Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Entgültige Insovenz Energen

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Didakt:
@ Energietourist

Sie schrieben an anderer Stelle:

--- Zitat ---Aber es kommt noch schlimmer, Herr Pluta schreibt mir, dass ich 30 € für Strom nachzahlen soll und ich meine Forderungen von 130 € an Gasguthaben geltend machen kann. Die 30 € soll ich zahlen und die 130 € sehe ich nicht wieder. Da wird sowieso ein Gericht entscheiden müssen, bei wem ich Kunde war und vorher wird aber auch rein garnichts bezahlt.
--- Ende Zitat ---

Nun gut! Die Nachzahlung von 30 € wäre demnach eine erstrangige Forderung. Aber wie ich mich gerade nochmal rückversicherte, hat IV Pluta nun wohl von selbst eine Aufrechnung vorgenommen. Insofern schlägt bei Pluta nur noch der Differenzbetrag zu Buche. Aus dessen Sicht ist das eine Forderung an Sie, weil sie seines Erachtens explizit zur Insolvenzmasse gehört, und sie ihm z. B. durch eine von Ihnen oder einem anderen Betroffenen veranlasste gänzliche Rückbuchung von geleisteten, wenn auch überhöhten Abschlagzahlungen entzogen wurde. Diesen Betrag will er zurückhaben. Also ist dies aus seiner Sicht eine Forderung an Sie bzw. Betroffene.

Schauen Sie mal, was @ khh hierzu erklärend ausgeführt hat:

--- Zitat ---Der EnS-Insolvenzverwalter hat mir geschrieben – Zitat „... Hinsichtlich des Lastschriftwiderrufs weise ich darauf hin, dass Sie mit Ansprüchen von Seiten Ihrer Hausbank oder der Volksbank Ulm-Biberach rechnen müssen“. Daraus ist wohl zu schließen, dass auch solche Rückbuchungen dem Bankkonto der EnS nicht ohne Zustimmung des IV belastet werden können und somit bei der Voba Ulm „hängen bleiben“. Fazit: Der IV berücksichtigt die Rücklastschriften nicht und die Voba kann keine Ansprüche geltend machen, da eine Einzugsermächtigung für die EnS nicht existiert! 
--- Ende Zitat ---


Sollte ich in diesem Zusammenhang etwas missverstanden haben, bitte ich um Nachsicht. Irren doch menschlich. Ich habe eben meine Zweifel, ob RA Pluta in dieser Sache nachgibt. Der arbeitet gewinnorientiert. Eine vertrackte Lage. Daraus habe ich nie ein Hehl gemacht. Der Problemkreis erweitert sich nun noch, weil jetzt auch zusätzlich die VOBA Ulm mit im Spiel ums Geld ist. Es kommt immer auf die individuelle Sicht der Dinge an.

In der alten „Kündigungssache“ komme ich auf Sie zurück, da muss ich noch ein wenig nachlesen. Bis dann.

Stromfraß:
So recht verstehe ich nicht, warum man so angegangen wird, wenn man eine Meinung äußert, die nicht mit derjenigen übereinstimmt, die ein anderer geschrieben hat.
Ein Forum sollte doch zum Gedankenaustausch und da ist niemand geholfen, wenn man nur ja und Amen sagt.
Im übrigen hatte ich in diesem Thread bereits am 25.05.12 (als 3.!) einen Beitrag eingestellt, den seinerzeit USER D0003 (alias khh alias Dr. Karl Heinz Hohberger wie folgt kommentierte:


--- Zitat ---Zitat

    Original von Stromfraß
    Es sieht also so aus, dass es ein Insolvenzverfahren geben wird, auch wenn es noch ein wenig dauert.
    Da besteht Hoffnung, dass es zumindest eine gewisse Quote geben wird.

@Stromfraß, beides glauben Sie nicht wirklich...... oder ?  ;)
--- Ende Zitat ---

Ein Insolvenzverfahren ist bereits eröffnet und ich bin davo überzeugt, dass der IV es wahr macht: 2015 wird es eine Quote bis zu 10% geben!

