Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

Hilfe! NGW Duisburg Antwort auf Widerspruch

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Didi81:
Könnt Ihr mir noch einmal helfen:
Diese ständigen Standardschreiben (nur gering abgewandelt) von NGW machen mich noch verrückt. Ich weiß einfach nicht damit umzugehen, weil ich von der Rechtslage nur wenig Ahnung habe.

Ich habe jetzt auf meinen erneuten Widerspruch folgende Antwort bekommen:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.10.2005. Gern nehmen wir dazu Stellung.

Eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen und Bilanzen ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, um die Billigkeit unserer Preiserhöhung zu beurteilen bzw. zu überprüfen.

Aus diesem Grunde baten wir Sie bisher um Verständnis, auch aus marktwirtschaftlichen Prinzipien, dass wir Ihnen unsere Kalkulationsgrundlagen für die Erdgaspreisfeststellungen nicht zur Verfügung stellen können. Im übrigen sieht das zwischen Ihnen und uns bestehende Vertragsverhältnis hierfür keinen Rechtsanspruch Ihrerseits vor. (MUSS ICH DAZU WAS SCHREIBEN?)

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das jüngste Urteil des Amtsgerichtes Euskirchen zur Überprüfung der Billigkeit der Preisgestaltung, das unsere Auffassung zur Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen teilt. (KENNE ICH NICHT; MUSS ICH HIERZU WAS SCHREIBEN??)

Mit unseren bisherigen Schreiben erläuterten wir Ihnen ausführlich die Gründe für die Anpassung der Erdgaspreise. Wir möchten nochmals festhalten, dass von einer ungerechtfertigten Gestaltung unserer Erdgaspreise keine Rede sein kann. Unsere Erdgaspreise sind fair und marktgerecht und wurden in der Vergangenheit schon mehrfach vom Landeskartellamt NRW überprüft. Dabei gab es bisher keinerlei Anlass zu Beanstandungen.

Die Jahresrechnungen erstellen wir auf der Grundlage der jeweils gültigen Preise für die Versorgung mit Erdgas. Insofern halten wir unsere Forderung über den gesamten Rechnungsbetrag aufrecht. (ICH HABE ABER EIN GUTHABEN AUS DER JAHRESRECHNUNG?!)

Zur Vermeidung von möglichen höheren Nachforderungen empfehlen wir Ihnen den Rechnungsbetrag aus der Jahresrechnung 2005 zu zahlen. Wunschgemäß haben wir den monatlichen Abschlag unabhänging von Verbrauch und Preisentwicklung auf 57,00 Euro gesenkt.(GESENKT? DIE HABEN DEN ERHÖHT!) Wir bitten zu beachten, dass am Ende des Bezugsjahres bei anhaltendem Energiepreisniveau unter Umständen erheblichen Nachzahlungen auf Sie zukommen können.

Beachten Sie bitte, dass wir Einzugsermächtigungen für das Lastschrifteinzugsverfahren ausschließlich auf der Grundlage der aktuellen Preise anerkennen können. (HE???)Eine Beschränkung der Ermächtigung stellt nämlich keine vertragsgemäße Leistung dar. Zugleich ist hierin ein Widerruf der ursprünglichen erteilten Ermächtigung zu sehen. Aus diesem Grund können wir leider Ihre eingeschränkte Einzugsermächtigung nicht akzeptieren; wir haben sie storniert. Entnehmen Sie bitte die Fälligkeitstermine für Ihre Überweisungen der Abschlags- und Rechnungsbeträge aus den jeweiligen Jahresrechnungen

Zur Info: Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH sind ein GELSENWASSER-Unternehmen.

Für weitere Fragen und Hinweise steht Ihnen das Team unseres Kundenservice-Centers unter dem Servicetelefon 0180 - 1 99 99 91 montags bis freitags von 07:00 bis 19:00 Uhr gerne zur Verfügung.

Radolfzeller:
Ist das vielleicht jenes Urteil vom AG Euskirchen welches bislang nicht rechtskräftig ist weil vor dem LG Bonn eine Berufung anhängig ist?

Gruss
Markus

Didi81:
Ich habe keine Ahnung. Die spinnen doch total. Jetzt habe ich denen erst mal gemailt, dass ich ein Guthaben aus der Jahresrechnung habe und keine Nachforderung besteht. Und dass der Abschlag von 57€ auf 57€ keine Senkung darstellt. Dann kam als Antwort: das Guthaben wird überwiesen und ich solle einen Abschlag vorschlagen. Habe denen gesagt die sollen 44,--€ einziehen.

Ich blick da einfach nicht mehr durch. Muss ich denen antworten oder reicht abwarten (auf was auch immer)?

HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Kampfzwerg:
@Didi81


--- Zitat ---Könnt Ihr mir noch einmal helfen:
Diese ständigen Standardschreiben (nur gering abgewandelt) von NGW machen mich noch verrückt. Ich weiß einfach nicht damit umzugehen, weil ich von der Rechtslage nur wenig Ahnung habe.
--- Ende Zitat ---

In aller Freundschaft, aber dann würde ich Ihnen erst einmal eine kleine Recherche im Forum empfehlen! Bitte um Entschuldigung wenn ich mich irre, aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass Sie sich diese Mühe nicht wirklich gemacht haben.
Dann würden sich nämlich einige Fragen von selbst erledigen. Die ganze Arbeit können wir Ihnen schließlich auch nicht abnehmen.
Wie gesagt nicht böse sein!

--- Zitat ---Eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen und Bilanzen ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, um die Billigkeit unserer Preiserhöhung zu beurteilen bzw. zu überprüfen.
Aus diesem Grunde baten wir Sie bisher um Verständnis, auch aus marktwirtschaftlichen Prinzipien, dass wir Ihnen unsere Kalkulationsgrundlagen für die Erdgaspreisfeststellungen nicht zur Verfügung stellen können. Im übrigen sieht das zwischen Ihnen und uns bestehende Vertragsverhältnis hierfür keinen Rechtsanspruch Ihrerseits vor. (MUSS ICH DAZU WAS SCHREIBEN?)
--- Ende Zitat ---

Standardantwort. Stimmt ja auch, ist aber hier nicht der springende Punkt.
Darauf müssen Sie gar nichts antworten. Ohne Offenlegung zweifeln sie die Berechtigung der Preiserhöhungen/Preise an. PUNKT!

--- Zitat ---In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das jüngste Urteil des Amtsgerichtes Euskirchen zur Überprüfung der Billigkeit der Preisgestaltung, das unsere Auffassung zur Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen teilt. (KENNE ICH NICHT; MUSS ICH HIERZU WAS SCHREIBEN??)
--- Ende Zitat ---

NEIN.
Aber wenn Sie sich dann besser fühlen, fordern Sie das Urteil doch von NGW mit Begründung einer Überprüfung an.

--- Zitat ---Mit unseren bisherigen Schreiben erläuterten wir Ihnen ausführlich die Gründe für die Anpassung der Erdgaspreise. Wir möchten nochmals festhalten, dass von einer ungerechtfertigten Gestaltung unserer Erdgaspreise keine Rede sein kann. Unsere Erdgaspreise sind fair und marktgerecht und wurden in der Vergangenheit schon mehrfach vom Landeskartellamt NRW überprüft. Dabei gab es bisher keinerlei Anlass zu Beanstandungen.
--- Ende Zitat ---

Schön wäre es. Die Preise werden nicht! vom Kartellamt überprüft, sondern es findet nur ein Vergleich der Preise verschiedener Versorger statt. Tanzt dabei einer mit großer Abweichung aus der Reihe, gehen die der Sache auf den Grund.

--- Zitat ---Die Jahresrechnungen erstellen wir auf der Grundlage der jeweils gültigen Preise für die Versorgung mit Erdgas. Insofern halten wir unsere Forderung über den gesamten Rechnungsbetrag aufrecht. (ICH HABE ABER EIN GUTHABEN AUS DER JAHRESRECHNUNG?!)
--- Ende Zitat ---

Die Antwort darauf habe ich Ihnen bereits in der letzten Antwort mitgeteilt!
Verbot der Verrechnung!

--- Zitat ---Beachten Sie bitte, dass wir Einzugsermächtigungen für das Lastschrifteinzugsverfahren ausschließlich auf der Grundlage der aktuellen Preise anerkennen können. (HE???)Eine Beschränkung der Ermächtigung stellt nämlich keine vertragsgemäße Leistung dar. Zugleich ist hierin ein Widerruf der ursprünglichen erteilten Ermächtigung zu sehen. Aus diesem Grund können wir leider Ihre eingeschränkte Einzugsermächtigung nicht akzeptieren; wir haben sie storniert. Entnehmen Sie bitte die Fälligkeitstermine für Ihre Überweisungen der Abschlags- und Rechnungsbeträge aus den jeweiligen Jahresrechnungen
--- Ende Zitat ---

Auch darauf habe ich Ihnen die Möglichkeiten mit der letzten Antwort mitgeteilt.
Eine Beschränkung ist definitiv kein Widerruf. Wenn Sie möchten erteilen Sie doch eine ganz neue EM über den neuen Abschlag.

Bei aller Liebe, lesen sollten Sie die Antworten schon.

Didi81:
Ich werde wohl alles zurücknehmen und weiterzahlen. Ich habe zu Hause kein Internet und kann nur während der Arbeit bzw. der Pausen hier nachlesen. Und sorry, aber soviel Freizeit habe ich da nicht, denn ich muss ja auch was arbeiten, von daher kann ich hier nicht jeden thread im Forum lesen.

Allen anderen, die es weiter versuchen, viel Glück.

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