Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Entgültige Insovenz Energen

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khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 09. November 2012, 08:22:31 ---In diesem Zusammenhang muss ich nochmals auf die Zusammenarbeit ProEnergie – Energen Süd verweisen: Mit der ProEnergie hatte ich einen Vertrag, den sogen. „Geschäftsbesorgungsvertrag“ und PE hatte als Dienstleister die EnergenSüd mit der Stromlieferung beauftragt. EnS hatte den Einkauf, die Lieferung und die Abrechnung in eigenem Namen durchgeführt und das alles dem Kunden gegenüber mit Liefervertrag bestätigt. Das lief alles völlig problemlos, bis PE den Vertrag mit EnS zum 31.12.11 kündigte und die FirstCon nun ins Geschäft kam.

Rechtliche Angriffspunkte im Vergleich (ProEnergie und EGNW) wären demnach aus Kundensicht nur die (bei der EGNW) nicht vorhandenen Aspekte: zum einen der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ und zum anderen die Vollmacht zur Besorgung eines günstigen Stromlieferanten.
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung und Ergänzungen in (  ) durch khh]

@ Stromfraß, richtig, ob Ihr „Fall“ FirstCon allerdings einfacher gelagert ist, wie Sie schon mal schrieben, kann ich nicht beurteilen. Musste/konnte FirstCon wissen, was m.E. Voraussetzung ist für ein bestreiten des Zahlungsanspruch durch die Kunden, dass Geschäftsbesorgungsverträge Ende 2011 von den Kunden bereits gekündigt waren? Besteht für die Kunden womöglich ‚nur’ ein Schadensersatzanspruch gegenüber ProEnergie?

"Im Vergleich" dazu hatte sich die EGNW inhaltlich des Lieferauftrags (z.B. Ziff. 8.) und der AGB (z.B. Ziff. 2.3. und 10.1. ff) ‚nur’ vorbehalten, zur Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen (siehe dazu § 278 BGB) „Beauftragte“ bzw. „Erfüllungsgehilfen“ einzubeziehen. In Kenntnis der von EGNW verwendeten Lieferaufträge und AGBs musste die EnS wissen, dass EGNW nicht autorisiert war, Lieferverträge für Rechnung anderer Versorger quasi zu vermitteln. Die sich für die EGNW aus einer „Rückübertragung“ der Verträge ergebenden Probleme will ich hier mal ganz draußen vor lassen.

Manchmal hab ich den Eindruck, dass die Mitgliedschaft in der Genossenschaft von der EGNW als eine Art Generalvollmacht angesehen wurde, im Namen der einzelnen Mitglieder bzgl. deren Verträge wirksam handeln zu können.  ::)

Übrigens, nicht ALLE EGNW-Mitglieder kennen die von mir zitierten E-Mails. Und was ich suche oder wen ich überzeugen muss, das überlassen Sie doch bitte mir.

@ Didakt, wenn Sie noch einmal einen kurzen Blick auf die von mir erinnerten "Mitteilungen" der EGNW werfen, dann hatten die EGNW-Mitglieder bis zum "Krach" wenig Veranlassung, sich um die rechtliche Seite zu kümmern. Schließlich sind nicht alle mit der Fähigkeit gesegnet, weit voraus blicken zu können.  ;)

masterflok:

--- Zitat von: Energietourist am 09. November 2012, 11:23:46 ---Der Vermieter sagte zum Mieter er möge sich doch selbst um seine Energie kümmern, der Mieter hatte auch einen eigenen Zähler. Das tat der Mieter aber nicht und als er nach gewisser Zeit auszog, hatte er jede Menge Energie verbraucht aber nichts bezahlt. Wen denn jetzt verklagen, fragte sich das Versorgungsunternehmen, den Mieter oder den Vermieter, mit dem schon ein Vertrag bestand. Ende der Geschichte:
es konnte eben nicht der Mieter rangezogen werden, so nach dem Motto, ich haben ihnen Strom in die Wohnung geliefert und den haben sie verbraucht.

--- Ende Zitat ---
Als Vermieter hätte er den Mieter beim Netzbetreiber anmelden müssen. Hat er nicht getan, also selber Schuld!


--- Zitat von: khh am 09. November 2012, 11:55:55 ---Übrigens, nicht ALLE EGNW-Mitglieder kennen die von mir zitierten E-Mails.

--- Ende Zitat ---
Über alle wichtigen Dinge wurde informiert. Wer die E-Mails ungelesen zur Seite legt, der braucht sich beim besten Willen nicht beschweren.

Netznutzer:

--- Zitat ---Als Vermieter hätte er den Mieter beim Netzbetreiber anmelden müssen.
--- Ende Zitat ---

Das ist nicht ganz richtig, als Vermieter muss ich meinen Liefervertrag beenden, denn er kann überall sein. Dann ensteht ein Ersatzversorgungskonstrukt, dem ich als Vermieter zustimmen kann oder nicht. Wenn ein Mieter drin ist, natürlich nicht mit dem entspr. Hinweis an den Ersatzversorger. Der bekommt entweder seinen Vertrag oder kündigt beim Netzbetreiber. Liegt diesem dann keine Anmeldung eines Lieferanten vor, wird getrennt (neuerdings vom Messstellenbetreiber, ist ja alles liberalisiert), da kein Netzentgeltzahler vorhanden ist.

Gruß

NN

khh:

--- Zitat von: masterflok am 09. November 2012, 12:11:09 ---
--- Zitat von: khh am 09. November 2012, 11:55:55 ---Übrigens, nicht ALLE EGNW-Mitglieder kennen die von mir zitierten E-Mails.
--- Ende Zitat ---
Über alle wichtigen Dinge wurde informiert. Wer die E-Mails ungelesen zur Seite legt,
der braucht sich beim besten Willen nicht beschweren.
--- Ende Zitat ---

Längst nicht alle EGNW-Mitglieder dürften über einen Email-Anschluss verfügen!
Wurden die Mitglieder mit den zitierten Informationen womöglich vorsätzlich getäuscht?

Didakt:
@ khh,

ich kommuniziere mit Ihnen bei adäquatem Stil und Niveau gewiss weiter.

Sie schrieben:

--- Zitat ---...wenn Sie noch einmal einen kurzen Blick auf die von mir erinnerten "Mitteilungen" der EGNW werfen, dann hatten die EGNW-Mitglieder bis zum "Krach" wenig Veranlassung, sich um die rechtliche Seite zu kümmern. Schließlich sind nicht alle mit der Fähigkeit gesegnet, weit voraus blicken zu können. 
--- Ende Zitat ---


Ihre Beiträge verfolge ich stets sehr aufmerksam. Die genannten Mitteilungen kenne ich sehr gut, sie befinden sich in meiner Akte. Wenn Sie meine Beiträge aus der Zeit vor einem Jahr dazu nachlesen, wird Ihnen sicher nicht entgangen sein, wie kritisch ich bereits damals diese fragwürdig, um nicht zu sagen dümmlich formulierten Briefe begleitete. Da waren Leute am Werk, die von Nichts eine Ahnung hatten. Alles was die schriftlich niedergelegt haben, war der reinste Müll. Deshalb war mir klar, dass ich diesen „Müllmännern“ aus jener Zeit nicht eine Sekunde lang mein Vertrauen schenken konnte. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht noch weiter wiederholen. Es ist schon genug gesagt. Es dürfte die übrigen Leser sonst nur langweilen.
Eine Antwort hätte ich allerdings noch gerne von Ihnen: Wann haben Sie denn der Anstalt Ihre Gefolgschaft (Mitgliedschaft und Energielieferung) aufgekündigt?

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