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Original von ZascheErfahrung mit ExtraenergieIch habe bereits mit einem anderen Beitrag auf meine schlechten Erfahrungen hingewiesen.
Original von Cremer... mit solchen Stromvertriebsfirmen nur schriftlich mit Brief, keine E-Mail und kein Telefonat kommunizieren ... .
Sollte ... innerhalb einer angemessenen Frist keine Schlußrechnung kommen, ...
... sollte man ggf. veranlassen, dass die letzte Abschlagsabbuchung zurückgebucht wird.
Daher sollten betroffene Verbraucher 6 Wochen nach Ablesung sofort die Abrechnung beim Versorger anmahnen (mit Ankündigung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V.) und sich unverzüglich nach weiteren 4 Wochen ohne Abhilfe an diese Schlichtungsstelle wenden
Original von Cremer... dann ist die Rückbuchung effektiver :evil:
Original von h\'berger@Cremer,grundsätzlich stimme ich Ihrem Beitrag zwar zu, aber Gegebenheiten ändern sich und damit auch die angemessene Reaktion:ZitatOriginal von Cremer... mit solchen Stromvertriebsfirmen nur schriftlich mit Brief, keine E-Mail und kein Telefonat kommunizieren ... .Auch eine E-Mail kann sinnvoll sein, wenn unmittelbar nach Sendung eine automatische Zugangsbestätigung des Empfängers generiert wird (was inzwischen bei manchen Versorgern der Fall ist) und man diesen Zugangsnachweis dann für Beweiszwecke sichert.
Original von Cremer.. sollte man ggf. veranlassen, dass die letzte Abschlagsabbuchung zurückgebucht wird.
Original von bolli...Da halte ich das Einschreiben mit Rückschein, am besten mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens zum Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post bestätigen kann, für die sicherste Methode (neben der Zustellung per Gerichtsvollzieher). Das ist mir dann die 4,40 EUR wert.
Original von hko... ich verschicke meine Schreiben an die Versorger mit Fax. Mein Fax-Gerät liefert einen \"qualifizierten\" Sendebericht (die ersten 20 cm der 1. Seite sind ...)!
Original von h\'bergerZitatOriginal von hko... ich verschicke meine Schreiben an die Versorger mit Fax. Mein Fax-Gerät liefert einen \"qualifizierten\" Sendebericht (die ersten 20 cm der 1. Seite sind ...)! @hkoDas Thema wurde schon umfassend abgehandelt - siehe z.B. \" Grundsatzfragen » Nachweisbare Zustellung von Erklärungen\" !
Original von hkoDer Thread Nachweisbare Zustellung von Erklärungen ist schon mehrere Jahre alt. Ich habe dort die Ergebnisse meiner Recherchen eingestellt.
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