Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Endabrechnung Gas EGNW
angeljustus:
Moin,
ich habe nun eine Endabrechnung Gas für den Zeitraum vom 01.10.11 - 31.12.11 bekommen, wo ich natürlich auf Grund der Witterungsverhältnisse kräftig nachzahlen muß.
Der Zeitraum vom 01.01.11 - 30.09.11 wurde nicht berücksichtigt. Hier fand von mir wohl eine Überzahlung statt.
Hätte die Endabrechnung nicht für das ganze Jahr gelten müssen? Ich hatte ja auch den Vertrag mit EGNW für das Jahr und nicht für ein Quartal abgeschlossen.
Nach Studie des Threads \"Vertragstohuwabohu\" bin ich noch nicht schlauer. Eigentlich müsste man der jetzigen Rechnung doch widersprechen und eine Rechnung für den gesamten Zeitraum fordern?
Gruß
angeljustus
Energietourist:
@angeljustus
habe mir das mal für meinen Verbrauch ausgerechnet. Bis 30.9.11 habe ich ein Guthaben, für die Zeit 1.10.11-31.12.11 müsste ich nachzahlen.
Sollte mir die EGNW eine Abrechnung nur für die Monate Okt-Dez. schicken, werde ich selbst verrechnen. Selbstverständlich muss die EGNW fürs ganze Jahr abrechnen und nicht scheibchenweise, die sollten mal in ihre eigenen AGBs gucken.
userD0003:
--- Zitat ---Original von angeljustus
... ich habe nun eine Endabrechnung Gas für den Zeitraum vom 01.10.11 - 31.12.11 bekommen, wo ich natürlich auf Grund der Witterungsverhältnisse kräftig nachzahlen muß.
Der Zeitraum vom 01.01.11 - 30.09.11 wurde nicht berücksichtigt. Hier fand von mir wohl eine Überzahlung statt.
... Eigentlich müsste man der jetzigen Rechnung doch widersprechen und eine Rechnung für den gesamten Zeitraum fordern?
--- Ende Zitat ---
@angeljustus, hatten Sie die Endabrechnung nicht mindestens schon Anfang April erhalten und bereits widersprochen? (Ihr Beitrag vom 07.04.2012) ) ?(
Als Betroffener würde ich jedenfalls der Rechnung unverzüglich widersprechen und unter Fristsetzung von 4 Wochen (vgl. § 111a EnWG) eine berichtigte, vollständige Endabrechnung für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 verlangen.
Spatestens nach Ablauf der 4 Wochen ohne Abhilfe bzw. wenn die EGNW vorher für den Zeitraum bis 30.09.2011 auf die EnerGenSüd bzw. auf deren vorläufigen Insolvenzverwalter verweist (und damit zumindest indirekt behauptet, bis 30.09.11 wäre die EGS mein Vertragspartner gewesen), würde ich vorsorglich (da eine abschließende Klärung der Rechtsfrage, wer mein Vertragspartner war, kurzfristig nicht möglich ist) Lastschriften der EGS wegen Widerspruch (Begründung: keine Einzugsermächtigung erteilt) insoweit von meiner Bank zurückbuchen lassen, dass für den Verbrauchszeitraum bis 30.09.2011 keine Überzahlung mehr besteht. Die dann verbleibende Restforderung kann EGS (ggf. EGNW) nach Abrechnung auch dieses Zeitraums gerne in Rechnung stellen.
Diese Rückgabe der nicht autorisierten Lastschrift/en würde ich per E-Mail der EGS und der EGNW zur Kenntnis mit Hinweis auf die nicht erteilte Einzugsermächtigung mitteilen. In der E-Mail würde ich außerdem bestreiten, dass jemals ein Vertragsverhältnis zwische mir und der EGS bestanden hat. Ob ich die jetzt vorliegende Rechnung der EGNW dann gleichzeitig unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bezahlen würde, lass ich zunächst mal offen.
Anmerkung zu der mit dem \"Auftrag zur Lieferung von Gas ...\" erteilten Einzugsermächtigung:
Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug (Ziff. 9. des Auftrags) wurde dem Lieferanten erteilt und Lieferant sollte die EGNW sein (siehe Ziff. 4. des Auftrags). Eine Verwendung durch die EGS ist nur akzeptabel, wenn sich die EGNW der EGS als Sublieferant/Erfüllungsgehilfe bedient hat (das besagt u.a. ein Schriftstück des ehem. Vorstandes H.R.). Sollte eine ggf. notwendige werdende gerichtliche Prüfung der Vertragsverhältnisse später ergeben, dass doch die EGS auch der Vertragspartner war, dann gab es nicht mal eine Vereinbarung für Abschlagszahlungen, da die AGB der EGS nicht wirksam einbezogen wurde.
edit:
@Energietourist, eine solche Verrechnung, insbesondere die einer strittigen Gegenforderung, dürfte problematisch sein !?
angeljustus:
--- Zitat ---@angeljustus, hatten Sie die Endabrechnung nicht mindestens schon Anfang April erhalten und bereits widersprochen? (Ihr Beitrag vom 07.04.2012)
--- Ende Zitat ---
Genau! Da hatte ich auch die falschen Preise moniert, diese wurde korrigiert.
Danke für die Hinweise. Werde die Rechnung in der Form nicht hinnehmen.
Gruß
angeljustus
userD0003:
--- Zitat ---Original von angeljustus
... Da hatte ich auch die falschen Preise moniert, diese wurde korrigiert.
--- Ende Zitat ---
@angeljustus
Mal rein hypothetisch: Wenn EnerGenSüd bis zum 30.09.2011 Ihr Vertragspartner gewesen sein sollte, dann dürfte zweifelhaft sein, ob in Ihr Vertragsverhältnis mit EGNW ab 01.10.2011 wirksam eine AGB einbezogen wurde und ob folglich die Preiserhöhung ab 01.12.2011 wirksam ist.
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