern wieder abholen.
Warum bekomme ich eine Vertragsnummer verpasst, wenn ich gar keinen Vertrag habe?
Bei der EGNW hatte ich nie einen Arbeitspreis von 0,2288 ct.. Wenn dann bei einem Verbrauch unter 10.000 kwh ein monatlicher Abschlag von über 140 € errechnet wird spricht das wahrlich für eine professionelle Abwicklung :D Ein echtes mathematisches Kunststück.
Bezogene Energie werde ich gerne bezahlen, aber nur an einen Lieferanten, den ich gewählt habe oder der mich grundversorgt.
Einen Versorger, der unter Missachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften mich ohne meine ausdrückliche Einwilligung vereinnahmt werde ich ganz bestimmt nicht bezahlen. Wir werden uns dann irgendwann vor Gericht sehen ....... ach geht ja nicht, Sie haben ja für die FirstCon keine Handlungsvollmacht .... dann eben ihren Sohn. Da bin ich schon gespannt wie Ihr Sohn vor dem Amtsrichter mit dem Liefervertrag wedelt.
herbertj:
Es ist doch Heuchelei die EnergenSüd -Abbuchungen immer, unter gleichen Voraussetzungen, in Kauf genommen zu haben und jetzt auf einmal eine \"Welle\" zu schlagen. Zudem kommt, das die SH als Dienstleister der EGNW genau den selben Fehler wie jetzt der Dienstleister der Firstcon gemacht hat. Darüber kann man schmunzeln aber letztendlich weiß jeder, das es sich um einen Schreibfehler handelt. Zudem besteht ein Vertrag zwischen FC und der EGNW, den nur die Internen kennen und mal ganz ehrlich; in der Vergangenheit hat fast jeder über die Fehler, Vertuschungen und Inkompetenz der EGNW gejammert. Jetzt ist ein neuer \"Buh-Mann\" da und auf einmal ist die EGNW der Branchenkenner Nr. 1 ohne Fehler, Ecken und Kanten.? Liegt das am Kurzzeitgedächnis der Mitglieder oder warum ist die Frage des JA 2011 und WP 2012 in den Hintergrund geraten? Wir haben das erste Halbjahr überschritten und ausser Tipps, wie man am besten ein Lastschriftverfahren rückgängig macht und Briefe schreibt ist ansonsten nichts von meiner noch Genossenschaft bis Ende 2013 rüber gekommen. Doch, ich vergaß, der Vorstand hat sich geäußert obwohl er es nicht wollte und da kam auch nichts gescheites rüber ausser das die Arbeit in der EGNW eher als Spiel angesehen wird, denn es gibt Mitspieler und es soll sich nicht in die Karten geschaut werden. Egal ob dieser thread jetzt der richtige ist aber ich finde diese ganze Diskussion lenkt vom eigentlichen Stand der EGNW nur ab.
Neu-Genosse:
@herbertj
das zeigt doch eigentlich nur, dass die Menschen lernfähig sind. Zudem können sie einen Unterschied erkennen zwischen \"Tolpatschigkeit\" und Kalkül.
Ich bin mir sicher, dass der JA rechtzeitig vor der nächsten GV, angekündigt für Ende August, zur Verfügung stehen wird. Vielleicht ja diesmal mit einem endgültigen Ergebnis. Den WP erwarte ich persönlich mit viel mehr Spannung.
herbertj:
--- Zitat ---Original von Neu-Genosse
Zudem können sie einen Unterschied erkennen zwischen \"Tolpatschigkeit\" und Kalkül.
--- Ende Zitat ---
Tolpatschigkeit bedeutet aber nicht Verträge per Handschlag zu machen wenn im Gegenzug Kalkül für Sie heisst, Verträge zu schließen, die auf Basis eines WP 2012 !!! und JA2011 basiert, der nicht erläutertert werden konnte und von denjenigen, die ja jetzt alles richtig machen, geblockt wurde. Ich nenne das nicht Lernfähigkeit sonder Manipulation oder Ablenkungsmanöver. Oder kennen Sie persönlich den geschlossenen Vertrag? Ich kenn diesen nicht
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