Energiepolitik > Erneuerbare Energie

Dem EEG den Kampf ansagen

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PLUS:

--- Zitat ---Sie sollten Verfassungsrichter werden.
- -
sehr guter Vorschlag  ;D

Gruß hko
 - -
Sinnvoll und Bürgernah natürlich verbunden mit erheblichen Preissenkungen wird die Versorgungshoheit des Endverbrauchers durch die Großkraftwerksbetreiber durch unsere Lobbygesteuerten Volksvertreter wieder hergestellt. ::)

Eins muss man den SchwarzGelben Lobbyisten lassen. Dumm sindse nich..... Oder zumindestens die, die diese Gaucklertruppe steuern. Erst "baut" man das EEG um hin zu einem Industriesubventionsgesetz um es dann über die EU Kommission abzuschießen. BRAVO, BRAVISSIMO.

Wer braucht schon eine dezentral, regenerative Energieerzeugung. Lasst uns doch lieber unsere K€hle verbrennen, dem Putin noch mehr Gas abkaufen, Noch mehr Atommüll erzeugen. Und weiter an der Ölkanne hängen. Irgendwann ist diese Party zwar vorbei.. Das interessiert diese Deppen und einige andere eher weniger.
--- Ende Zitat ---

Da glänzt das Energieverbraucher-Forum bei solchen Nonsensbeiträgen. Dummdreist, mit fanatisch geprägter Ideologie und dazu noch diese übelriechende eklige parteipolitische Diarrhö. Pfui!
----
Zur Sache:

Mit dem Jahreswechsel ist der EU-zustimmungspflichtige sogenannte EEG-Spitzenausgleich mit dem Jahreswechsel ausgelaufen. Die EU-Kommission hatte diese Steuerprivilegien bis dahin unter der Bedingung genehmigt, dass in den betroffenen Unternehmen besondere Anstrengungen beim Klimaschutz erfolgen.

 
Als rechtswidrig sieht man im Ideologielager immer nur das an, was in den eigenen Kram passt:

Das sind die Umweltverbände, die jetzt die vom Bundestag im November beschlossenen Fortführung des Steuer-Spitzenausgleichs bis 2022 als eine unzulässige Beihilfe, da angeblich keine reale ökologische Gegenleistung erfolge, bekämpfen.

Die Ausnahmeregelungen für die Industrie stehen auch in der Kritik der EU-Kommission. Die EU-Kommission erwägt nun, das gesamte deutsche EEG als staatliche Beihilfe zu qualifizieren. Zweifelsfrei würde mit diesem Schritt der Druck auf das Gesetz steigen und eine komplette Abschaffung würde wahrscheinlicher werden.

Ja, die Umweltverbände haben vermutlich Recht. Aber, das EEG ist insgesamt ein rechtswidriges Konglomerat.
Gerade nicht privilegierte Energieverbraucher sind davon betroffen und zahlen jede Zeche und tragen die Risiken und die Folgen. Die EE-Energieerzeuger werden mit staatlichen Garantien schadlos gehalten und sie profitieren noch völlig unangemessen davon.

Dieses EEG ist rechts- und verfassungswidrig. Es muß weg!

superhaase:

--- Zitat von: PLUS am 14. Januar 2013, 15:07:48 ---Dieses EEG ist rechts- und verfassungswidrig.
--- Ende Zitat ---
Für Teile mag das stimmen, wie z.B. die eingebaute "Industrieförderung", die auch Stein des Anstoßes für die EU-Kommission ist.


--- Zitat ---Es muß weg!
--- Ende Zitat ---
Dazu wird es wohl so schnell nicht kommen. Schließlich wollen jetzt die großen Stromkonzerne auch mal davon profitieren mittels Offshore-Windkraft.
Die Stromkonzerne haben bisher das EEG immer bekämpft, und trotzdem wurde es nicht abgeschafft. In Zukunft werden sie es mit allen Mitteln verteidigen. Eine Abschaffung ist also eher unwahrscheinlicher geworden.
Wir dürfen uns wohl noch auf eine weiter kräftig steigende EEG-Umlage einstellen, sofern die Offshore-Windkraft nicht doch noch abgeblasen wird.  ;)

Man wird allerdings wohl nicht umhin kommen, die unangemessene Industrieförderung wieder aus dem EEG "auszubauen".

PLUS:

--- Zitat ---30. Januar 2013
Das Landgericht Chemnitz vertagt Entscheidung über Musterklage gegen EEG-Umlage

Das Landgericht Chemnitz hat die Musterklage des vogtländischen Textilherstellers Vowalon Beschichtung GmbH, Treuen, gegen die Erneuerbare-Energien-Umlage am Dienstag, 29. Januar 2013, erstmals verhandelt und die Entscheidung bis Ende März vertagt. Prozessgegner von Vowalon war dessen Energieversorger enviaM, den das Unternehmen auf Rückzahlung der unter Vorbehalt entrichteten EEG-Umlage verklagt hatte. Dies ist für Vowalon der einzig gangbare Weg, um – wie beabsichtigt – die Musterklage vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Sowohl im Vorfeld als auch während und nach der öffentlichen Gerichtsverhandlung war das Medieninteresse überaus groß.
--- Ende Zitat ---
mehr dazu:news-chemitz -- vti-online- Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

RR-E-ft:
Möglicherweise entscheidet das LG Chemnitz über die Klage nicht anders als das LG Bochum, Urt. v. 06.11.12 Az. I 12 O 138/12:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/lg_bochum/j2012/I_12_O_138_12_Urteil_20121106.html

PLUS:

--- Zitat von: RR-E-ft am 05. Februar 2013, 16:01:53 ---Möglicherweise entscheidet das LG Chemnitz über die Klage nicht anders als das LG Bochum, Urt. v. 06.11.12 Az. I 12 O 138/12:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/lg_bochum/j2012/I_12_O_138_12_Urteil_20121106.html

--- Ende Zitat ---
Der Vollständigkeit halber, die Klägerin hat aber Berufung gegen das Urteil eingelegt, so dass die Frage  der Vorlage an das BVerfG weiterhin offen ist.

PS
Abwarten. Für den, der trotzdem etwas tun will, hier dieser Hinweis:

--- Zitat ---Zahlung unter Vorbehalt

Für den (eher unwahrscheinlichen) Fall, dass das Bundesverfassungsgericht das EEG rückwirkend für unwirksam erklärt, können sich Stromverbraucher die Möglichkeit einer Rückforderung der gezahlten EEG-Umlage offen halten, indem sie gegenüber ihrem Energieversorger erklären, dass sie die EEG-Umlage nur noch unter Vorbehalt leisten, weil die EEG-Umlage verfassungswidrig ist.  Die Erklärung bedarf keines besonderen Inhalts und keiner besonderen Form. Sie wirkt nur für die Zukunft. Die Erklärung eines rückwirkenden Vorbehalts ist nicht möglich.
 
Hinweis: Die rechtlichen Ausführungen und Einschätzungen sind unverbindlich. Sie können die Prüfung des Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
--- Ende Zitat ---

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