Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Entgültige Insovenz Energen
khh:
--- Zitat von: jroettges am 02. November 2012, 13:19:41 ---Die Vertragskonstruktion EGNW - EnerGen Süd wird möglicherweise irgendwann vor Gericht landen. ...
Der in der GV verlesene Prüfungsbericht des Prüfverbandes stellt fest: "die Belieferung der Kunden der Genossenschaft (!) durch die Energiegenossenschaft Süd eG ohne schriftlichen Vertrag entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung."
Aber: Die Kunden der EnerGen Süd unter den Mitgliedern der EGNW sind niemals im Unklaren darüber gewesen, wer die Belieferung durchführt, die Abschläge einzieht und die Abrechnungen durchführt: die EnerGen Süd. ...
Die EGNW ist selbst geschädigt, hat keinen Cent an Provisionen erhalten. Die EGNW kennt auch keinerlei Verbrauchsdaten der EnerGen Süd-Kunden, könnte also selbst keine Abrechnungen erstellen. Sie hat auch nie einen Cent der Abschläge gesehen, die die EnerGen Süd durch den Dienstleister Schwäbisch-Hall hat einziehen lassen. ...
--- Ende Zitat ---
(Anmerkung: Hervorhebung/Unterstreichung durch khh)
Konnte die EGNW für die Verbrauchszeiträume bis 30.09.2011 (für Gas) bzw. bis 31.12.2011 (für Strom) selbst keine Abrechnungen erstellen allein aufgrund eigener Versäumnisse ??
(Nicht nur) aus den eigenen Aussagen der EGNW noch im Nov./Dez. 2011 (zitiert in diesem Unterforum am 09.11.2012, Seite 12, Antwort # 165) und
dem entsprechend schlüssigen Handeln sowohl der EGNW als auch der EnS ist schlusszufolgern, dass zwischen den beiden Genossenschaften mit der "Handschlagvereinbarung" in 2010 lediglich ein "Dienstleistervertrag" über den Energieeinkauf und über die Verbrauchsabrechnungen durch die EnS
(und nicht ein Vertragsverhältnis der EGNW-Mitglieder mit EnS) vereinbart wurde!
Nachdem die EnS der Abrechnungspflicht spätestens 6 Wochen [vgl. § 40 (4) EnWG] nach jeweiliger Beendigung der Dienstleistervereinbarung nicht nachgekommen war, hätte die EGNW womöglich die Herausgabepflicht [vgl. § 667 BGB] für die Verbrauchsdaten und für die von EnS kassierten Abschläge geltend machen können. Spätestens hätte dies aber wohl unverzüglich nach der EnS-Insolvenzanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgen müssen (gemäß Urteil OLG Düsseldorf vom 27.09.12 - Az I-6 U 241/11 begründet § 667 BGB ein Aussonderungsrecht i.S. § 47 InsO !!!).
Vielleicht ist das ja noch nicht zu spät und die EGNW wacht endlich auf u. kommt ihren Pflichten gegenüber den eigenen Mitgliedern/Kunden nach !?
Ergänzung: Eventuell hätte die EGNW mit einer rechtzeitigen Geltendmachung des Herausgabeanspruchs auch zu den sogen. "Provisionen" - tatsächlich eher die Differenz zwischen den EGNW-Preisen und den EnS-Preisen - kommen können. >:(
buck-r:
--- Zitat von: khh am 13. November 2012, 11:37:40 ---Nachdem die EnS der Abrechnungspflicht spätestens 6 Wochen [vgl. § 40 (4) EnWG] nach jeweiliger Beendigung der Dienstleistervereinbarung nicht nachgekommen war, hätte die EGNW womöglich die Herausgabepflicht [vgl. § 667 BGB] für die Verbrauchsdaten und für die von EnS kassierten Abschläge geltend machen können. Spätestens hätte dies aber wohl unverzüglich nach der EnS-Insolvenzanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgen müssen (gemäß Urteil OLG Düsseldorf vom 27.09.12 - Az I-6 U 241/11 begründet § 667 BGB ein Aussonderungsrecht i.S. § 47 InsO !!!).
Vielleicht ist das ja noch nicht zu spät und die EGNW wacht endlich auf u. kommt ihren Pflichten gegenüber den eigenen Mitgliedern/Kunden nach !?
--- Ende Zitat ---
haette, hat sie, kann sie noch?
das ist ja genau die frage die hier ja endlos diskutiert wurde. wenn man nun als "EGNW geschaedigter" der zahlungsaufforderung des RA pluta nachkommt und sich hinterher herausstellt, dass man doch vor dem 01.10.11 / 01.01.12 durch die EGNW beliefert worden ist, dann waere diese ja in der lage fuer diesen zeitraum auch nochmal "endabzurechnen".
zahlungen an ENS/pluta zurueck zu fordern kann man da sicher dann vergessen.
sind hier wirklich schon alle fristen verstrichen die zu einer herausgabe der abrechnungsdaten von EGS an EGNW fuehren koennten?
auf nachfrage bei RA pluta nach dem vertragsverhaeltniss (konkret hatte ich nach einem glaubhaften nachweis der abtretung gefragt, da ich bis dato auch den meinungsstand hatte, dass die ENS lediglich als erfuellungsgehilfe aggiert) kam ein brief zurueck mit dem hinweis, dass ich ja die EGNW mit einer Geschäftsbesorgung beauftragt haette, was ja nachweislich nicht stimmt.
nun stellt sich die frage, verwechselt hier die kanzlei die situationen EGNW/ENS und PE/ENS?
gibts schon was neues von den schlichtungen?
Timohome:
Auf jeden Fall gibts seit heute morgen eine Spitzenmäßige neue Email von dem Verein... Werbung sollen für machen für den Laden, dem Ganzen eine neue Chance geben...
Da arbeitet ein Haufen, das ist sensationell...
Ich habe es schon lange aufgegeben da noch eine Mail hin zu schreiben, Fragen werden da sowieso nicht beantwortet...
Und zu einem Vorredner hier von mir, Interessant wäre es in der Tat, wer der Truppe noch weiterhin sein Vertrauen schenkt!! GIbts schon neue Strompreise ab dem 1.1.13?
bolli:
@Timohome
Von wem reden Sie ? EGNW oder Engergen Süd. Wir sind hier im Thread von letzterer. Und da die derzeit meines Wissens keinen Lieferantenstatus haben, können die wohl nicht liefern. Sollten Sie EGNW meinen, sollten Sie die Frage auch im dortigen Forumsbereich stellen.
Timohome:
Genau die meinte ich, ja. Sory, diese Art von Geschäftsmodell regt mich nur dermaßen auf dass ich gar nich geguckt hab, Süd oder Nord.. Oder Nordwest oder so :D
Aber habt echt gute Arbeit geleistet, interessante Beiträge sind dabei....
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