Sehr interessant die Beiträge in diesem Thread!
Zunächst: schon das Wort "entgültig" ist falsch und genau so ist es mit einer Reihe von Beiträgen.
Der Kleinkrieg, der hier abgezogen wird, ist mir unverständlich, da er außerdem tlw. noch in Beleidigungen ausartet.
Soweit ich es aus der Vielzahl von Beiträgen herauslese, geht es darum, ob die EnS berechtigt ist, für ihre Stromlieferungen Zahlungen zu verlangen.
Die Meinungen sind sehr unterschiedlich. Im Normalfall ist es ja so, dass für eine Dienstleistung (hier: Stromlieferung) auch zu löhnen ist. Es gibt aber Ausnahmen: bspw. wird derzeit vor dem AG Magdeburg darüber verhandelt, ob die Stromlieferungen von FirstCon für eine Reihe von "Kunden" berechtigt sind und demzufolge zu bezahlen sind oder nicht. (siehe auch unter
http://www.strom-magazin.de/forum/board-andere-stromanbieter/thread-proenergie-ein-stromlieferant-1162-page-17.html#post10201).
Hintergrund ist der, dass eine Vielzahl von Kunden der ProEnergie, deren Belieferung durch EnS erfolgte, trotz Sonderkündigung zu FirstCon "vermittelt" wurden.
Ich weiß das deshalb, weil ich als ehemaliger Kunde von ProEnergie davon betroffen war und ebenfalls "übergewechselt" wurde.
Nun weiß ich nicht um die Feinheiten der Vertragsverhältnisse bei EGNW.
Soweit ich es überblicke, war aber die EGNW nicht Stromlieferant, sondern wie ProEnergie nur "Vermittler". Beim Netzbetreiber ist aber immer nur der Lieferant angemeldet. In meinem Fall war es EnS, nach dem 01.01.12 FirstCon, aber nie ProEnergie. Ich könnte mir vorstellen, dass die EGNW auch nicht bei einem Netzbetreiber als Lieferant angemeldet war. Bei ProEnergie/EnS war das klar getrennt: Stromvermittler - Stromlieferant. Da gab es eindeutige Vertragsbeziehungen und man wurde vom Stromlieferanten -EnS- als neuer Kunde begrüßt und erhielt eine Lieferbestätigung mit allen Angaben. Man war sozusagen Kunde bei PE als auch bei EnS.
Wenn das bei EGNW nicht so war, dann waren Dilettanten am Werk. Dass dem so war, ist aus mehreren Beiträgen ersichtlich. M.E. ändert das aber nichts daran, dass der Stromlieferant für seine Leistung zu bezahlen ist, ansonsten hätte man dem widersprechen müssen. Wann eine vertragliche Beziehung besteht, ist hier mehrfach erläutert worden. Wer dazu eine andere Meinung hat, kann sie ja haben. Ob er aber im Recht ist, muss er notfalls gerichtlich klären lassen. Offensichtlich beruhen ein Anzahl falscher Meinungen auf fehlerhafter Handlung der Verantwortlichen bei der EGNW.
Ansonsten verstehe ich die Aufregung hier nicht. Glaubt jemand ernsthaft, gelieferten Strom nicht bezahlen zu müssen? Oder glaubt jemand ernsthaft, doppelt bezahlen zu müssen? Wer seinen Strom von EnS geliefert bekommen hat, hat ihn doch zu einem Superpreis bekommen oder nicht? Bei mir waren es sagenhafte 16,39 Ct. im Vorjahr. Allerdings hatte man "vergessen", die EEG-Umlage einzupreisen und als man es merkte, war es zu spät - nun sind sie insolvent. Damit ist mein Guthaben so gut wie weg. Ich werde es verschmerzen.