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Hilfe! NGW Duisburg Antwort auf Widerspruch

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Pelikan:
Moin didi81,

NICHT AUFGEBEN! einfach abwarten.
Dein Vergaser------äh Versorger wird nichts unternehmen bevor die Sammelklagen mit Unterstützung der VZ durch sind. Mein Versorger schickt auch regelmässig Schreiben mit verweisen auf Urteile die nicht rechtskräfig oder in Berufung sind. Damit kann ich ganz ruhig schlafen.
Ich könnt den Versorger ja mal bitten bestimmte BGH Urteile lesen zu lassen, es wird aber nichts bringen. Selbst auf einfache Fragen, wie z.B. wann und wo eine Tarifänderung bekanntgegeben wurde, gibt es keine Antworten.
Frage Dich doch mal, warum der Versorger solche Einschüchterungsbriefe schickt. Wenn er LEGALE Mittel hätte, würde er anders reagieren.

Lass also Deinen Abschlag bei 44€ und warte erst mal ab.

Mit Gruß vom
Pelikan

Didi81:
@Pelikan: Danke. Ich denke das werde ich machen. Ich hoffe im Dez. kommt das Urteil gegen Eon.

Cremer:
Didi81,

Sehen Sie, genau dass wollen die Versorger erreichen:

Verunsicherung und dann Einschüchterung mit hohen (möglichen) Nachforderungen.

Und dann wirft manch einer den rettungsanker und sagt, \"ich kann doch nichts ausrichten und zahle wie bisher weiter\"

Falsch !!!

Also Widerspruchschreiben,dass man nur die Strompreise vom Oktober 2004 anerkennt. (Verbrauch letztes Jahr x Preis Okt. 04 dividiert durch die Anzahl der Anschläge = Abschlagshöhe.

Einzugsermächtigung auf diese Betragshöhe begrenzen oder den Dauerauftrag darauf einstellen.

Besser noch, etwas darunter bleiben, denn bei der Jahresrechnung muss man eine Nachforderung haben. Ein Guthaben wird in diesem Fall (Widerspruch) nicht erstattet

Wenn die Jahresrechnung kommt, nimmt man den aktuellen Verbrauch x eben diesem Preis vom 0kt. 04. dann leistet man nur diese Differenz.

Alles andere wird sich von selbst ergeben. Enrtweder wird der Versorger einklagen oder wenn bis dahin eine Rechtsprechung erfolgt sein sollte, wird er danach verfahren.

Didi81:
Ja aber dann laufe ich doch Gefahr, dass ich irgendwann, wenn ein Urteil kommt, ich enorme Summen nachzahlen muss. Das will ich ja eben vermeiden. Viele (u.a. die Verbraucherzentralen) raten dazu, nur unter Vorbehalt zu leisten.

Kampfzwerg:
@Didi81



--- Zitat von: \"Didi81\" ---Ich werde wohl alles zurücknehmen und weiterzahlen. Ich habe zu Hause kein Internet und kann nur während der Arbeit bzw. der Pausen hier nachlesen. Und sorry, aber soviel Freizeit habe ich da nicht, denn ich muss ja auch was arbeiten, von daher kann ich hier nicht jeden thread im Forum lesen.

Allen anderen, die es weiter versuchen, viel Glück.
--- Ende Zitat ---


Sorry Didi,
aber wenn sie zu Hause kein Internet haben, warum drucken Sie sich diesen Thread und den über NGW/Jahresendabrechnung denn nicht einfach aus und lesen es zu Hause? Alle Threads müssen Sie ja auch gar nicht lesen.
So können Sie sich in Ruhe einlesen und dann Ihre Fragen auch weiterhin hier stellen.
Lassen Sie sich doch nicht so schnell einschüchtern. Manchmal lohnt es sich doch, und das meine ich nicht nur finanziell, für eine gute Sache zu kämpfen.
Wenn Sie nur unter Vorbehalt zahlen, ist das Geld erst einmal weg und es ist sehr fraglich, ob Sie es je wiedersehen. Dann müssten Sie ev. nachher klagen und das wäre def. noch mehr Stress. Wozu?
Nichts für ungut! Geben Sie nicht so schnell auf!

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