Original von uwes
Es sind alle Genossen, Unterstützer und Kritiker gleichermaßen aufgerufen, die Handelnden und kommenden Organvertreter zu unterstützen. Nur wer sein Mitsprache- und vor allen Dingen sein Stimmrecht auch ausübt, hilft sich und der EGNW. Es soll keine Beschwichtigungsversammlung werden, sondern wieder einmal konstruktiv in die Zukunft gesehen werden. ...
Original von herbertj
Ich bin der Meinung das man sich hier im Forum nicht auslassen sollte, wenn man nicht zur Versammlung fährt um was zu ändern und sein Stimmrecht in Anspruch zu nehmen. Und wenn die IGEL aufgibt, heisst das ja nicht das man die EGNW aufgeben muß bevor die Versammlung war.
@herbertj, woher wissen Sie, dass die \"IGEL\" aufgegeben hat? Ihre und die Auffassung von @uwes kann ich nicht teilen.
Nach meiner Einschätzung sind erst einmal die Handelnden aufgerufen, die Kunden zu unterstützen. Und sobald alle Folgen aus den Fehlern der Vergangenheit und den aktuellen Versäumnissen der jetzt Handelnden ausgeräumt sind, kann man sich anschließend konstruktiv mit der Zukunft befassen!
Daher habe ich nach reiflicher Überlegung für mich entschieden, dass ich mir diese Generalversammlung ebenfalls
nicht antun werde und auch nicht für meine Vollmachtgeber teilnehme. Meine Gründe sind: Was ich als Kunde nicht hinnehmen werde, kann ich als Mitglied nicht vorab absegnen mit der unter TOP 8. vorgesehenen Entlastung der Verantwortlichen. Das trifft insbesondere zu für die bzgl. der Kooperation mit EnerGenSüd und deren Folgen in einem anderen Thread mehrfach angesprochenen Punkte.
Ich bin auch nicht bereit, an der unter TOP 9. vorgesehenen Beschlussfassungen zu den AGB und zu einer Neu-Organisation der Belieferungen mitzuwirken. Für beides ist ausschließlich der Vorstand unter Aufsicht des AR zuständig. Die Verantwortlichkeit für die Geschäftsführung kann nicht an die Generalversammlung/die Mitglieder zurückdelegiert werden. Zudem ist eine nachträgliche Beschlussfassung der GV zur AGB reine Makulatur, da bereits mit der Preisänderungsmitteilung für Gas im April versucht wurde, eine neue AGB umzusetzen. Soll womöglich ein zustimmender Beschluss der GV ein Einverständnis der Kunden bewirken?
Ich bestreite, dass so weitreichende AGB-Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Bestandskunden für diesen wirksam werden. Insbesondere § 2.4. der AGB Stand April 2012 (
Die EGNW ist berechtigt für die Belieferung der Kunden und Genossen einen externen Lieferanten - zu ? -
beauftragen.) ist absolut unakzeptabel. Diese Berechtigung hatte die EGNW bisher nicht und nach dem Desaster mit EnerGenSüd wird eine solche mit dieser Formulierung von mir jedenfalls auch nie erteilt!
Sollte die Mehrheit der anwesenden Mitglieder meine Meinung teilen und entsprechend abstimmen (entgegen meiner Erwartung), dann wird meine Stimme ohnehin nicht maßgeblich sein. Andernfalls ziehe ich für mich die notwendigen Konsequenzen.