Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Entgültige Insovenz Energen
khh:
@ uwes,
was wollen Sie uns mit Ihrem vorstehenden Beitrag sagen ? :-\
@ EGNW-Mitglieder,
zur Erinnerung hab ich mal zusammengetragen, was Vorstand und Aufsichtsrat der EGNW selbst noch Ende 2011 verbreitet haben:
1. Vorstands-Schreiben vom 08.11.2011 an die Stromkunden (Preiserhöhungsmitteilung)
--- Zitat ---Auszug: "... Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. ... Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. ... Der Vorstand richtet den Appell an Sie, nicht über uns herzufallen, wenn wir deshalb unseren Preis angepasst haben, um die Genossenschaft nicht vor die Wand zu fahren. ..."
--- Ende Zitat ---
Anmerkung: EGNW teilt eine Strompreiserhöhung mit, obwohl zu dem Zeitpunkt die EnS der Vertragspartner der Kunden gewesen sein soll ?
2. Vorstands-Email am 13.12.2012 an die "Strombezieher der EGNW" (!)
--- Zitat ---Auszug: "... Die Energiegenossenschaft Nordwest eG hat sich zum 31.12.2011 von dem bisherigen Stromlieferanten EnerGen Süd getrennt, um ihre Kunden ab jetzt selber zu beliefern. Ab dem 01.01.2011 (?) erhalten Sie also ihren Strom DIREKT von uns. ..."
--- Ende Zitat ---
Anmerkung: Also doch Kunden der EGNW und Strom bis 31.12.2011 INDIREKT von der EGNW - EnS folglich "nur" Dienstleister !
3. "Mitgliederbrief des Ausichtsrates der EGNW" am 18.12.2011 per Email
--- Zitat ---Auszug: "... im Sinne der von der Generalversammlung am 28.08.2011 beschlossenen Selbständigkeit der Genossenschaft - neben dem Verkauf von Strom und Gas auch deren Einkauf selbständig zu organisieren - hat der Aufsichtsrat der EGNW in einer Sitzung am 21.10.2011 weit reichende Beschlüsse gefasst. ..."
--- Ende Zitat ---
Anmerkung: Also waren die EGNW-Mitglieder "(Kauf)vertrags-Kunde" der EGNW und die EnS hat 'nur' den Einkauf organisiert !
4. Beitrag des ehem. VS-Vors. der EGNW H. Redeker am 21.12.2011 im EGNW-Unterforum "Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012"
--- Zitat ---Auszug: "... Energen Süd hat an mich -ehemaliger Vorstand- die Kündigung des Lieferverhältnisses für Strom zum 31.12.2011 per Email ausgesprochen. In meiner Funktion habe ich diese Kündigung bestätigt. ... Zuvor hat der damalige Vorstand die Lieferung von Gas durch die Energen Süd zum 30.9.2011 gekündigt. ..."
--- Ende Zitat ---
Anmerkung: Sowohl die EnS als auch die EGNW kündigen dem Partner (und nicht den Kunden!) das "Lieferverhältnis", was ebenfalls für eine im "Handschlagvertrag" (daran hat H. Redeker direkt mitgewirkt!) vereinbarte Dienstleister-Funktion der EnS spricht ! - Die heute behauptete Version
"EnS Vertragspartner der EGNW-Mitglieder" scheint den Beteiligten erst im Zusammenhang mit der EnS-Insolvenz und den sich abzeichnenden Folgen eingefallen zu sein. ???
Stromfraß:
Sehr geehrter khh,
zum x-ten Mal stellen Sie Ihre Version der Vertragsbeziehungen zu EnS bzw. EGNW hier ins Forum.
Die EGNW-Mitglieder kennen diese und für Außenstehende ist es nur insoweit interessant, weil man gewisse Parallelen zum eigenen „Fall“ ziehen kann.
Ich komme nunmehr zu der Auffassung, dass Sie den günstigen Strom von EnS gern bezogen haben, aber nun, da diese insolvent sind, sehen Sie Ihre Guthaben den „Bach hinunter gehen“. Menschlich verständlich und das erst recht, wenn es sich um größere Beträge handelt.
Sie suchen nun nach Möglichkeiten, die Rechtsbeziehungen in Zweifel zu ziehen. Diese mögen zugegebenermaßen diffus und auch rechtlich nicht einwandfrei sein, aber davon müssen Sie doch nicht die hier mitlesenden EGNW-Mitglieder überzeugen – sie sind es ohnehon oder auch nicht -, sondern die Schlichtungsstelle Energie oder eben ein Gericht.
