@Neuhaus: Ja, wenn es so einfach wäre …
Dann hätten wir hier nicht so einen ellenlangen Thread (und auch anderswo) in dem die unterschiedlichen Meinungen, Auffassungen und Sachverhalte aufeinander prallen.
Im übrigen stimme ich weitestgehend mit den Darlegungen von uwes überein:
Es ist für einen Energieversorger nicht notwendig einen schriftlichen Vertrag mit dem "Kunden" zu haben. Die tatsächliche Entnahme von Energie aus der Leistung reicht in aller Regel für einen Vertragsschluss aus.
Nur dann, wenn der Kunde einen rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag mit einem anderen Versorger für den betreffenden Zeitraum hat, treffen diese Grundsätze nicht zu.
Natürlich muss es heißen "aus der Leitung ...".
Es geht also um den rechtswirksamen Vertrag.
Besteht dieser, besteht ohne Zweifel auch Zahlungspflicht.
Nun zweifelt aber z.B. khh an, dass es einen wirksamen Liefervertrag mit der EnS gibt. Für ihn ist die EGNW Vertragspartner und von dort erwartet er die Stromlieferung. Ihn interessieren die „internen“ Vorgänge und Absprachen nicht, das ist für ihn alles ohne Bedeutung. Für seine Sicht führt er spezielle Rechtsvorschriften, insbesondere Paragraphen aus dem BGB an. Soweit ich seine Darlegungen verstehe, ist die EnS ür ihn kein Vertragspartner und wenn die EGNW ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung einn Versorger X beauftragt, dann ist die EGNW dafür haftbar, wenn das ohne ausreichende Rechtsgrundlage geschieht.
In meinen Augen ist das alles der dilettantischen Arbeitsweise der Verantwortlichen bei der EGNW geschuldet, die offensichtlich ohne genügend Kenntnisse im Geschäftsverkehr, im Energie- und allgemeinem Recht ihre „Tätigkeit“ verrichteten. Ich unterstelle mal, dass sie es gut meinten und sich der Tragweite dessen, was sie taten, gar nicht ausreichend bewusst waren.
Vor dem Gesetz schützt bekanntlich aber Unwissenheit nicht vor Strafe.
Dilettantismus ist das eine, inwieweit es aber „geschäftliche“ Beziehungen gab, die auch rechtswirksam bestanden, ist das andere.
So wie ich khh verstehe, fordert er nun Schadenersatz von dieser EGNW und klagt diesen bei der Schiedsstelle Energie ein.
Ich denke, es ist sein gutes Recht und ich wünsche ihm viel Erfolg.
Es ist schon gut, wenn man den schwarzen Schafen, den Betrügern und Scharlatanen die Stirn zeigt und den Mut aufbringt, dagegen vorzugehen.
@Energietourist: Es ist unredlich, nur einen Teil der Aussage uwes zu zitieren und mit Bezeichnungen wie "Schwachsinn" sollte man doch sorgsam umgehen!
Er schreibt nämlich auch:
Nur dann, wenn der Kunde einen rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag mit einem anderen Versorger für den betreffenden Zeitraum hat, treffen diese Grundsätze nicht zu.
Es kommt also nicht darauf an, wieviele Verträge ins Haus flattern, sondern ob sie
rechtswirksam sind.
Und im übrigen: "Grundsatz" bedeutet, dass es Ausnahmen gibt.
Genau um diese Problematik geht es.
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