Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Entgültige Insovenz Energen  (Gelesen 120020 mal)

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Offline Didakt

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #105 am: 03. November 2012, 22:56:18 »

Selbsverständlich hat die EGNW zeitweise Energie geliefert, setzen, 6!

@ masterflok

Wann, in welcher Zeitspanne bitte? Mit setzen, 6, wäre ich einverstanden, wenn Sie recht hätten. Fakt ist, dass die EGNW nicht Lieferant war, zumindest nicht bis zum 31.12.2011. Danach interessierte mich der Laden nur noch nebensächlich. Er hat sich bis dahin stets als Vermittler betätigt. Aber scheinbar wissen Sie mehr als ich! Allso Futter bei die Fische, aber bitte beweiskräftig!

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #106 am: 04. November 2012, 13:28:47 »
Wann, in welcher Zeitspanne bitte? Mit setzen, 6, wäre ich einverstanden, wenn Sie recht hätten. Fakt ist, dass die EGNW nicht Lieferant war, zumindest nicht bis zum 31.12.2011. Danach interessierte mich der Laden nur noch nebensächlich.
Das ist schön, dass Ihnen der Laden ab 2012 nicht mehr interessiert, aber dann sollten Sie das auch ausdrücklich erwähnen! Ihre Aussage war, das die EGNW "niemals", sprich zu keiner Zeit, den Lieferantenstatus hatt. Diese Aussage ist Falsch und somit, setzen, 6!

Zur Aufklärung der Mitleser:
Die EGNW hat ab dem 01.10.2011 eigenständig Gas und ab dem 01.01.2012 auch Strom geliefert! Die EGNW war als Lieferant beim Netzbetrieber angemeldet, hat Lieferbestätigungen versandt, hat Abschläge eingezogen und letztenendes im August oder September endabgerechnet!
« Letzte Änderung: 04. November 2012, 13:31:58 von masterflok »

Offline Didakt

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Re: Endgültige Insolvenz der Energen Süd
« Antwort #107 am: 04. November 2012, 16:54:08 »
@ masterflok

Haarspalterei möchte ich nicht betreiben. Aber zum besseren Verständnis: Im engeren Sinne bezieht sich meine Aussage doch wohl ganz klar auf die fragwürdige Geschäftemacherei zwischen der EGNW und der EnerGen Süd. Um die geht es nämlich in diesem Thread bislang ausschließlich und nicht um das Gas- und Stromgeschäft, das die EGNW ab 01.10.2011 bzw. 01.01.2012 ‒ losgelöst von der EnerGen Süd ‒ in eigener Regie betrieb. Ihre „Note 6“ ziehe ich mir deshalb nicht an! ;)

Über den "Mist", den die EGNW im Zeitraum nach diesen Daten bis dato angerichtet hat, könnten wir zwar auch noch diskutieren, aber dann bitte in dem dafür zuständigen Unterforum, gelle! :D

Offline Stromfraß

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #108 am: 04. November 2012, 18:03:56 »
Nachdem nun geklärt ist, dass auch die EGNW als Gas- und Stromlieferant in Erscheinung getreten ist, wäre aber auch hinlänglich geklärt, dass im fraglichen Zeitraum 2011 die EGNW eben kein Stromlieferant war, sondern eben die EnS.
Wie schon geschrieben, bleibt hinsichtlich der Frage, ob diese Lieferungen auch bestellt waren oder nicht und damit bezahlt werden müssen oder nicht, eine unterschiedliche Auffassung.
Der IV ist der Meinung, ja und wird die Forderungen einzutreiben versuchen.
Ich denke schon, dass man außer einer anderen Meinung starke Nerven, einen guten RA und vielleicht auch ein wenig Kapital braucht, um diese Auffassung letztlich gerichtlich durchzusetzen.
In anderen Threads hatte ich gelesen, dass auch die Mitglieder der EGNW seitens der EnS Lieferbestätigungen erhielten und danach wäre die Sachlage eindeutig. Wenn das in anderen Fällen nicht so gehandhabt wurde, bestehen zwar bessere Aussichten, aber es bleibt immer ein Risiko. Man sollte es sich also gut überlegen und seine Chancen realistisch einschätzen.

