Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Entgültige Insovenz Energen
Didakt:
@ Energietourist,
mit Ihnen diskutiere ich doch gern weiter. Möglicherweise teilen wir sogar die gleiche Religionszugehörigkeit, dennoch kann unsere Glaubensrichtung voneinander abweichen! Ich will hier doch keinen missionieren. ;)
Lassen Sie mich aber eines gerade Ihnen gegenüber kurz voranstellen. Für Sie trifft Gorbis’s Spruch zu wie die bekannte Faust aufs Auge: „Wer zu spät kommt, den bestraft …“.
Im vergangenen Herbst wollten Sie mir mit Bezug auf die Satzung der EGNW mein außerordentliches Kündigungsrecht wegen der Strompreisanhebung ab 01.01.2012 absprechen. Ich habe damals davon rechtmäßig Gebrauch gemacht ‒ Sie aber vergeblich zu Gleichem geraten ‒ und mir dadurch viel Ärger erspart, wie sich später zeigte.
Wie bereits an anderer Stelle gesagt, nehme ich mir nicht heraus, Sie von meiner Ansicht überzeugen zu wollen. Um Ihre individuelle Situation aus meiner Sicht beurteilen zu können, fehlen mir einfach die einschlägigen Daten dafür.
Nur, wenn es zutreffen sollte, dass Sie bis zum Übergang der Energiebelieferung von der EnS auf die eigenständige Belieferung durch die EGNW/FirstCon ohne rechtzeitige Kündigung des bis dahin praktizierten Lieferverhältnisses und bis zur Ihrer ‒ von mir jetzt mal unterstellten ‒ endgültigen Kündigung gegenüber der EGNW/FirstCon etwa Mitte dieses Jahres nun Zahlungsverpflichtungen beider Parteien ausgesetzt sind, dann hätte ich an Ihrer Stelle zur Minimierung der Streitwerthöhe einer möglicherweise auf Sie zukommenden Zahlungsklage einem anderen als den von Ihnen weiter oben beschriebenen Vorgehensweg den Vorzug gegeben. Gegen Sie bestehen zweifellos Forderungen für die von Ihnen bezogene Energie, auf die kein Gläubiger verzichten wird.
So, und nun sind einige glaubensselige Betroffene dem Aufruf eines vermeintlich rechtskundigen Laienpredigers gefolgt und haben erfolgreich Rückbuchungen in ganzer Höhe ihrer bisherigen Zahlungen veranlasst, diese Aktion aber nicht zu Ende gedacht. Das Geld liegt jetzt auf dem Konto und harrt der Dinge, die da kommen mögen, höchstwahrscheinlich Zahlungsklagen, bestenfalls vielleicht Vorschläge für eine gütliche Einigung, von welcher Seite auch immer und zudem auch mit offenem Ausgang. Was wollen Sie tun? Irgendetwas muss doch geschehen! Aus der „Anstalt“ kommt allenfalls Ungemach, jedenfalls nichts Gescheutes, das liegt doch erfahrungsgemäß auf der Hand.
Wenn Ihnen die Vertragslagen nicht ganz geheuer sind, steht Ihnen zur Klarstellung die Feststellungsklage offen. Die kostet Zeit und Geld. Hemmung der Fälligkeit Ihrer Zahlungsverpflichtung sehe ich dadurch nicht. Parallel zu Ihrer denkbaren Feststellungsklage wird möglicherweise Zahlungsklage gegen Sie erhoben. Der Ausgang ist in Teilen untrüglich. Für Ihre bezogene Energie werden Sie den Preis dafür zahlen müssen, an wen auch immer! Stellt sich auch in diesem Zusammenhang die Frage nach den entstehenden Kosten und wer sie zu tragen hat. Einen Teil zumindest der Schuldner, da beißt doch keine Maus den Faden ab.
Resümee: Frag‘ den rechtswissenden und rechtschaffenden Experten, na den richtigen Rechtsanwalt, nicht den von der Anstalt! Da werden „Sie“ im Fall der Fälle geholfen! ;)
Energietourist:
@Didakt
verwechseln sie mich?? Ich hab doch geschrieben, dass i c h Forderungen an die EnergenSüd/IV Pluto habe und die EGNW an mich. Und eben diese Forderungen der EGNW stelle ich meine
Forderungen an den IV gegenüber. Ja und was sehe ich da? Alle Energie ist bezahlt, Zahlungsverpflichtungen gibt es nicht.
