Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Warnung vor Extraenergie  (Gelesen 427472 mal)

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Offline Zasche

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Warnung vor Extraenergie
« am: 12. Mai 2012, 11:43:24 »
Erfahrung mit Extraenergie
Ich habe bereits mit einem anderen Beitrag auf meine schlechten Erfahrungen hingewiesen.
Gekündigt habe ich nun Gas und Strom.
Selbst Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden ,Herrn Dr. Barnim Jeschke
hatten keinerlei Wirkung.
Es gibt nur eine Hotline für Strom- und Gaskunden. Eine Dauerschleife von
14 Minuten ist normal.Man bekommt grundsätzlich keine Rückmeldung auf
das angebrachte Anliegen.
Meine Jahresrechnung Gas für 2011 enthält völlig irrsinnige Zählerstände.
Schreiben an den Vorstand laufen ins Leere.Sporatisch erhält man eine
Bestätigung über den Eingang des Schreibens, mehr nicht.
Das Schreiben an den Vorstand wurde nach 1 Monat bestätigt - das wars dann.
Ich kann mich der Warnung der anderen Forenteilnehmer nur anschließen.
 Grüße aus dem schönen Vogtland

Zasche

Offline userD0003

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #1 am: 12. Mai 2012, 12:57:45 »
Zitat
Original von Zasche
Erfahrung mit Extraenergie
Ich habe bereits mit einem anderen Beitrag auf meine schlechten Erfahrungen hingewiesen.
Genau, das haben Sie und zwar am 03.12.2011 unter dem Thema \"Erfahrungen mit Extraenergie\".

Und warum eröffnen Sie jetzt mit diesem dazu passenden Beitrag ein neues Thema ?(  ;)

Offline Cremer

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #2 am: 12. Mai 2012, 18:25:10 »
Es sollte sich längst herumgesprochen haben, dass man mit solchen Stromvertriebsfirmen nur schriftlich mit Brief, keine E-Mail und kein Telefonat kommunizieren soll.

Sofern Sie auf die Schlußrechnung warten, sollten Sie vorsichtshlber schon mal den Betrag (Guthaben oder Nachzahlung) ausrechnen.
 
Sollte das Guthaben hoch ausfallen und innerhalb einer angemessenen Frist keine Schlußrechnung kommen, sollte man ggf. veranlassen, dass die letzte Abschlagsabbuchung zurückgebucht wird.

Bin mal gespannt, wechsele auch zum 1.7. von Extraenergie (Hitstrom) zu einem neuen Stromhändler
MFG
Gerd Cremer
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Offline userD0003

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #3 am: 12. Mai 2012, 22:32:18 »
@Cremer,
grundsätzlich stimme ich Ihrem Beitrag zwar zu, aber Gegebenheiten ändern sich und damit auch die angemessene Reaktion:

Zitat
Original von Cremer
... mit solchen Stromvertriebsfirmen nur schriftlich mit Brief, keine E-Mail und kein Telefonat kommunizieren ... .
Auch eine E-Mail kann sinnvoll sein, wenn unmittelbar nach Sendung eine automatische Zugangsbestätigung des Empfängers generiert wird (was inzwischen bei manchen Versorgern der Fall ist) und man diesen Zugangsnachweis dann für Beweiszwecke sichert.

Zitat
Sollte ... innerhalb einer angemessenen Frist keine Schlußrechnung kommen, ...
Die Frist ist jetzt 6 Wochen (gemäß § 40 Abs. 4. des geänderten EnWG). Soviel Zeit hat der Versorger nach Ablesung für die Zustellung der Rechnung!

Zitat
... sollte man ggf. veranlassen, dass die letzte Abschlagsabbuchung zurückgebucht wird.
Angemessen ist die Lastschriftrückgabe erst nach Ablauf der vorgenannten 6 Wochen. Dann dürfte, nach in Kraft treten der neuen \"Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr\" ab 09.07.2012, eine Lastschrift-Rückbuchung aber häufig nicht mehr möglich sein (neu: binnen einer Frist von 8 Wochen nach Abbuchung - bisher: innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des i.d.R. vierteljährl. Rechnungsabschlusses)!

