Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Entgültige Insovenz Energen

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khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 04. November 2012, 19:55:10 ---Es sind hier im Thread auch schon anderslautende Feststellungen getroffen wourden, die ebenfalls konkreten Hintergrund haben.
--- Ende Zitat ---

Berücksichtigen Sie, dass in diesem Verbraucher-Forum auch Beiträge "von interessierter Seite" mit dem Ziel der Verunsicherung gestreut werden (oder manch "gesunder Menschenverstand" nicht gerade von Sachkunde getrübt wird  ;D ).


--- Zitat ---Was anderes ist mir aber unverständlich: geht es nur um das Rechthaben an sich?
--- Ende Zitat ---

NEIN ! - Es geht einzig und allein darum, Verbrauchern, denen ein Schaden droht, Informationen und mögliche Ansatzpunkte zu liefern (siehe Anfrage @ EGNW Geschädigter -  und zig Andere sind ähnlich betroffen) !


--- Zitat ---... geht es Ihnen darum, ... nicht an EnS, sondern an die EGNW zu bezahlen? Oder soll das Ziel sein, gar keine Zahlungen vorzunehmen?
--- Ende Zitat ---

Das ist mir völlig "wurscht", es geht darum, dass Verbraucher keinen Schaden erleiden (den ein oder anderen Kandidaten hab ich auch im Bekanntenkreis). Und nicht bestellte (Energie)Lieferungen müssen nicht zwingend in jedem Fall bezahlt werden !


--- Zitat ---masterflok schreibz:

--- Zitat ---zeigen Sie uns doch mal die gesetzliche Grundlage, die es einem Lieferanten erlaubt ohne Lieferantenstatus abzurechnen! Viel Spaß beim Suchen
--- Ende Zitat ---
Es geht doch wohl weniger darum, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt. ...
--- Ende Zitat ---

masterflok schreibt viel.  :)  Was für ein wirksames Vertragsverhältnis und berechtigte Zahlungsansprüche maßgeblich ist, wurde x-mal gesagt.  ::)

Letztlich ist ein kompetenter Anwalt zu fragen und JEDER muss für sich selbst eine Entscheidung treffen !

Stromfraß:
khh schreibt:

--- Zitat ---Es geht einzig und allein darum, Verbrauchern, denen ein Schaden droht, Informationen zu liefern (siehe Anfrage @ EGNW Geschädigter und zig ähnlich Betroffene) !
--- Ende Zitat ---
Diese Absicht ist höchst löblich, wenn es nicht um Eigennutz geht.

Die Anfrage von EGNW Geschädigter habe ich gelesen, aber für mich ist sie nur tlw. verständlich
und etwas diffus.
Wenn er schreibt, dass er seit Mai 2011 Gas bezieht und selbst mutmaßt, dass er dieses von EnS bezieht, warum wendet er sich mit seinem Anliegen wegen einer Abrechnung nicht dorthin?
Es ist natürlich ein Unding, dass er von EGNW nicht aufgeklärt und an EnS verwiesen wurde.
So wie ich es aus anderen Beiträgen entnehme, hat erst ab 01.10.11 die EGNW die Versorgung übernommen und ich denke, das war auch hier so.
Diese hat aber nun Forderungen an EGNW Geschädigter, die sie über ein Inkassobüro eintreiben wollen, obwohl er schreibt, „ich habe einiges vorausgezahlt und diesen Betrag von der Nord eingefordert“. Das kann doch nur so sein, dass Zahlungen nicht mehr erfolgten oder wie?
Es fehlen also in dem Beitrag einige Informationen, um hier wirklich ein sachliches Urteil fällen zu können.
EGNW Geschädigter ging es aber wohl weniger darum, sondern er erwartet Hilfe betreffs der AGB und eines Gasantrags.
Wenn er sich nun Hilfe von der Schlichtungsstelle Energie erhofft, dann ist das sein gutes Recht, zumal sie ja für ihn kostenlos ist. Viel Erfolg!

masterflok:

--- Zitat von: khh am 04. November 2012, 20:59:58 ---Und nicht bestellte (Energie)Lieferungen müssen nicht zwingend in jedem Fall bezahlt werden !

--- Ende Zitat ---
Stimmt, Sie können die Energie auch einfach zurück geben. Diesel beispielsweise ist recht gut transportierbar und problemlos anderweitig nutzbar, vielleicht gibt sich der Insolvenzverwalter damit zufrieden. Ein Kilogramm Diesel hat einen Heizwert von 11,8kWh, nur so am Rande.


--- Zitat von: khh am 04. November 2012, 20:59:58 ---masterflok schreibt viel.

--- Ende Zitat ---
Und wo ist sie nun, die Grundlage, nach der jemand anderes als die EnergenSüd den entsprechenden Zeitraum abrechnen kann? Sie schmeißen doch sonst immer mit irgendwelchen Paragraphen um sich, wieso also hier nicht? Oder wollen Sie nur unnötig Panik verbreiten?

bolli:

--- Zitat von: khh am 04. November 2012, 20:59:58 ---Das ist mir völlig "wurscht", es geht darum, dass Verbraucher keinen Schaden erleiden (den ein oder anderen Kandidaten hab ich auch im Bekanntenkreis). Und nicht bestellte (Energie)Lieferungen müssen nicht zwingend in jedem Fall bezahlt werden !

--- Ende Zitat ---
Gehen Sie mal locker davon aus, dass dem NICHT so ist. Die Frage ist nur, AN WEN zu zahlen ist. Neben der EGNW und EnS käme nämlich noch der Grundversorger als möglicher Vertragspartner ins Spiel. Bei DEM brauchen Sie nämlich keinen schriftlichen Vertrag sondern dort reicht laut BGH die Entnahme von Gas oder Strom aus dem Versorgungsnetz.

Und wenn Sie davon sprechen, dass dem Verbraucher KEIN SCHADEN entstehen soll, so ist durchaus die Frage berechtigt, ob ein möglicher höherer Preis beim Grundversorger (falls tatsächlich kein vertrag mit der EnS bestand und aus bestimmten rechtlichen Gründen auch kein Vertrag mit der EGNW bestehen konnte) das ist, was Sie unter "kein Schaden" verstehen. Daher sollte ALLES sehr sorgfältig abgewogen werden.

masterflok:

--- Zitat von: bolli am 05. November 2012, 08:47:54 ---falls tatsächlich kein vertrag mit der EnS bestand

--- Ende Zitat ---
Aber wieso sollte man diesen Liefervertrag überhaupt anfechten? Der Strom beispielsweise war doch quasi geschenkt, der Grundversorger war gut 5-6cent teurer. Und man kann ja schlecht behaupten, es kam kein Liefervertrag zustanden, wenn man die Endabrechnung letztenendlich eigenhändig beglichen hat. Was zwischen der EGNW und EnergenSüd hinsichtlich irgendwelcher Provisionszahlung ist, kann uns doch egal sein. Auch die mögliche tatsache, dass wir ursprünglich mal die EGNW zur Lieferung beauftragt haben, ist doch in soweit hinfällig, weil sie uns erst zum 01.10.2011 bzw 01.01.2012 im eigenem Namen als Energiekunden begrüßt hat. Vorher waren wir lediglich Mitglied und hatten den Vorteil bei einem Partner (EnergenSüd) konkurrenzlose Konditionen zu erhalten.


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