@herbertj, mit Verlaub, manchmal hab ich schon den Eindruck, dass Sie von Beruf \"Schönredner\" sein müssen.
Niemand hetzt gegen den Vorstand. Wenn aber ein angestellter, hauptamtlicher Vorstandsvorsitzender anscheinend im Alleingang eine unsinnige Ergänzung der Tagesordnung zur GV auf den Weg bringt und gleichzeitig in dem Brief an die Mitglieder überflüssigerweise über seine Kündigung informiert (augenscheinlich sein Hauptanliegen), dann hat er m.E. die Kosten dieser Aktion (Porto, Druck, Material etc.) selbst zu übernehmen!
Richtig ist, dass die Fehler für die heutigen Probleme überwiegend in der Vergangenheit liegen. Insofern sollte die GV nach meinem Verständnis den Hauptverantwortlichen H. Redeker und H. Siehler auch keine Entlastung erteilen. Niemand ist zur Übernahme eine Funktion in der EGNW gezwungen worden. Und wer sich womöglich aus Profilierungssucht, zumindest aber wohl in maßloser Selbstüberschätzung zur Verfügung stellt, hat auch mögliche Konsequenzen zu tragen.
Das trifft auch für T. Lange aktuell insofern zu (eine z.B. 100tägige Schonzeit kann es nicht geben), dass er sich als jetzt Hauptverantwortlicher in den fast 3 Monaten seit dem Insolvenzantrag der EnerGenSüd noch nicht gegenüber den Kunden geäußert hat, wie der sich abzeichnende und von EGNW \"verbockte\" Schaden aufgrund von Überzahlungen an EnerGenSüd abgewendet werden soll.
Im Übrigen würde mich interessieren, was der Genossenschaftsverband in seinem Prüfungsbericht zu den Vertragsverhältnissen und zur vormaligen Kooperation mit EnerGenSüd sagt. Unter TOP 3 Bericht des Aufsichtsrates wäre in der GV der richtige Zeitpunkt, um diesbzgl. mal nachzufragen!