Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Entgültige Insovenz Energen

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khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 04. November 2012, 18:03:56 ---Nachdem nun geklärt ist, dass auch die EGNW als Gas- und Stromlieferant in Erscheinung getreten ist, wäre aber auch hinlänglich geklärt, dass im fraglichen Zeitraum 2011 die EGNW eben kein Stromlieferant war, sondern eben die EnS. ...

In anderen Threads hatte ich gelesen, dass auch die Mitglieder der EGNW seitens der EnS Lieferbestätigungen erhielten und danach wäre die Sachlage eindeutig. ...
--- Ende Zitat ---

@Stromfraß, NICHTS ist geklärt und eindeutig!  ::)

Die Mitglieder hatten unstrittig ihrer Genossenschaft Lieferaufträge angetragen. Der erste Knackpunkt ist schon mal, dass die EGNW nicht autorisiert war, diese Aufträge an andere Versorger weiterzureichen. Zumindest die EnS musste das wissen, was rechtlich bedeutsam ist. Wenn die rechtswidrig weitergeleiteten Anträge trotzdem von der EnS für eigene Rechnung mit einer "Vertragsbestätigung zur Lieferung" bestätigt wurden, dann waren das bestenfalls abändernde Annahmen und damit NEUE Anträge (vgl. § 150 Abs. 2 BGB !!!). Diese neuen Anträge bedurften der ausdrücklichen Annahme durch die Kunden, was in keinem Fall erfolgt sein dürfte. Auch haben EGNW-Mitglieder bis Ende 2011 wohl kaum wissentlich Zahlungen an EnS für deren Rechnung geleistet (Stichwort: "Täuschungen" durch die EGNW!). WIE sollen da Verträge wirksam zustande gekommen sein ?

Es ist nicht maßgeblich, was die "Künstler" der beiden Genossenschaften fabriziert und wie sie es benannt haben. Allein maßgeblich sind die bindenden Vorgaben der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung !

Wie die Belieferungen dann Ende 2011 zur EGNW zurückgefunden und zu wirksamen Verträgen geführt haben sollen, ist ein fast noch größeres Rätsel !!!   ;D 

masterflok:
Was zur Hölle treibt Sie denn an einen Liefervertrag mit einem Arbeitspreis von 17,81cent je kWh und einen Grundpreis von 6,50€ im Monat anzufechten? Und wenn Sie jetzt wieder mit der Sorge einer möglichen Doppelforderung kommen, dann erkundigen Sie sich doch, wer beim Netzbetrieber als Lieferant eingetragen war. Niemand anderes als dieser kann abrechnen, das hat Ihnen auch schon der Vorstand der EGNW so gesagt, was auch völlig richtig ist! Oder anders gefragt, zeigen Sie uns doch mal die gesetzliche Grundlage, die es einem Lieferanten erlaubt ohne Lieferantenstatus abzurechnen! Viel Spaß beim Suchen ;)

khh:

--- Zitat von: masterflok am 04. November 2012, 19:17:29 ---... dann erkundigen Sie sich doch, wer beim Netzbetrieber als Lieferant eingetragen war.
--- Ende Zitat ---

@masterflok

Das ist für die Frage, ob ein Vertragsverhältnis wirksam besteht, völlig "wurscht"! Und wer abrechnen kann oder nicht ist insbesondere ein Problem der Versorger, weniger eins der Kunden.   ;D

Lesen Sie mal den heutigen Beitrag von @ EGNW Geschädigter, vielleicht dämmert es dann endlich, was nicht nur mich "treibt".  ::)

Stromfraß:
Ich denke mal, dass das, was khh schreibt, schon seine Berechtigung hat.
Das ist das eine. Ob dies auch alles vor Gericht Bestand hätte, wage ich aber zu bezweifeln. Es sind hier im Thread auch schon anderslautende Feststellungen getroffen wourden, die ebenfalls konkreten Hintergrund haben. Da möchte ich das nicht alles nochmals schreiben.
Was anderes ist mir aber unverständlich: geht es nur um das Rechthaben an sich? Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich 2 Paar Schuhe. Und selbst wenn: geht es Ihnen darum, die Ihrer Meinung nach "unbestellten", weil ohne Rechtsgrundlage erfolgten Stromlieferungen nicht an EnS, sondern an die EGNW zu bezahlen? Oder soll das Ziel sein, gar keine Zahlungen vorzunehmen? Das würde die USER, deren "Fall" ähnlich liegt, schon interessieren.
masterflok schreibz:

--- Zitat ---zeigen Sie uns doch mal die gesetzliche Grundlage, die es einem Lieferanten erlaubt ohne Lieferantenstatus abzurechnen! Viel Spaß beim Suchen
--- Ende Zitat ---
Es geht doch wohl weniger darum, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt. Im Falle der Stromlieferungen von EnS geht es darum, dass sie erfolgt sind. Das ist doch wohl Tatsache. Ob die Betroffenen davon wussten, wer den Strom liefert, ob es dafür Verträge gab, ob eine stillschweigende Zustimmung erfolgte, das sind doch die Fragen.
Wenn bspw. ein Stromlieferant mir unbestellten Strom liefert, obwohl ich fristgemäß oder per Sonderkündigung gekündigt habe, liefert er natürlich ohne gesetzliche Grundlage, aber er liefert.
Möglicherweise ist sogar dieser Lieferant beim Netzbetreiber als der für mich Zuständige gemeldet. Da hat vielleicht nur jemand "geschlampt".
Nun liegt es aber an mir, ob ich das hinnehme oder nicht. Da geht es aber um klare "Tatbestände". Nicht so klar scheinen die Sachverhalte aber in den hier dargestellten Sachverhalten zu sein. Ich denke mal, da geht ohne rechtlichen Beistand nichts.

masterflok:

--- Zitat von: Stromfraß am 04. November 2012, 19:55:10 ---Wenn bspw. ein Stromlieferant mir unbestellten Strom liefert, obwohl ich fristgemäß oder per Sonderkündigung gekündigt habe, liefert er natürlich ohne gesetzliche Grundlage, aber er liefert.

--- Ende Zitat ---
Das ist doch ein gänzlich anderer Sachverhalt. Er entspricht in etwa dem meinem mit der FirstCon. Hier ist es so, dass ich bei der EGNW gekündigt habe und dennoch von der FirstCon beliefert wurde. Lieferantenwechsel zu den neuen Lieferanten schlugen fehl und mussten zum 01.08. wiederholt werden. Ich habe allerdings sofort der FirstCon wiedersprochen, und zwar umgehend nach Kenntnis. Ich habe der FirstCon nie Abschläge gezahlt und auch keine Zählerstände übermittelt. Dennoch muss die Energie natürlich bezahlt werden, weshalb ich die Schlichtungsstelle zur Klärung eingeschaltet habe. Ich bin höchstens bereit die Konditionen zu zahlen, die mir der neue Lieferant zugesprochen hat.

Die Sache mit der EnergenSüd ist bei mir vollständig erledig. Sämtliche Forderung wurden beglichen. Mit der Beliefung durch die EnergenSüd war ich zu jeder Zeit einverstanden, habe deshalb auch meine Abschläge bezahlt und letzten Endes die Endabrechnungen beglichen.


--- Zitat von: Stromfraß am 04. November 2012, 19:55:10 ---Das ist das eine. Ob dies auch alles vor Gericht Bestand hätte, wage ich aber zu bezweifeln.

--- Ende Zitat ---
Und genau deshalb kann ich jedem nur davon abraten den selben Weg einzuschlagen.

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