Und helfen sie mir doch bitte auf die Sprünge, was genau hab ich bezüglich ihres ausserordentlichen Kündigungsrecht gesagt?
Stromfraß:
--- Zitat ---@Stromfraß
sie müssen, wenn sie hier als Unbeteiligter mitreden wollen, schon genau lesen!
--- Ende Zitat ---
Wieso bin ich unbeteiligt?
Abgesehen von den Schreibfehlern heißt dieser Thread "Endgültige Insolvenz Energen" und da bin ich sehr wohl betroffen, denn ich habe dort auch ein Guthaben, wovon ich in 3 Jahren vielleicht mal 10% bekomme.
Allerdings kann ich mich schon in die Lage derjenigen versetzen, bei denen es tlw. um mehr als 600 Euro geht, wie ich hier erfahren habe. Da muss man kämpfen, wenn es überhaupt eine Aussicht gibt!
Was nun Ihre Auffassung angeht, dass Sie mit EnS nichts zu tun haben, sehe ich das zwar anders, aber da ist meine Meinung tatsächlich belanglos.
Wieso soll aber darüber ein Gericht entscheiden? Haben Sie denn geklagt?
Wenn die EGNW gegenüber Ihnen eine Forderung hat und so scheint es zu sein, werden sie diese auch eintreiben. Da kommt eine Mahnung, evtl. eine 2.Mahnung und danach wird ein Inkassounternehmen beuftragt. Denen müssen Sie dann genau erklären, warum Sie nicht zahlen, sonst kommt der Gerichtsvollzieher.
Ich will Ihnen keine Angst machen, aber ich habe das schon hinter mir und ich kann Ihnen versichern, da braucht man starke Nerven und sehr gute Argumente.
Energietourist:
@Stromfraß
Sie sind veilleicht EnergenSüd Geschädigter, aber waren kein Mitglied der EGNW oder lieg ich da falsch? Und mit Verlaub, denken sie bei Inkasso gleich an die Russenmafia?
Eiin heutiges Inkassounternehmen, welches seriös arbeitet ist etwas ganz normales, vor dem muss man keine Angst haben. Viele Unternehmen geben ihre Forderungen an ein Inkassounternehmen ab. Ungewöhnlich ist das nur bei den Genossenschaften, da werden dann die eigenen Genossen verklagt, was schon witzig ist, weil auf dem Antrag zur Stromlieferung hinten klein gedruckt steht, dass
man als Mitglied der Genossenschaft nie außenstände gegenüber der Genossenschaft hat.
Und dann schickt das Inkassounternehmen auch erstmal eine oder zwei Mahnungen und dann einen Mahnbescheid. Es ist dasselbe Mahnverfahren, es gibt nur das eine. Und dann kommt es evtl. zur Klage und dann entscheidet ein Gericht. Und wenn sie dann verlieren vor Gericht und nicht zahlen können/wollen, erst dann kommt evtl. ein Gerichtsvollzieher!
Und dieses Inkassounternehmen kann auch nicht Gebühren nehmen, wie es will.
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 08. November 2012, 13:28:38 ---... Wieso soll aber darüber ein Gericht entscheiden? Haben Sie denn geklagt?
Wenn die EGNW gegenüber Ihnen eine Forderung hat ... kommt eine Mahnung, evtl. eine 2.Mahnung und danach wird ein Inkassounternehmen beuftragt. Denen müssen Sie dann genau erklären, warum Sie nicht zahlen, ...
--- Ende Zitat ---
@ Stromfraß, verwechseln Sie da etwas?
"Energietourist" hatte doch geschrieben, dass nach seiner Verrechnung des Guthabens bei der EnS für ihn alles i.O. ist - warum also sollte er klagen?
Falls die EGNW meint, ihm gegenüber noch eine Forderung zu haben, dann müssen sie wohl klagen - bin mal gespannt, wie vor Gericht überhaupt irgendein Zahlungsanspruch begründet werden soll ??
Bedenke: Wenn zuvor mit EnS ein Vertragsverhältnis bestanden haben soll, WIE bitte ist dann ein solches mit der EGNW zustande gekommen? - u.a. hätte ein Vertrag mit EnS mangels Kündigung doch über 2011 hinaus fortbestanden.
Möglicherweise können dann sogar alle EGNW-Abbuchungen der letzten 13 Mon. mangels einer erteilten Einzugsermächtigung zurückbelastet werden? ???
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