Daher sollten betroffene Verbraucher 6 Wochen nach Ablesung sofort die Abrechnung beim Versorger anmahnen (mit Ankündigung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V.) und sich unverzüglich nach weiteren 4 Wochen ohne Abhilfe an diese Schlichtungsstelle wenden (siehe: Thread \" Grundsatzfragen » Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle ...\"). Der \'Erziehungseffekt\' einer für den Versorger drohenden Fallpauchale von mindestens 200 € ggf. sogar 350 € dürfte nachhaltig etwas bewirken, da der von den säumigen Versorgern beabsichtigte Zinsgewinn ansonsten mehr als dahin ist!

Offline Cremer

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #4 am: 13. Mai 2012, 00:18:30 »
@h\'berger,

Zitat
Daher sollten betroffene Verbraucher 6 Wochen nach Ablesung sofort die Abrechnung beim Versorger anmahnen (mit Ankündigung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V.) und sich unverzüglich nach weiteren 4 Wochen ohne Abhilfe an diese Schlichtungsstelle wenden

und Geld zurück hat man dann aber immer noch nicht X(

dann ist die Rückbuchung effektiver :evil:
MFG
Gerd Cremer
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Offline userD0003

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #5 am: 13. Mai 2012, 09:58:26 »
Zitat
Original von Cremer
... dann ist die Rückbuchung effektiver :evil:
@Cremer,

OK ...... sofern die Rückbuchung zeitlich noch möglich ist (s.o.) !

Rechnen Sie mal nach, ob das künftig 6 Wochen nach Vertragsende bzw. nach Ablesung immer der Fall ist (Rückbuchung nur binnen 8 Wochen nach Abbuchung!).  ;)

Offline bolli

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #6 am: 14. Mai 2012, 08:14:17 »
Zitat
Original von h\'berger
@Cremer,
grundsätzlich stimme ich Ihrem Beitrag zwar zu, aber Gegebenheiten ändern sich und damit auch die angemessene Reaktion:

Zitat
Original von Cremer
... mit solchen Stromvertriebsfirmen nur schriftlich mit Brief, keine E-Mail und kein Telefonat kommunizieren ... .
Auch eine E-Mail kann sinnvoll sein, wenn unmittelbar nach Sendung eine automatische Zugangsbestätigung des Empfängers generiert wird (was inzwischen bei manchen Versorgern der Fall ist) und man diesen Zugangsnachweis dann für Beweiszwecke sichert.
Ich habe große Zweifel an dem Beweiswert einer solchen Zugangsbestätigung eines Mailprogramms, da es heutzutage überhaupt kein technisches Problem ist, eine Absenderkennung zu mißbrauchen und sich, mit entsprechendem know-how solch eine Mail selbst zuzustellen (siehe auch die zahlreichen Spammails, die oft unter bekannten Kennungen reinkommen). Ohne Zugang zum Mailsystem des Versorgers, wo ein Zugang dieser Mail festgestellt werden könnte, wird Ihnen dieser Zugangsnachweis beim Bestreiten des Versorgers auf Zugang der Mail wahrscheinlich nichts nützen. Da halte ich das Einschreiben mit Rückschein, am besten mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens zum Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post bestätigen kann, für die sicherste Methode (neben der Zustellung per Gerichtsvollzieher). Das ist mir dann die 4,40 EUR wert.

