Ich denke mal, dass das, was khh schreibt, schon seine Berechtigung hat.
Das ist das eine. Ob dies auch alles vor Gericht Bestand hätte, wage ich aber zu bezweifeln. Es sind hier im Thread auch schon anderslautende Feststellungen getroffen wourden, die ebenfalls konkreten Hintergrund haben. Da möchte ich das nicht alles nochmals schreiben.
Was anderes ist mir aber unverständlich: geht es nur um das
Rechthaben an sich? Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich 2 Paar Schuhe. Und selbst wenn: geht es Ihnen darum, die Ihrer Meinung nach "unbestellten", weil ohne Rechtsgrundlage erfolgten Stromlieferungen nicht an EnS, sondern an die EGNW zu bezahlen? Oder soll das Ziel sein, gar keine Zahlungen vorzunehmen? Das würde die USER, deren "Fall" ähnlich liegt, schon interessieren.
masterflok schreibz:
zeigen Sie uns doch mal die gesetzliche Grundlage, die es einem Lieferanten erlaubt ohne Lieferantenstatus abzurechnen! Viel Spaß beim Suchen
Es geht doch wohl weniger darum, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt. Im Falle der Stromlieferungen von EnS geht es darum, dass sie erfolgt sind. Das ist doch wohl Tatsache. Ob die Betroffenen davon wussten, wer den Strom liefert, ob es dafür Verträge gab, ob eine stillschweigende Zustimmung erfolgte, das sind doch die Fragen.
Wenn bspw. ein Stromlieferant mir unbestellten Strom liefert, obwohl ich fristgemäß oder per Sonderkündigung gekündigt habe, liefert er natürlich ohne gesetzliche Grundlage, aber er liefert.
Möglicherweise ist sogar dieser Lieferant beim Netzbetreiber als der für mich Zuständige gemeldet. Da hat vielleicht nur jemand "geschlampt".
Nun liegt es aber an mir, ob ich das hinnehme oder nicht. Da geht es aber um klare "Tatbestände". Nicht so klar scheinen die Sachverhalte aber in den hier dargestellten Sachverhalten zu sein. Ich denke mal, da geht ohne rechtlichen Beistand nichts.