Offline Christian Guhl

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #109 am: 04. November 2012, 18:30:11 »
Die EGNW hat ab dem 01.10.2011 eigenständig Gas und ab dem 01.01.2012 auch Strom geliefert!
Nur hat sie leider keinen Auftrag der belieferten Kunden. Oder fühlt sie sich etwa als Rechtsnachfolger der EnS ? ;D
Wie man es auch dreht und wendet - es wird nicht besser. Entweder hat der Kunde einen Vertrag mit der EGNW, dann hätte die EnS nicht liefern (und kassieren) dürfen, oder aber der Vertrag wurde auf die EnS übertragen, dann kann die EGNW jetzt nicht liefern und kassieren. Eins geht nur !

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #110 am: 04. November 2012, 18:57:57 »
Nachdem nun geklärt ist, dass auch die EGNW als Gas- und Stromlieferant in Erscheinung getreten ist, wäre aber auch hinlänglich geklärt, dass im fraglichen Zeitraum 2011 die EGNW eben kein Stromlieferant war, sondern eben die EnS. ...

In anderen Threads hatte ich gelesen, dass auch die Mitglieder der EGNW seitens der EnS Lieferbestätigungen erhielten und danach wäre die Sachlage eindeutig. ...

@Stromfraß, NICHTS ist geklärt und eindeutig!  ::)

Die Mitglieder hatten unstrittig ihrer Genossenschaft Lieferaufträge angetragen. Der erste Knackpunkt ist schon mal, dass die EGNW nicht autorisiert war, diese Aufträge an andere Versorger weiterzureichen. Zumindest die EnS musste das wissen, was rechtlich bedeutsam ist. Wenn die rechtswidrig weitergeleiteten Anträge trotzdem von der EnS für eigene Rechnung mit einer "Vertragsbestätigung zur Lieferung" bestätigt wurden, dann waren das bestenfalls abändernde Annahmen und damit NEUE Anträge (vgl. § 150 Abs. 2 BGB !!!). Diese neuen Anträge bedurften der ausdrücklichen Annahme durch die Kunden, was in keinem Fall erfolgt sein dürfte. Auch haben EGNW-Mitglieder bis Ende 2011 wohl kaum wissentlich Zahlungen an EnS für deren Rechnung geleistet (Stichwort: "Täuschungen" durch die EGNW!). WIE sollen da Verträge wirksam zustande gekommen sein ?

Es ist nicht maßgeblich, was die "Künstler" der beiden Genossenschaften fabriziert und wie sie es benannt haben. Allein maßgeblich sind die bindenden Vorgaben der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung !

Wie die Belieferungen dann Ende 2011 zur EGNW zurückgefunden und zu wirksamen Verträgen geführt haben sollen, ist ein fast noch größeres Rätsel !!!   ;D 
« Letzte Änderung: 04. November 2012, 19:04:12 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #111 am: 04. November 2012, 19:17:29 »
Was zur Hölle treibt Sie denn an einen Liefervertrag mit einem Arbeitspreis von 17,81cent je kWh und einen Grundpreis von 6,50€ im Monat anzufechten? Und wenn Sie jetzt wieder mit der Sorge einer möglichen Doppelforderung kommen, dann erkundigen Sie sich doch, wer beim Netzbetrieber als Lieferant eingetragen war. Niemand anderes als dieser kann abrechnen, das hat Ihnen auch schon der Vorstand der EGNW so gesagt, was auch völlig richtig ist! Oder anders gefragt, zeigen Sie uns doch mal die gesetzliche Grundlage, die es einem Lieferanten erlaubt ohne Lieferantenstatus abzurechnen! Viel Spaß beim Suchen ;)
« Letzte Änderung: 04. November 2012, 19:31:38 von masterflok »

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #112 am: 04. November 2012, 19:45:19 »
... dann erkundigen Sie sich doch, wer beim Netzbetrieber als Lieferant eingetragen war.

