Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Entgültige Insovenz Energen
khh:
@ bolli,
mit Verlaub, besonders eingehend scheinen Sie sich mit dem Sachverhalt und den Fakten dieses "speziellen Falls" nicht befasst zu haben.
Und darüber, wie Sie den Grundversorger hier in's Spiel bringen, sollten Sie vielleicht noch mal nachdenken! ;)
@ masterflok,
schön, wenn SIE die Endabrechnung "eigenhändig beglichen" und damit dem Liefervertrag womöglich nachträglich zugestimmt haben.
ANDERE haben das nicht und sind über "Geschenke" wie in der Insolvenzmasse untergehende Abschlagsüberzahlungen gar nicht begeistert.
Ihre Argumentation "mit gesundem Menschenverstand" ist ständig am Thema vorbei und eine Verhöhnung der betroffenen Verbraucher! >:(
bolli:
--- Zitat von: masterflok am 05. November 2012, 09:29:54 ---Aber wieso sollte man diesen Liefervertrag überhaupt anfechten? Der Strom beispielsweise war doch quasi geschenkt, der Grundversorger war gut 5-6cent teurer.
--- Ende Zitat ---
Mir scheint, dass khh tatsächlich der Meinung ist, er könne sich so um die verschiedenen existierenden oder auch nicht existierenden Vertragsverhältnisse drum herum reden, dass die maßgeblichen Leute seiner Meinung, dass nicht bestellte Energie nicht zwingend bezahlt werden müsse, folgen werden.
Wenn er sich da mal nur nicht täuscht! Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem einem Verbraucher vor Gericht bestätigt wurde, dass er die gelieferte und verbrauchte Energie nicht zu bezahlen brauchte (an wen auch immer). Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Immer her mit den Beispielen. :D
khh:
--- Zitat von: bolli am 05. November 2012, 13:10:22 ---... Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem einem Verbraucher vor Gericht bestätigt wurde, dass er die gelieferte und verbrauchte Energie nicht zu bezahlen brauchte (an wen auch immer). Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Immer her mit den Beispielen. :D
--- Ende Zitat ---
Soll Ihre "Nicht-Kenntnis" ein Maßstab sein? ;) - Und im Bereich Energie mussten Gerichte über einen solchen "Chaos-Fall" wohl auch noch nie entscheiden.
Stromfraß:
Was mich in diesem Thread ärgert, ist das z.T. kleinliche Ausgespiele der verschiedenen Interessen und Meinungen.
Der eine meint, seine Energie nicht bezahlen zu müssen, obwohl er sie verbraucht hat und der andere sagt das genaue Gegenteil.
Natürlich ist es höchst ärgerlich, dass man z.B. die erhöhten Abschlagszahlunen, die man geleistet hat, von der insolventen EnS nur als Bruchteil irgendwann zurückbekommt. Das betrifft auch micht mit einem Guthaben von 60 Euro. Das muss ich mehr oder weniger abschreiben, dafür hatte ich ein knappes Jahr lang einen sagenhaft niedrigen Strompreis von 16,39 Ct. Es gibt bei einer Insolvenz immer Gläubiger, die eine lange Nase machen.
Etwas anderes ist es allerdings, wenn ich z.B. ein Guthaben von 600 Euro hätte. Da hätte ich entweder bei der Ermittlung der Abschlagszahlungen geschlafen oder ich hätte tatsächlich erheblich weniger Strom verbraucht.
Ärgerlich ist es auch für diejenigen, die noch offene Forderungen zu begleichen haben. Da gibt es sicher verschiedene Ursachen. Es kann aber kaum sein, dass es die günstigen Strompreise bei EnS waren. Dann gibt es noch Meinungen, die empört über die ganze Handhabe bei der EGNW und deren "Partner" sind. Das geht soweit, dass man glaubt, den gelieferten Strom nicht bezahlen zu müssen, weil er angeblich oder auch tatsächlich nicht bestellt war. Was da echt stimmt oder nicht, kann ich nicht so richtig beurteilen, da ich nie Kunde bei der EGNW war. Ich kann daher auch nicht einschätzen, wie die Erfolgsaussichten bei Gericht wären. Da sollte man sich bei einem guten Anwalt beraten lassen. Wurde alles bereits geschrieben. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie. Vielleicht können die Betroffenen sich darüber austauschen, am besten außerhalb des Forums. Bekanntlich geht es ja gemeinsam besser.
Im übrigen habe ich nach reiflicher Überlegung auch 2 Sachen laufen - eine bei einem Anwalt und eine bei der Schiedsstelle. Es geht dabei aber nicht um Probleme dieses Threads. Sobald ich was Definitives habe, werde ich darüber berichten, denn es dürfte trotzdem von allgemeinen Interesse sein.
Übrigens, bolli, der Grundversorger ist tatsächlich außen vor. Er hat weder geliefert, noch stellt er Forderungen (auf welcher Grundlage?), Für die in diesem Thread genannten Fälle gibt es wirklich nur 3 Möglichkeiten der Forderungserhebung - je nach Sichtweise: die EnS, die EGNW pder keine von beiden. Ich favorisiere die EnS. Ein Gericht kann aber eine andere Auffassung haben.
khh:
@ Stromfraß,
hören Sie auf mit den "sagenhaft niedrigen Preisen", das ist völlig unrelevant. Kein EGNW-Mitglied wollte jemals bewusst Kunde der EnS werden. Wenn sich jemand, so wie Sie, in die Hände eines Energievermittlers begeben hat, dann ist das nicht vergleichbar und man muss sich ggf. auch mit negativen Folgen abfinden.
Es geht teilweise um deutlich höhere "Guthaben" als 600 Euro! Und niemand hat geschlafen, die eingezogenen mtl. Abschlagsbeträge entsprachen durchaus dem Jahresverbrauch - nur wurde z.B. bei Gas die Belieferung am 30.09.11 / vor Beginn der Heizperiode seitens der EnS eingestellt, und zwar ohne vorherige Kündigung/rechtmäßige Beendigung der angeblichen Verträge!
Und ja, es ist offensichtlich, dass Sie als Außenstehender die "Handhabe" und Abläufe in der "Partnerschaft" EGNW ./. EnS noch immer nicht richtig nachvollziehen können. Vielleicht wäre daher eine etwas zurückhaltendere Kommentierung durchaus angebracht. ::)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln