Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Entgültige Insovenz Energen

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Neuhaus:
Kinder, Kinder, Kinder
es geht hier doch um 3 (rpt drei) unteschiedliche Themen

1.
Kunde hat Energie bezogen und Restbetrag (Nachzahlung)

2.
Kunde hat mehr vorausgezahlt und hat Anspruch auf Rückvergütung (Überschuß)

3.
Die EGNW hat, per Handschlag, Provision zugesagt bekommen

Also wer haftet für Punkt zwei?

für Punkt 3 haben doch die EGNW-Genossen intern zu regeln

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https://www.ixquick.com/deu/

uwes:

--- Zitat von: Christian Guhl am 04. November 2012, 18:30:11 ---
--- Zitat von: masterflok am 04. November 2012, 13:28:47 ---Die EGNW hat ab dem 01.10.2011 eigenständig Gas und ab dem 01.01.2012 auch Strom geliefert!
--- Ende Zitat ---
Nur hat sie leider keinen Auftrag der belieferten Kunden.
--- Ende Zitat ---

@Christian Guhl
Es ist für einen Energieversorger nicht notwendig einen schriftlichen Vertrag mit dem "Kunden" zu haben. Die tatsächliche Entnahme von Energie aus der Leistung reicht in aller Regel für einen Vertragsschluss aus.
Nur dann, wenn der Kunde einen rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag mit einem anderen Versorger für den betreffenden Zeitraum hat, treffen diese Grundsätze nicht zu.
Ob es Kunden gibt, die für diesen Zeitraum einen "anderen" Vertrag hatten, ist zumindest für mich wegen des Erfordernisses des zeitlich übereinstimmenden Antrags und der dazugehörenden Annahme sehr zweifelhaft.

Selbst wenn es einen solchen gäbe, stellte sich immer noch die Frage, ob hieraus allgemein Rechte gegenüber dem Vertragspartner hergeleitet werden könnten, weil man ja dann an den falschen "Vertragspartner" gezahlt hätte. Dann wird der Kunde ja nicht nach Art der Rosinenpickerei sich den für ihn genehmen Teil aussuchen können, sondern muss damit rechnen, dass er im Zweifel noch einmal zahlen muss.

Ich denke, diese Diskussion führt zu nichts, da sie auch niemandem wirklich hilft. Wenn es gerichtliche Entscheidungen geben sollte, wird man sicher davon erfahren und dann sehen wir klarer.

Energietourist:
@uwes
warum wiederholen sie laufend diesen Schwachsinn??
"Es ist für einen Energieversorger nicht notwendig einen schriftlichen Vertrag mit dem "Kunden" zu haben. Die tatsächliche Entnahme von Energie aus der Leistung reicht in aller Regel für einen Vertragsschluss aus."
Nach ihrer Logik könnten mir dann hundert Energieversorger einen Vertrag ins Haus schicken und jeder behauptet ich hätte mit ihm diesen Vertrag geschlossen,
weil es seine Energie war, die aus der Steckdose kam.

Didakt:
@ uwes

Sie führen aus:

--- Zitat ---Es ist für einen Energieversorger nicht notwendig einen schriftlichen Vertrag mit dem "Kunden" zu haben. Die tatsächliche Entnahme von Energie aus der Leistung reicht in aller Regel für einen Vertragsschluss aus.
--- Ende Zitat ---

Ich stelle fest, dass Sie nun schon einmal zurückrudern und nicht mehr von einem „konkludenten Vertragsschluss“ reden! Das ist ja erstaunlich! Aber ansonsten „off Topic“, es ist genug darüber gesagt.

Ferner:

--- Zitat ---Nur dann, wenn der Kunde einen rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag mit einem anderen Versorger für den betreffenden Zeitraum hat, treffen diese Grundsätze nicht zu.
--- Ende Zitat ---

Diese Aussage greife ich gern in anderer Hinsicht auf. Sie haben ja sicherlich die Beiträge im jüngsten Thread „ Zahlungsaufforderung der besonderen Art“ im Unterforum "EGNW“ gelesen. Können wenigstens Sie mir erklären, weshalb ich mich neuerdings mit diesem fabrizierten Schwachsinn der EGNW auseinandersetzen muss? Aber nein, der Rechtsbeistand der Genossenschaft hüllt sich „rücksichtsvoll“ in Schweigen! Ich muss mich schwer geirrt haben, als ich ehemals davon ausging, dass zumindest Sie es nach der Aufnahme Ihrer intensiven Mitarbeit in der Anstalt fertigbringen, dass dort mal eine gerade Furche gepflügt wird. Ich tröste mich damit, dass irren menschlich sein soll! :D

Freundliche Grüße gen Nordwest

Stromfraß:
@Neuhaus: Ja, wenn es so einfach wäre …
Dann hätten wir hier nicht so einen ellenlangen Thread (und auch anderswo) in dem die unterschiedlichen Meinungen, Auffassungen und Sachverhalte aufeinander prallen.

Im übrigen stimme ich weitestgehend mit den Darlegungen von uwes überein:

--- Zitat ---Es ist für einen Energieversorger nicht notwendig einen schriftlichen Vertrag mit dem "Kunden" zu haben. Die tatsächliche Entnahme von Energie aus der Leistung reicht in aller Regel für einen Vertragsschluss aus.
Nur dann, wenn der Kunde einen rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag mit einem anderen Versorger für den betreffenden Zeitraum hat, treffen diese Grundsätze nicht zu.
--- Ende Zitat ---
Natürlich muss es heißen "aus der Leitung ...".
Es geht also um den rechtswirksamen Vertrag.
Besteht dieser, besteht ohne Zweifel auch Zahlungspflicht.
Nun zweifelt aber z.B. khh an, dass es einen wirksamen Liefervertrag mit der EnS gibt. Für ihn ist die EGNW Vertragspartner und von dort erwartet er die Stromlieferung. Ihn interessieren die „internen“ Vorgänge und Absprachen nicht, das ist für ihn alles ohne Bedeutung. Für seine Sicht führt er spezielle Rechtsvorschriften, insbesondere Paragraphen aus dem BGB an. Soweit ich seine Darlegungen verstehe, ist die EnS ür ihn kein Vertragspartner und wenn die EGNW ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung einn Versorger X beauftragt, dann ist die EGNW dafür haftbar, wenn das ohne ausreichende Rechtsgrundlage geschieht.
In meinen Augen ist das alles der dilettantischen Arbeitsweise der Verantwortlichen bei der EGNW geschuldet, die offensichtlich ohne genügend Kenntnisse im Geschäftsverkehr, im Energie- und allgemeinem Recht ihre „Tätigkeit“ verrichteten. Ich unterstelle mal, dass sie es gut meinten und sich der Tragweite dessen, was sie taten, gar nicht ausreichend bewusst waren.
Vor dem Gesetz schützt bekanntlich aber Unwissenheit nicht vor Strafe.
Dilettantismus ist das eine, inwieweit es aber „geschäftliche“ Beziehungen gab, die auch rechtswirksam bestanden, ist das andere.
So wie ich khh verstehe, fordert er nun Schadenersatz von dieser EGNW und klagt diesen  bei der Schiedsstelle Energie ein.
Ich denke, es ist sein gutes Recht und ich wünsche ihm viel Erfolg.
Es ist schon gut, wenn man den schwarzen Schafen, den Betrügern und Scharlatanen die Stirn zeigt und den Mut aufbringt, dagegen vorzugehen.

@Energietourist: Es ist unredlich, nur einen Teil der Aussage uwes zu zitieren und mit Bezeichnungen wie "Schwachsinn" sollte man doch sorgsam umgehen!
Er schreibt nämlich auch:

--- Zitat ---Nur dann, wenn der Kunde einen rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag mit einem anderen Versorger für den betreffenden Zeitraum hat, treffen diese Grundsätze nicht zu.

--- Ende Zitat ---
Es kommt also nicht darauf an, wieviele Verträge ins Haus flattern, sondern ob sie rechtswirksam sind.
Und im übrigen: "Grundsatz" bedeutet, dass es Ausnahmen gibt.
Genau um diese Problematik geht es.

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