Energiepreis-Protest > 1·2·3energie
1 Tarif - 2 Preise!?
molay:
Hallo!
Ich habe folgendes Problem und in der Suche dazu nichts gefunden (bin aber neu hier und hab vielleicht noch nicht ganz den Überblick):
Im Herbst letzten Jahres bekam ich eine deutliche Preiserhöhung meines Gasversorgers (123 / Pfalzwerke, Sonderkunde) mitgeteilt. Da ich viel zu tun hatte und man in den Medien eh viel von Preiserhöhungen las, warf ich nur kurz Preisvergleichsrechner an und danach schien 123gas auch anschließend noch günstig.
Inzwischen habe ich folgendes herausgefunden:
[*] 123 hebt gezielt die Preise für Bestandskunden an - unabhängig vom Gaspreis. Die Neukundenpreise bleiben recht niedrig.
[*] 123 kommuniziert öffentlich nur die Neukundenpreise. 123 deklariert die Preise aber nicht als zeitlich befristeten Neukundenpreis, sondern erweckt den Eindruck, dies sei der allgemeine Tarifpreis.
[*] Die Bestandskundenpreise teilt 123 nur diesen mit. Bestandskundenpreise stehen nicht in Tarifübersichten (habe ich zumindest nicht gefunden).
[*] Vergleicht man 123 als Bestandskunde mit Tarifrechnern etc, so ist das Ergebnis falsch, denn die Tarifrechner kennen ja nur den Neukundenpreis.
[*] Der Tarif 123gas hat tatsächlich also 2 Preise, von denen aber nur einer öffentlich kommuniziert wird.[/list]
Meine Frage ist: Kennt Ihr dieses Vorgehen auch von anderen Anbietern? Ich habe ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit - die Neukundenpreise sehen schon sehr nach Lockvogelangebot aus... oder sehe ich Gespenster und ist alles so üblich?
123 scheint ja Vergleichstests in Serie zu gewinnen (\"günstigster Anbieter\") - aber für Bestandskunden sind die eigentlich nicht günstiger als Grundversorgung...
Danke für Erhellendes und schöne Pfingsttage!
userD0003:
@molay
Möglicherweise ist die \"Preisänderungsregelung\" von 123energie rechtlich unwirksam - siehe Unterforum: \"Stadt/Versorger » E » 1·2·3energie » Anpassung der AGB ...\" !?
Zu \"Lockvogelangebot\" siehe z.B. hier: \"Stadt/Versorger » E » ExtraEnergie » Hitstrom Abschlussrechnung\" (zum verlinken der Beiträge bin ich leider zu blöd! ;)).
molay:
Danke! Hab ich mir gerade mal angesehen, aber mein Lockvogelfall ist \"schlauer\" gemacht. Denn er funktioniert auch, wenn man von den Voreinstellungen im Stromvergleichsportal gerade abweicht und Boni eben nicht mitbewertet.
123gas meldet ja nur den Neukundenpreis dorthin, nicht den Bestandskundenpreis... letzterer ist höher, aber eben nicht veröffentlicht.
Das macht es gerade so fies: Man denkt nur dran, Boni etc abzuschalten, denn die bekommt man als Bestandskunde ja nicht. Woran man nicht denkt, ist in den Untiefen des Portals tatsächlich mal den Arbeitspreis manuell zu vergleichen... muss man aber.
Der Vergleichsrechner führt bei 123gas für Bestandskunden immer zu falschen Werten - unabhängig von den Einstellungen. Daher die Frage, ob das noch ein anderer Versorger so macht.
userD0003:
@molay
Zu Ihrem aktuellen Problem (Preiserhöhung rechtmäßig?) ist mein erster Hinweis der wichtigere! Die Ihnen vorliegende AGB mit der von @luispold eingestellten vergleichen und prüfen, ob die maßgeblichen §§ in den genannten Punkten identisch sind?
Wenn ja, dann können Sie die Konzequenzen und Ihre Möglichkeiten in den weiteren Beiträgen des Threads nachlesen. Wenn nein, dann sind die bisherigen Angaben zu Ihrem Vertragsverhältnis und zur erfolgten Preisänderung nicht ausreichend (maßgeblich sind die Fakten Ihres Vertrages und nicht was in einem Vergleichsportal steht oder nicht steht!).
molay:
Hallo!
--- Zitat ---Original von h\'bergerDie Ihnen vorliegende AGB mit der von @luispold eingestellten vergleichen und prüfen, ob die maßgeblichen §§ in den genannten Punkten identisch sind?
--- Ende Zitat ---
Danke, hab ich und sind sie - aber ich habe keinen Garantietarif und die Preiserhöhung war auch angekündigt. Habe vor zu wechseln (s.u.).
Die neuen AGB sind für mich insgesamt eher positiv (besser als die alten), denen werde ich nicht widersprechen. Wenn darin Regelungen unwirksam sind, kann mich darauf ja auch später berufen.
--- Zitat ---Original von h\'berger...sind die bisherigen Angaben zu Ihrem Vertragsverhältnis und zur erfolgten Preisänderung nicht ausreichend (maßgeblich sind die Fakten Ihres Vertrages und nicht was in einem Vergleichsportal steht oder nicht steht!).
--- Ende Zitat ---
Mir ging es aber wirklich um die Werbepraxis: Ich will ja wechseln. Aber wenn es im Markt üblich (und rechtens) ist, dass Tarife unterschiedliche Neu- und Bestandskundenpreise im selben Liefergebiet vorsehen, ohne dass in Preisübersichten darauf hingewiesen werden muss, kann ich mich beim Wechseln auf keinen Preisvergleich mehr verlassen. Auch wenn ich Boni, Rabatte etc. ausschließe. Denn die Preisvergleiche nennen dann nur die Neukundenpreise und die gelten ja nur ein paar Monate (bei 123gas wird man nach 6 Monaten zum Bestandskunden befördert). Deshalb stand\'s bei Grundsatzfragen :-)
Schöne Pfingsttage!
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