Zitat
Original von Cremer
.. sollte man ggf. veranlassen, dass die letzte Abschlagsabbuchung zurückgebucht wird.
Ich habe es an anderer Stelle schon mal gesagt und kann es nur nochmals wiederholen: Man muss sich vor Rückbuchung eines Abschlags auch die AGB gut anschauen. Hitenergie hatte 2010  in seinen AGB eine Klausel in Ziffer 6.9, dass ein zugesagter Bonus und/oder frei-kWh entfallen, wenn Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht rechtzeitig oder vollständig gezahlt werden oder Rückbuchungen von Abschlägen erfolgen (in den derzeitigen AGB ist diese nicht mehr drin). Wenn man solch eine Klausel hat, sollte man sich die Rückbuchung gut überlegen, sonst ist die Rendite für den Vertrag möglicherweise dahin.  ;) (Aber vielleicht möchte man sich ja noch auf ein Geplänkel über die Gültigkeit der AGB einlassen, man hat ja sonst nichts zu tun.  8) ).

Und zum Schluss darf auch ich noch meine Erfahrung mit Hitenergie/Extraenergie kundtun: Nachdem mein Gasvertrag am 31.03. ausgelaufen ist (von mir fristgemäß gekündigt wurde), und ich pünktlich zum 01.04. meinen Zählerstand zum 31.03. mitgeteilt habe, erhielt ich dieser Tage, also sogar innerhalb der 6-Wochenfrist, die Schlußrechnung die sogar stimmte, incl. aller Boni, Frei-kWh etc. .
ICH kann also nicht über Hitenergie/ExtraEnergie meckern und werde ggf. im nächsten Jahr, wenn mein neuer Vertrag ausläuft ggf. zu denen zurück wechseln.

Offline hko

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #7 am: 14. Mai 2012, 10:31:57 »
Zitat
Original von bolli
...
Da halte ich das Einschreiben mit Rückschein, am besten mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens zum Zeitpunkt der Aufgabe bei der Post bestätigen kann, für die sicherste Methode (neben der Zustellung per Gerichtsvollzieher). Das ist mir dann die 4,40 EUR wert.
dazu eine Frage:

ich verschicke meine Schreiben an die Versorger mit Fax. Mein Fax-Gerät liefert einen \"qualifizierten\" Sendebericht (die ersten 20 cm der 1. Seite sind auf diesem Sendebericht)! Ich spare mir damit die Einschreibegebühr. Mehrere Rechtsanwälte haben mir (mündlich) bestätigt, dass dieses Verfahren \"gerichtsfest\" sein soll.

@bolli, wie sehen Sie dies?

Gruß hko

Offline userD0003

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #8 am: 14. Mai 2012, 11:00:16 »
@bolli
Auf den Beitrag von @Cremer bin ich nur eingegangen, weil es mich stört, dass er als Moderator manchmal undifferenziert Dinge raushaut, die aufgrund von Entwicklungen, wie auch z.B. Ihr Hinweis auf die jeweiligen AGB bestätigt, nicht mehr (allein) anzuraten sind.  

Selbstverständlich hat das von Ihnen beschriebene Einschreiben den größten Zugangs-Beweiswert und ist daher für besonders wichtige Korrespondenz mit Versorgern unbedingt zu empfehlen. Aber für die Anmahnung einer (über)fälligen Abrechnung muss man vielleicht nicht gleich die \"größte Keule\" rausholen.

Meine Einschätzung zu Versorgern wie Hitenergie/ExtraEnergie & Co.: Anbieter, die verschiedene \"Fallstricke\" in ihre AGB einbauen und wiederholt negativ auffallen, sind m.E. nichts für \"normale\" Verbraucher. Geübte Wechsler und \"Schnäppchenjäger\" mögen Geplänkel mit solchen Versorgern vielleicht nicht scheuen, man hat ja sonst nichts zu tun.  ;)

Offline userD0003

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #9 am: 14. Mai 2012, 11:32:25 »
Zitat
Original von hko
... ich verschicke meine Schreiben an die Versorger mit Fax. Mein Fax-Gerät liefert einen \"qualifizierten\" Sendebericht (die ersten 20 cm der 1. Seite sind ...)!
@hko
Das Thema wurde schon umfassend abgehandelt - siehe z.B. \" Grundsatzfragen » Nachweisbare Zustellung von Erklärungen\" !