Es geht zwar seit geraumer Zeit nur noch um die "EGNW-Geschädigten" und wenn die hier kolportierten Beträge stimmen, dabei auch um erhebliche Summen, aber auch andere haben oder werden Verluste durch die Insolvenz der EnS hinnehmen müssen. Bei den EnS-Genossen ist es der oder die Genossenschaftsanteile, bei anderen die Sicherheitsleistung und Guthaben ohnehin.
Hinzu kommen ja bei einer Vielzahl der von PE "vermittelten" Kunden noch die hohen Bezugskosten bei FirstCon, um die noch vor Gericht gestritten wird.
Insgesamt gesehen sind wir wohl alle zu blauäugig Vertragsbeziehungen eingegangen. Wer konnte aber ahnen, mit welchen Amateuren man es zu tun hat und waren es nicht Amateure, dann spielten Betrüger mit, die nur zusahen, wie sie ihre "Kunden" schröpfen können.

Was nun die "Verrechnung" von Forderung und Guthaben angeht, dann kann man das ja machen. Ich zweifle, ob Energietourist damit durchkommt. Aber wir werden es ja noch erfahren ...

khh:

--- Zitat von: Didakt am 08. November 2012, 13:00:20 ---Wie bereits an anderer Stelle gesagt, nehme ich mir nicht heraus, Sie von meiner Ansicht überzeugen zu wollen. Um Ihre individuelle Situation aus meiner Sicht beurteilen zu können, fehlen mir einfach die einschlägigen Daten dafür.
--- Ende Zitat ---
Das mit den fehlenden einschlägigen Daten usw. ist offensichtlich so !   ;)


--- Zitat ---So, und nun sind einige glaubensselige Betroffene dem Aufruf eines vermeintlich rechtskundigen Laienpredigers gefolgt und haben erfolgreich Rückbuchungen in ganzer Höhe ihrer bisherigen Zahlungen veranlasst, diese Aktion aber nicht zu Ende gedacht. ...
--- Ende Zitat ---
Die 'aufrufende' EGNW als "Laienprediger" zu bezeichnen, ist vielleicht nicht so ganz falsch.  :)
Mit den "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" der Banken/Sparkasse bzw. § 676b BGB sollten Sie sich aber noch mal befassen.

Der "Problemkreis" erweitert sich NICHT, weil jetzt auch zusätzlich die VOBA Ulm mit im Spiel ums Geld ist  -  die Voba kann mangels einer existierenden Einzugsermächtigung für die EnS gegenüber EGNW-Mitglieder keine Ansprüche geltend machen, was Ihnen der Banker Christian Guhl auch schon erklärt hat !

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 08. November 2012, 16:24:54 ---... den seinerzeit USER D0003 (alias khh alias Dr. Karl Heinz Hohberger wie folgt kommentierte: ...
--- Ende Zitat ---
... fangen Sie jetzt auch noch mit solch einem Blödsinn an?   >:(

@Stromfraß,
wenn Sie sich angegangen fühlen (was zumindest meinerseits nicht beabsichtigt ist), dann beschränken Sie sich doch bitte auf die Kommentierung der Vertragssituation etc. der Verbraucher > Proenergie > EnS bzw. der "direkten" EnS-Kunden.
Wenn Sie aber wiederholt Fakten im Zusammenhang mit der deutlich anderen Vertragskonstellation EGNW-Mitglieder > EGNW > EnS durcheinander bringen und damit womöglich Verbraucher irritieren, dann bedarf es einer Richtigstellung. 

Didakt:
@ Energietourist,

es ist sehr aufschlussreich, angesichts unserer vorliegenden Diskussion in alten Dingen zu kramen. Ich empfehle Ihnen, im Unterforum "EGNW" die Themenseite 2, 3. Zeile, mit dem Thema " EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012" aufzurufen und die zwischen uns geführten Dialoge nachzulesen. Lesenswert übrigens auch für die Mitdiskutanten in diesem Thread. Viel Vergnügen. Für mich halte ich es für ratsam, diese Sache nun auf sich beruhen zu lassen. Sie wird sich wohl hoffentlich für alle Beteiligten in Wohlgefallen auflösen. :)


--- Zitat von: Didakt am 24. November 2011, 17:58:07 ---@ Energietourist,

siehste wohl! Hätten Sie sich mal ab 01.01.2012 einem anderen Versorger anvertraut, dann entstünden solche Fragen gar nicht. :)

--- Ende Zitat ---

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