@masterflok

Das ist für die Frage, ob ein Vertragsverhältnis wirksam besteht, völlig "wurscht"! Und wer abrechnen kann oder nicht ist insbesondere ein Problem der Versorger, weniger eins der Kunden.   ;D

Lesen Sie mal den heutigen Beitrag von @ EGNW Geschädigter, vielleicht dämmert es dann endlich, was nicht nur mich "treibt".  ::)
« Letzte Änderung: 04. November 2012, 19:52:36 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Stromfraß

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #113 am: 04. November 2012, 19:55:10 »
Ich denke mal, dass das, was khh schreibt, schon seine Berechtigung hat.
Das ist das eine. Ob dies auch alles vor Gericht Bestand hätte, wage ich aber zu bezweifeln. Es sind hier im Thread auch schon anderslautende Feststellungen getroffen wourden, die ebenfalls konkreten Hintergrund haben. Da möchte ich das nicht alles nochmals schreiben.
Was anderes ist mir aber unverständlich: geht es nur um das Rechthaben an sich? Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich 2 Paar Schuhe. Und selbst wenn: geht es Ihnen darum, die Ihrer Meinung nach "unbestellten", weil ohne Rechtsgrundlage erfolgten Stromlieferungen nicht an EnS, sondern an die EGNW zu bezahlen? Oder soll das Ziel sein, gar keine Zahlungen vorzunehmen? Das würde die USER, deren "Fall" ähnlich liegt, schon interessieren.
masterflok schreibz:
Zitat
zeigen Sie uns doch mal die gesetzliche Grundlage, die es einem Lieferanten erlaubt ohne Lieferantenstatus abzurechnen! Viel Spaß beim Suchen
Es geht doch wohl weniger darum, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt. Im Falle der Stromlieferungen von EnS geht es darum, dass sie erfolgt sind. Das ist doch wohl Tatsache. Ob die Betroffenen davon wussten, wer den Strom liefert, ob es dafür Verträge gab, ob eine stillschweigende Zustimmung erfolgte, das sind doch die Fragen.
Wenn bspw. ein Stromlieferant mir unbestellten Strom liefert, obwohl ich fristgemäß oder per Sonderkündigung gekündigt habe, liefert er natürlich ohne gesetzliche Grundlage, aber er liefert.
Möglicherweise ist sogar dieser Lieferant beim Netzbetreiber als der für mich Zuständige gemeldet. Da hat vielleicht nur jemand "geschlampt".
Nun liegt es aber an mir, ob ich das hinnehme oder nicht. Da geht es aber um klare "Tatbestände". Nicht so klar scheinen die Sachverhalte aber in den hier dargestellten Sachverhalten zu sein. Ich denke mal, da geht ohne rechtlichen Beistand nichts.
« Letzte Änderung: 04. November 2012, 20:01:41 von Stromfraß »

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #114 am: 04. November 2012, 20:27:47 »
Wenn bspw. ein Stromlieferant mir unbestellten Strom liefert, obwohl ich fristgemäß oder per Sonderkündigung gekündigt habe, liefert er natürlich ohne gesetzliche Grundlage, aber er liefert.
Das ist doch ein gänzlich anderer Sachverhalt. Er entspricht in etwa dem meinem mit der FirstCon. Hier ist es so, dass ich bei der EGNW gekündigt habe und dennoch von der FirstCon beliefert wurde. Lieferantenwechsel zu den neuen Lieferanten schlugen fehl und mussten zum 01.08. wiederholt werden. Ich habe allerdings sofort der FirstCon wiedersprochen, und zwar umgehend nach Kenntnis. Ich habe der FirstCon nie Abschläge gezahlt und auch keine Zählerstände übermittelt. Dennoch muss die Energie natürlich bezahlt werden, weshalb ich die Schlichtungsstelle zur Klärung eingeschaltet habe. Ich bin höchstens bereit die Konditionen zu zahlen, die mir der neue Lieferant zugesprochen hat.

