@khh:
Mir ging es weniger um die Klarstellung der alias-Namen, sondern um die Fakten.
Das ist wohl dabei untergegangen, dass sich das eine bereits bewahrheitet hat, das andere wird es noch ...
Man kann also auch als Nicht-EGNW-Mitglied eine Meinung haben.
Was nun die spezielle Problematik EGNW <---> EnS angeht, habe ich mich dort zurückgehalten, wo es um mir nicht bekannte konkrete Fakten geht, aber ansonsten?
Bspw. die Aussage von Energietourist:
Für micht ist die EnergenSüd Dienstleister und/oder Kooperationspartner der EGNW. Mit ihr habe ich - und das ist meine Auffassung, solange bis ein Gericht etwas anderes entscheidet - erstmal vertraglich überhaupt nichts zu tun.
Ansprech- und Vertragspartner für mich ist einzig und allein die EGNW.
Ich will ihm doch nicht seine Meinung nehmen!
Wir drehen uns aber im Kreis, wenn wir nur die eigene Auffassung als "die absolute Wahrheit" sehen und alles andere ignorieren.
Die "Wahrheit" wird doch nicht automatisch zur Wahrheit, wenn man es immer wieder behauptet, man muss auch etwas dafür tun! M.E. kann das Forum nur beim Meinungsaustausch helfen, ersetzt aber nicht das Tun.
Die EnS wird ihre Forderungen über den IV Pluta geltend machen und die EGNW ebenfalls.
Ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht, entscheidet im Falle eines Falles ein Gericht.
Es gibt selbstverständlich mehrere Möglichkeiten der Vorgehensweise, wenn man dagegen angehen will:.
Eine Möglichkeit ist die, die offensichtlich von Energietourist gewählt wird.
Eine andere Möglichkeit ist die Vorgehensweise von khh mit einer Beschwerde beim Schiedsgericht Energie. Auch Didakt nannte eine Variante mit einer Feststellungsklage. Man kann sich auch mit einem wirklich kompetenten Anwalt beraten, welche Möglichkeit (Klage?) am besten wäre.
Aus meiner Sicht muss man da nicht EGNW-Mitglied sein, um das zu benennen.
Allerdings sollte man es sich schon gut überlegen und zum Nulltarif wird letztendlich nichts zu haben sein.
Was ich deshalb empfehlen würde: die Betroffenen sollten ein möglichst einheitliches, massives Vorgehen besprechen und das nicht übers Forum.
Auch wenn es wieder jemand nicht passt: die Geschädigten, die bei ProEnergie Kunde waren, zu EnS vermittelt wurden, dann aber zum 01.01.12 gegen ihren Willen und trotz Sonderkündigung bei PE zu FirstCon "übergewechselt" wurden, haben dagegen geklagt. Sie haben einen gemeinsamen Anwalt, haben den ehem. Geschäftsführer der PE, Herrn Rausch mit ins Boot geholt und wollen nun gemeinsam erreichen, dass die "Verträge" mit FirstCon als von Anfang an für unwirksam erklärt werden. Der Prozess läuft nun schon seit Monaten, obwohl m.E. die Sachlage eindeutiger ist als es hier mit EGNW - EnS scheint.
Was ich damit sagen will: die Klage eines Einzelnen hätte u.U. gar nichts bewirkt!