Offline Opferlamm

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #10 am: 14. Mai 2012, 14:25:55 »
Ähnliches bei mir. Mein Vertrag endete am 31.12.11. Nach unzähligen Mahnungen etc. eine Schlussrechnung - die falsche Zählerstände und eine zu hohe Rechnung beinhaltete. Danach weitere Schreiben, Mahnungen - nichts, nicht mal eine Eingangsbestätigung. Habe die Schlussrechnungs-Abbuchung nun nach Fristsetzung zurückgehen lassen - warte aber immer noch auf eine Gutschrift (Boni etc. wurden korrekt verrechnet, nur eben ein falscher Anfangszählerstand genommen - nämlich der von August 2010, also zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Vertragsbeginn war aber Januar 2011).
Mal sehen, wie es weitergeht...

Offline Cremer

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #11 am: 14. Mai 2012, 15:29:09 »
@bolli,

ich bin bei Hitstrom im 2. Vertragsjahr und somit vom Bonus nicht mehr betroffen  ;)
Ich gehe aber auch davon aus, dass die Schlußrechnung zeitnah kommen wird. Schließlich haben die Stromlieferanten zwischenzeitlich auch viel diesbezgl. hinzugelernt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline hko

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« Antwort #12 am: 14. Mai 2012, 16:19:09 »
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von hko
... ich verschicke meine Schreiben an die Versorger mit Fax. Mein Fax-Gerät liefert einen \"qualifizierten\" Sendebericht (die ersten 20 cm der 1. Seite sind ...)!
@hko
Das Thema wurde schon umfassend abgehandelt - siehe z.B. \" Grundsatzfragen » Nachweisbare Zustellung von Erklärungen\" !
Der Thread Nachweisbare Zustellung von Erklärungen ist schon mehrere Jahre alt. Ich habe dort die Ergebnisse meiner Recherchen eingestellt.

Gruß hko

Offline userD0003

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #13 am: 14. Mai 2012, 18:35:08 »
Zitat
Original von hko
Der Thread Nachweisbare Zustellung von Erklärungen ist schon mehrere Jahre alt. Ich habe dort die Ergebnisse meiner Recherchen eingestellt.
@hko
Danke für Ihre Fleißarbeit und dass Sie das Thema \"Zugangsbeweis/Anscheinsbeweis\" noch einmal aufgegriffen haben.
Jeder Energiepreis-Protestler sollte hierzu über Grundkenntnisse verfügen und seine Vorgehensweise danach ausrichten!

Offline Opferlamm

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Warnung vor Extraenergie
« Antwort #14 am: 15. Mai 2012, 13:51:11 »
Habe nun Antwort bekommen - zunächst irgendein Gefasel von Preisgarantie im 2. Jahr - dabei ist mein Vertrag doch schon seit über 5 Monaten beendet und das war NIE Thema der Auseinandersetzung.
Zum anderen wollen Sie die Jahresrechnung nicht korrigieren, weil die \"Zahlen vom Netzbetreiber vorliegen und nicht geändert werden können\". Dies ist glattweg eine Lüge - ich habe einen richtigen Stand mit Ablauf des Jahres 2010 mitgeteilt, Hitgas nimmt von mir die Zahlen von August 2010, als bei der Antragstellung zum Vertragsabschluss der AKTUELLE Stand mitgeteilt werden MUSSTE. Jetzt diesen Wert als Anfangswert zu nehmen, nix korrigieren zu wollen und mich somit für 4 Monate zahlen lassen wollen, wo ich noch gar nicht Kunde war, ist für mich glattweg offenkundiger Betrug! Habe letzte Frist gesetzt, danach Anzeige und Klage. Bis dahin versuch ich mal, was offizielles von meinem Netzbetreiber zu bekommen.

Frage an die Profis: Stimmt es, wenn Hitgas schreibt, der Versorger hätte Ihnen diesen Stand mitgeteilt (nur mal angenommen), dass sie dann nichts mehr ändern können???

 

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