Die Sache mit der EnergenSüd ist bei mir vollständig erledig. Sämtliche Forderung wurden beglichen. Mit der Beliefung durch die EnergenSüd war ich zu jeder Zeit einverstanden, habe deshalb auch meine Abschläge bezahlt und letzten Endes die Endabrechnungen beglichen.

Das ist das eine. Ob dies auch alles vor Gericht Bestand hätte, wage ich aber zu bezweifeln.
Und genau deshalb kann ich jedem nur davon abraten den selben Weg einzuschlagen.
« Letzte Änderung: 04. November 2012, 20:31:06 von masterflok »

Offline khh

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #115 am: 04. November 2012, 20:59:58 »
Es sind hier im Thread auch schon anderslautende Feststellungen getroffen wourden, die ebenfalls konkreten Hintergrund haben.

Berücksichtigen Sie, dass in diesem Verbraucher-Forum auch Beiträge "von interessierter Seite" mit dem Ziel der Verunsicherung gestreut werden (oder manch "gesunder Menschenverstand" nicht gerade von Sachkunde getrübt wird  ;D ).

Zitat
Was anderes ist mir aber unverständlich: geht es nur um das Rechthaben an sich?

NEIN ! - Es geht einzig und allein darum, Verbrauchern, denen ein Schaden droht, Informationen und mögliche Ansatzpunkte zu liefern (siehe Anfrage @ EGNW Geschädigter -  und zig Andere sind ähnlich betroffen) !

Zitat
... geht es Ihnen darum, ... nicht an EnS, sondern an die EGNW zu bezahlen? Oder soll das Ziel sein, gar keine Zahlungen vorzunehmen?

Das ist mir völlig "wurscht", es geht darum, dass Verbraucher keinen Schaden erleiden (den ein oder anderen Kandidaten hab ich auch im Bekanntenkreis). Und nicht bestellte (Energie)Lieferungen müssen nicht zwingend in jedem Fall bezahlt werden !

Zitat
masterflok schreibz:
Zitat
zeigen Sie uns doch mal die gesetzliche Grundlage, die es einem Lieferanten erlaubt ohne Lieferantenstatus abzurechnen! Viel Spaß beim Suchen
Es geht doch wohl weniger darum, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt. ...

masterflok schreibt viel.  :)  Was für ein wirksames Vertragsverhältnis und berechtigte Zahlungsansprüche maßgeblich ist, wurde x-mal gesagt.  ::)

Letztlich ist ein kompetenter Anwalt zu fragen und JEDER muss für sich selbst eine Entscheidung treffen !
« Letzte Änderung: 04. November 2012, 22:30:20 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #116 am: 04. November 2012, 22:32:49 »
khh schreibt:
Zitat
Es geht einzig und allein darum, Verbrauchern, denen ein Schaden droht, Informationen zu liefern (siehe Anfrage @ EGNW Geschädigter und zig ähnlich Betroffene) !
Diese Absicht ist höchst löblich, wenn es nicht um Eigennutz geht.

Die Anfrage von EGNW Geschädigter habe ich gelesen, aber für mich ist sie nur tlw. verständlich
und etwas diffus.
Wenn er schreibt, dass er seit Mai 2011 Gas bezieht und selbst mutmaßt, dass er dieses von EnS bezieht, warum wendet er sich mit seinem Anliegen wegen einer Abrechnung nicht dorthin?
Es ist natürlich ein Unding, dass er von EGNW nicht aufgeklärt und an EnS verwiesen wurde.
So wie ich es aus anderen Beiträgen entnehme, hat erst ab 01.10.11 die EGNW die Versorgung übernommen und ich denke, das war auch hier so.
Diese hat aber nun Forderungen an EGNW Geschädigter, die sie über ein Inkassobüro eintreiben wollen, obwohl er schreibt, „ich habe einiges vorausgezahlt und diesen Betrag von der Nord eingefordert“. Das kann doch nur so sein, dass Zahlungen nicht mehr erfolgten oder wie?
Es fehlen also in dem Beitrag einige Informationen, um hier wirklich ein sachliches Urteil fällen zu können.
EGNW Geschädigter ging es aber wohl weniger darum, sondern er erwartet Hilfe betreffs der AGB und eines Gasantrags.
Wenn er sich nun Hilfe von der Schlichtungsstelle Energie erhofft, dann ist das sein gutes Recht, zumal sie ja für ihn kostenlos ist. Viel Erfolg!

