Es war ja zu erwarten, dass Sie das nicht kapieren. Lassen wir es, noch diese Antwort dazu: Es hätte diesen unwirtschaftlichen Exzess, die "große Vielzahl" schon gar nicht gegeben. Heute ist jede Korrektur schwierig und nicht ohne gravierende Wirkungen möglich. Trotzdem weiter so geht schon gar nicht!
Von weiter so spricht ja nun hier niemand.
Und es ging bei unserer Diskussion hier auch nicht um die Vergangenheit und auch nicht um die bestehenden Anlagen.
Sie selbst hatten die Aufmerksamkeit auf
zukünftig ohne Förderung zugebaute Anlagen gelenkt.
Nur um diese geht es bei dieser von Ihnen selbst begonnenen Diskussion.
Sie sollten also auch dabei bleiben und nicht schon wieder ablenken, wenn Ihnen die Sachargumente ausgehen.
Außerdem müssten Sie sich zunächst mit der angewandten Finanz- und Versicherungsmathematik und der Beitragskalkulation auseinandersetzen. Es werden da dann z.B. selbstverständlich nur die für die Versorgungssicherheit erforderlichen GuD-Kapazitäten vorgehalten und einkalkuliert. Basis dafür ist wie z.B. bei Versicherungen nicht unüblich die unterschiedliche Leistungskapazität.
Das ist genau wie beim Kapazitätsmarktmodell.
Der Unterschied zum gegebenen System bestünde in der Marktwirkung unter Einbeziehung der Ökonomie.
Quatsch.
Sie würden entgegen der Ökonomie vorschreiben, dass jeder neue Ökostromerzeuger unsinnigerweise eine dauerhafte Nennleistung garantieren muss, die gar nicht dauerhaft benötigt wird.
Das hat die von mir geschilderten Nachteile und unnötigen Kosten zur Folge.
Die Verhältnisse würden sich zu Gunsten der Verbraucher ändern. Die Wirtschaftlichkeit würde wieder eine Rolle spielen.
Genau das Gegenteil ist der Fall:
Viel wirtschaftlicher und marktgerechter ist der ungeföderte Ökostromausbau und ein ergänzender Kapazitätsmarkt für fossile Reservekapazitäten der nach Bedarf über Auktionen ausgeschrieben wird, wobei dazu so gut wie keine neuen fossilen Kraftwerke gebaut werden müssen, weil genügend vorhanden sind.
Strombedarf ist aber vorhanden, den der PV-Einspeiser nicht decken kann, oft nicht nur nachts. Das GUD-Kraftwerk ist zu jeder Zeit in der Lage zu liefern, Ihre PV-Anlage eben nur wenn die Sonne scheint. Das im Schnitt jahreszeitlich und wetterbedingt völlig unterschiedlich nur zu rund einem Drittel der Zeit.
Gegenfrage, warum sollten bei diesen bekannten und nicht änderbaren Bedingungen gerade die Verbraucher für die GUD-Zwangsabschaltung auch noch bezahlen, ...
Kein Verbraucher soll für GuD-Zwangsabschaltungen bezahlen.
Was reden Sie da für einen Blödsinn.
Einige Fachleute (ich nicht) fordern einen Kapazitätsmarkt für die Bereithaltung von Reservekapazitäten, also für die Nicht-Stilllegung unrentabel gewordener Kraftwerke. Dabei werden wohl bei Auktionen eher Braunkohle und Steinkohlekraftwerke zum Zuge kommen, weil die (derzeit) billiger liefern können.
... damit die EE-Einspeiser die garantierten horrenden Einspeisevergütungen noch zu Zeiten kassieren in denen der Wert des Stroms gegen Null tendiert und für die Differenz schon bezahlt werden muss?
Zum wiederholten Male:
Sie hatten die Diskussion um die zukünftig zugebauten ungeförderten Ökokraftwerke eröffnet.
Lassen SIe deshalb hier die garantierten Einspeisevergütungen endlich mal beiseite, die gibt es da nicht.
Es geht hier nur um die von Ihnen aufgestellte Forderung, ob für zukünftig ungefördert zugebaute Ökostromerzeuger eine verpflichtende Nennleistungsgarantie festgeschrieben werden soll, die diese auf beliebige Weise (mittels Speicherkapazitäten oder mit Verbundverträgen mit fossilen Kraftwerken) gewährleisten sollen.
Lenken Sie nicht dauernd vom Thema ab.
Wenn Sie Ihre eigenen Forderungen nicht sachlich diskutieren wollen, oder mangels Intellekt oder Konzentrationsfähigkeit nicht dazu in der Lage sind, dann können Sie das ruhig sagen. Dann können wir nämlich jeden Versuch gleich bleiben lassen.