In diesem Zusammenhang muss ich nochmals auf die Zusammenarbeit ProEnergie – Energen Süd verweisen: Mit der ProEnergie hatte ich einen Vertrag, den sogen. „Geschäftsbesorgungsvertrag“ und PE hatte als Dienstleister die EnergenSüd mit der Stromlieferung beauftragt. EnS hatte den Einkauf, die Lieferung und die Abrechnung in eigenem Namen durchgeführt und das alles dem Kunden gegenüber mit Liefervertrag bestätigt. Das lief alles völlig problemlos, bis PE den Vertrag mit EnS zum 31.12.11 kündigte und die FirstCon nun ins Geschäft kam.
Rechtliche Angriffspunkte im Vergleich wären demnach aus Kundensicht nur die nicht vorhandenen Aspekte: zum einen der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ und zum anderen die Vollmacht zur Besorgung eines günstigen Stromlieferanten.
Dem steht allerdings gegenüber, dass Strom geliefert wurde und dies auch mehr oder weniger stillschweigend hingenommen wurde. Um die rechtliche Seite hat sich niemand gekümmert bis, ja bis es „krachte“.
masterflok:
--- Zitat von: Christian Guhl am 06. November 2012, 21:11:55 ---Nachdem der Insolvenzverwalter bisher die Strom-und Gasabrechnungen getrennt vorgenommen hat (z.B. Verbindlichkeiten beim Strom werden eingefordert, Guthaben beim Gas sollen (ohne Aussicht auf Erfolg) als Forderung angemeldet werden), liegt mir nun eine Abrechnung des IV vor, in der die Verbindlichkeiten beim Strom mit dem Guthaben beim Gas aufgerechnet werden. Nur die Differenz soll bezahlt werden. Was ist denn nun korrekt ? Wie sehen die Abrechnungen bei Anderen aus ?
--- Ende Zitat ---
Diese Aufrechnung habe ich am selben Tag erhalten, an dem auch die Endabrechnungen kamen. Und selbstverständlich ist die Aufrechnung das einzig Richtige, sofern es sich um den selben Vertragspartner handelt.
Energietourist:
@uwes
jetzt habe sie sich ja doppelt ins Knie geschossen!
1. Was haben die Kunden der EGNW mit Ersatzversorgung zu tun??????
2. In den von ihnen beschriebenen Fall musste der Mieter eben nicht zahlen!!
Dieser Fall betraf das Dreiecksverhältnis Vermieter, Mieter und Versorgungsunternehmen, also schon mal gänzlich anders
als unsere Fälle. Aber bitte schön, klären wir auf. Der Vermieter sagte zum Mieter er möge sich doch selbst um seine Energie kümmern, der Mieter hatte auch einen eigenen Zähler. Das tat der Mieter aber nicht und als er nach gewisser Zeit auszog, hatte er jede Menge Energie verbraucht aber nichts bezahlt. Wen denn jetzt verklagen, fragte sich das Versorgungsunternehmen, den Mieter oder den Vermieter, mit dem schon ein Vertrag bestand. Ende der Geschichte:
es konnte eben nicht der Mieter rangezogen werden, so nach dem Motto, ich haben ihnen Strom in die Wohnung geliefert und den haben sie verbraucht.
Didakt:
Das Vertrags-Tohuwabohu ist schon, wie man nachlesen kann, im letzten Jahr in extenso diskutiert worden. Das Gewusel in dem hier geschehenen Umfang erneut auf den Tisch zu bringen, bedeutet doch so viel, wie abgestandenen kalten Kaffee aufzubrühen. Zum wievielten Mal denn noch?
Und die neuerlichen oben stehenden Einlassungen von @ uwes sind schon gar nicht nachvollziehbar. Alles überflüssig wie ein Kropf!
--- Zitat von: Stromfraß am 09. November 2012, 08:22:31 ---Dem steht allerdings gegenüber, dass Strom geliefert wurde und dies auch mehr oder weniger stillschweigend hingenommen wurde. Um die rechtliche Seite hat sich niemand gekümmert bis, ja bis es „krachte“.
--- Ende Zitat ---
So ist es! Ein zutreffendes Fazit und Schlusswort unter dieses unleidliche Thema. ::)
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