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #117 am: 05. November 2012, 00:11:29 »
Und nicht bestellte (Energie)Lieferungen müssen nicht zwingend in jedem Fall bezahlt werden !
Stimmt, Sie können die Energie auch einfach zurück geben. Diesel beispielsweise ist recht gut transportierbar und problemlos anderweitig nutzbar, vielleicht gibt sich der Insolvenzverwalter damit zufrieden. Ein Kilogramm Diesel hat einen Heizwert von 11,8kWh, nur so am Rande.

masterflok schreibt viel.
Und wo ist sie nun, die Grundlage, nach der jemand anderes als die EnergenSüd den entsprechenden Zeitraum abrechnen kann? Sie schmeißen doch sonst immer mit irgendwelchen Paragraphen um sich, wieso also hier nicht? Oder wollen Sie nur unnötig Panik verbreiten?
« Letzte Änderung: 05. November 2012, 00:20:22 von masterflok »

Offline bolli

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #118 am: 05. November 2012, 08:47:54 »
Das ist mir völlig "wurscht", es geht darum, dass Verbraucher keinen Schaden erleiden (den ein oder anderen Kandidaten hab ich auch im Bekanntenkreis). Und nicht bestellte (Energie)Lieferungen müssen nicht zwingend in jedem Fall bezahlt werden !
Gehen Sie mal locker davon aus, dass dem NICHT so ist. Die Frage ist nur, AN WEN zu zahlen ist. Neben der EGNW und EnS käme nämlich noch der Grundversorger als möglicher Vertragspartner ins Spiel. Bei DEM brauchen Sie nämlich keinen schriftlichen Vertrag sondern dort reicht laut BGH die Entnahme von Gas oder Strom aus dem Versorgungsnetz.

Und wenn Sie davon sprechen, dass dem Verbraucher KEIN SCHADEN entstehen soll, so ist durchaus die Frage berechtigt, ob ein möglicher höherer Preis beim Grundversorger (falls tatsächlich kein vertrag mit der EnS bestand und aus bestimmten rechtlichen Gründen auch kein Vertrag mit der EGNW bestehen konnte) das ist, was Sie unter "kein Schaden" verstehen. Daher sollte ALLES sehr sorgfältig abgewogen werden.

Offline masterflok

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Re: Entgültige Insovenz Energen
« Antwort #119 am: 05. November 2012, 09:29:54 »
falls tatsächlich kein vertrag mit der EnS bestand
Aber wieso sollte man diesen Liefervertrag überhaupt anfechten? Der Strom beispielsweise war doch quasi geschenkt, der Grundversorger war gut 5-6cent teurer. Und man kann ja schlecht behaupten, es kam kein Liefervertrag zustanden, wenn man die Endabrechnung letztenendlich eigenhändig beglichen hat. Was zwischen der EGNW und EnergenSüd hinsichtlich irgendwelcher Provisionszahlung ist, kann uns doch egal sein. Auch die mögliche tatsache, dass wir ursprünglich mal die EGNW zur Lieferung beauftragt haben, ist doch in soweit hinfällig, weil sie uns erst zum 01.10.2011 bzw 01.01.2012 im eigenem Namen als Energiekunden begrüßt hat. Vorher waren wir lediglich Mitglied und hatten den Vorteil bei einem Partner (EnergenSüd) konkurrenzlose Konditionen zu erhalten.



 

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